Handyvertrag - falsche Laufzeit?

29. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Pimbolini2011
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag - falsche Laufzeit?

Hallo!Da ich bezüglich meiner Kündigung etwas verunsichert bin, hoffe ich es kann mir vielleicht jemand weiter helfen....

Am 27.08.2008 habe ich bei hit**ller einen B*se Handyvertrag ( Flat ) abgeschlossen. Laufzeit 24 Monate.
Am 13.11.2009 wurde dieser Vertrag bei Base selber ( telefonisch, da mir ein neues Handy angeboten wurde ) auf 24 Monate verlängert. So wie ich es verstanden habe, dann hätte ich zum 13.11.2011 kündigen müssen.

Nun habe ich am 03.05.2011 diesen Vertrag gekündigt. Erst nach Aufforderung habe ich nun die schriftliche Bestätigung bekommen. Darin wurde mir mitgeteilt, dass die Kündigung zum 27.08.2012 bestätigt wird.

Hätte ich gewusst, dass der Vertrag noch ein Jahr läuft, dann hätte ich keinen neuen abgeschlossen ( beim selben Anbieter ). ( Ich war immer im Glauben, der Vertrag läuft nur bis zum 13.11.2011 ).

Ist es rechtens, dass bei einer Verlängerung der Vertrag automatisch um weitere 24 anstatt um 12 Monate läuft?

MfG



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
auf 24 Monate verlängert


Du meinst wohl eher "um 24 Monate", oder? Es macht doch keinen Sinn, einen 24-Monats-Vertrag "auf" 24 Monate zu verlängern, das wäre ja eine Nullhandlung.

quote:
Ist es rechtens, dass bei einer Verlängerung der Vertrag automatisch um weitere 24 anstatt um 12 Monate läuft?


Grundsätzlich ja - unzulässig ist nur eine automatische Verlängerung um mehr als 12 Monate.
Hier wäre eher zu fragen, wie die Vertragsgestaltung genau aussah und welche Formulierungen benutzt wurden - vielleicht war die Verlängerung ja mißverständlich/mehrdeutig vereinbart?

-- Editiert Lenina Huxley am 29.08.2011 18:45

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Ich war immer im Glauben, der Vertrag läuft nur bis zum 13.11.2011

Dafür muss es doch Unterlagen geben?

Wenn ein neuer Anschluß-Vertrag mit einer besonderen Vertragsleistung abgeschlossen wurde, dann ist auch eine dazugehörige Widerrufsbelehrung notwendig. Gibt es die nicht, kann immer noch widerrufen werden.
Man kann sich also den Spaß machen
a) den Vertrag zu widerrufen und sich den Zugang der Belehrung nachweisen zu lassen oder sogar
b) den Vertrag abzustreiten um sich die kompletten Vertragsnachweise zukommen zu lassen
Möglicherweise gibt es den Telefonmitschnitt der Bestellung aus der dann auch die Zeiten hervorgehen sollten. Auch bei b) bleibt dann die Frage der Widerrufsbelehrung offen. Lag diese dem Handy bei?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#3
 Von 
Pimbolini2011
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry!
Habe die zweite Seite vom Schreiben vom 13.11.2009 gefunden...;((...

Darin steht: Ihr Mobilfunkvertrag verlängert sich um 24 Monate IM ANSCHLUSS an Ihre BISHERIGE Vertragslaufzeit.

Also habe ich den Vertrag noch bis zum 27.08.2012 "an der Backe"...;((....

Danke trotzdem für die schnellen und kompetenten Antworten!!!!

Auf jeden Fall werde ich ab jetzt nichts mehr per Telefon machen, sondern nur noch auf dem schriftlichen Weg. Das ist eindeutig sicherer.



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