Hey Leute,
mich würde mal folgende Situation interessieren.
Ich habe einen Handyvertrag abgeschlossen. Das Handy habe ich verkauft,brauchte ich nicht. Konditionen waren aber mit dem Handy einfach gut.
Nun ist es so, dass lt. Aussage des Supports des Anbieters eine Störung in meinem Gebiet besteht die womöglich so schnell nicht behoben wird und diese so umfangreich ist das mir ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
Das Handy müsste ich zurück schicken.
Jetzt mal rein rechtlich: Gehört einem das Handy während der Vertragslaufzeit? Ist ein erlaubt zu verkaufen? Können Sie darauf bestehen es zurück zu bekommen (ist ja an sich ihr gutes Recht)?
Was, wenn es z.b. auch bereits schlicht kaputt wäre?
LG
Handyvertrag Sonderkündigungsrecht aus Kulanz - Handy aber verkauft
21. Juni 2019
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Frage vom 21. Juni 2019 | 16:13
Von
Status: Schüler (258 Beiträge, 129x hilfreich)
Handyvertrag Sonderkündigungsrecht aus Kulanz - Handy aber verkauft
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 21. Juni 2019 | 19:04
Von
Status: Unbeschreiblich (119582 Beiträge, 39744x hilfreich)
ZitatGehört einem das Handy während der Vertragslaufzeit? :
Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen liest. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
#2
Antwort vom 23. Juni 2019 | 00:09
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Logisch, wenn das die Zugabe für 24-monatige Zahlung während der Vertragslaufzeit ist. Man darf das Handy auch in die Ostsee werfen, wenn man keine Rückabwicklung wünscht.ZitatDas Handy müsste ich zurück schicken. :
Wie die genauen Bestimmungen sind und insbesondere die Verrechnung des Handy, ergibt sich aus dem Vertrag.
In solchen Fällen ist es sehr hilfreich, wenn es eine genaue Kalkultion für das Handy gibt (Preis, monatliche Abzahlung etc.). Dann ist es leichter den Vertrag zu stornieren und das Handy separat zu bezahlen.
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