Handyvertrag - Was können wir gegen den Handyverkäufer unternehmen?

26. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
nenina
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag - Was können wir gegen den Handyverkäufer unternehmen?

Hallo,
mein Sohn hat über das Internet einen Handyvertrag abgeschlossen und dafür bei diesem Anbieter ein Handy für ca. 280 € gekauft. Leider wieß das Handy gravierende Mängel auf und auch der Empfang ist schlecht. Bei uns zuhause geht er sogar überhaupt nicht. Nachdem mein Sohn mehrere Tage immer wieder versucht hat, über die Hotline Hilfe zu bekommen, aber immer nur stundenlang in irgendwelchen Warteschleifen hing, erklärten wir die Mängel schriftlich, aber es kam keine Reaktion. Die Grundgebühr über 15 € wurde aber in schöner regelmäßigkeit abgebucht. Weitere Gebühren gab es nicht, da das Handy ja nicht funktionierte. Wir haben dann die Zahlungen eingestellt und dank dieser Aktion auch endlich eine Reaktion von eplus erhalten. Man erklärte uns, dass wir uns an den Verkäufer halten müssten, da eplus mit dem Verkauf des Handys nicht zu tun habe. Der Verkäufer aber reagiert einfach nicht. Wir haben das kaputte Handy zwischenzeitlich eingeschickt mit einer Mängelbeschreibung. Das ist zwischenzeitlich 5 Wochen her und wir haben noch nichts von der Firma gehört. Müssen wir diesen Vertrag wirklich einhalten?
Was können wir gegen den Handyverkäufer unternehmen?
LG
Nenina

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ja, der Handyvertrag ist unabhängig vom Handykauf, es handelt sich auch um verschiedene Vertragspartner.

Sie müssen den Verkäufer des Handys unter Druck setzen und auf einen schleunigen Austausch bestehen. Immer nur schriftlich und mit Einschreiben kommunizieren und feste Fristen (Datum!) setzen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo nenina,


wenn ich einmal rein von der Beschreibung des Fehlerbildes ausgehe, klingt das für mich eher so ein bißchen nach Netzschwäche und weniger nach Handy-Mangel.

Woran machen Sie die Mängel fest, abgesehen von der Empfangsleistung, die ja je nach Aufenthaltsort zu schwanken scheint?


MfG,

der Ritter
"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"

-- Editiert von DerRitter am 02.06.2008 17:12:09

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen