Handyvertrag Sonderkündigungsrecht aus Kulanz - Handy aber verkauft

21. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)
Handyvertrag Sonderkündigungsrecht aus Kulanz - Handy aber verkauft

Hey Leute,

mich würde mal folgende Situation interessieren.

Ich habe einen Handyvertrag abgeschlossen. Das Handy habe ich verkauft,brauchte ich nicht. Konditionen waren aber mit dem Handy einfach gut.

Nun ist es so, dass lt. Aussage des Supports des Anbieters eine Störung in meinem Gebiet besteht die womöglich so schnell nicht behoben wird und diese so umfangreich ist das mir ein Sonderkündigungsrecht zusteht.

Das Handy müsste ich zurück schicken.

Jetzt mal rein rechtlich: Gehört einem das Handy während der Vertragslaufzeit? Ist ein erlaubt zu verkaufen? Können Sie darauf bestehen es zurück zu bekommen (ist ja an sich ihr gutes Recht)?

Was, wenn es z.b. auch bereits schlicht kaputt wäre?

LG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Gehört einem das Handy während der Vertragslaufzeit?

Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen liest. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Das Handy müsste ich zurück schicken.
Logisch, wenn das die Zugabe für 24-monatige Zahlung während der Vertragslaufzeit ist. Man darf das Handy auch in die Ostsee werfen, wenn man keine Rückabwicklung wünscht.
Wie die genauen Bestimmungen sind und insbesondere die Verrechnung des Handy, ergibt sich aus dem Vertrag.
In solchen Fällen ist es sehr hilfreich, wenn es eine genaue Kalkultion für das Handy gibt (Preis, monatliche Abzahlung etc.). Dann ist es leichter den Vertrag zu stornieren und das Handy separat zu bezahlen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

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