Von meinem Mobilfunkanbieter bekam ich letztes Jahr ein Schreiben, daß jetzt auf Online Rechnung
umgestellt wird.
Die dazu nötigen Zugangsdaten sollte ich per Post erhalten, was bis heute nicht geschehen ist trotz schriftlicher Nachfrage. Es werden also Beträge bei mir abgebucht, die ich nicht überprüfen kann.
Berechtigt mich das zum Fristlosen Kündigen?
(Gekündigt habe ich schon auf normalem Weg. Die Verträge laufen aber noch bis September.)
Grüße von Dorit
Handyvertrag fristlos kündigen
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Schreib der Anbieter noch mal das Du von Dein Rückbehaltungsrecht ab sofort gebrauch machen werden bis den vereinbarten Zugangsdaten zu Dir kommen bzw. eine Detailierte Rechnung erstellt wird.
Er muss beweisen das Du die Daten erhalten hast.
Generell!
aber ein Grund zur fristlosen Kü ist das m.E nicht!
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Guten Tag,
ich kann mich dem anschließen. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
habe ein problem mit drittanbitter die haben mir gestern und heute eine sms geschickt über ein abo was ich nicht habe ich möochte das geld auch nicht bezahlen weil ich ja keine abos bei dem drittanbitter abgeschlossen habe.kann ich deswegen mein handyvertrag 10 monate früher kündigen .habe schon versucht mich mit dem drittanbitter in verbindung zu setzen aber der zuständige läst sich nich erwischen am telefon . ist angeblich in einem mieting . was für andere massnahmen habe ich sonst noch ?
hab da mal eine frage. also bei D1 läuft zur Zeit ja mal gar nichts es ist kein telefonieren möglich und auch die sms kommen nicht immer am zeil an und ich bin nicht der einzige dem es so geht. das servicecenter meint es gibt probleme in unserer region mit den antennenempfänger-quatsch mich erlich gesagt juckt das nicht den ich zahle monatlich geld für den anschluss nur sehe ich es absolut nicht ein wenn ich zahle aber nicht telefonieren kann.
Was kann man da machen???ich will mit D1 absofort nichts mehr zu tun haben es stinkt mir einfach nur mit dennen.
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hallo mein herr zuerstmal können sie lernen bzw sich angewöhnen mit verschiedenen satzzeichen sowie groß- und kleinschreibung und vielleicht auch dem einen oder anderen absatz in ihrem text zu arbeiten statt alles am stück in einheitlicher kleinschreibung zu verfassen weil das macht den beitrag leser- und verständlicher.
Dann ist es natürlich nicht sehr zielführend, für Ihre Frage einen Beitrag aus dem Jahr 2005
nach oben zu zerren und Ihre Frage dort anzuhängen.
Sie fragen, was Sie machen können. Vieles. Um das auch nur ansatzweise konkreter beantworten zu können, fehlen m.E. einige interessante Angaben:
- Wie lange besteht diese von Ihnen geschilderte Einschränkung schon?
- Besteht diese Einschränkung nur in einem eng(er) begrenzten Gebiet?
- Können Sie an anderen Orten ohne die genannten Einschränkungen telefonieren/SMS versenden?
Der Ritter
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"~~~Hoyotoho!~~~"
Gute Tag,
also mein Vetrag besteht seit Mai 2008, diese Einschränkungen sind jetzt mittlerweile seit einem Monat und ich bin nicht der einzige der sich mit diesem Problemen, grad in unserer Region auseinandersetzt. Befinde ich mich in einer anderen Stadt bzw. einem anderen Ort, dann kann ich ohne weiteres problemlos telefonieren und SMS versenden und empfangen.
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Hallo deinHerr,
Grundlage der Mobiltelefonie ist die Möglichkeit, ortsungebunden telefonieren zu können (wie der Name bereits sagt). Wenn Sie also keine nachweisliche Zusage haben, daß diese genau an der Adresse uneingeschränkt funktioniert, an der jetzt die Telefonie/das SMS-Versenden nur noch eingeschränkt möglich ist, so stellt das m.E keinen besonders schlagkräftigen Grund für eine vorzeitige Vertragsbeendigung dar.
Die grundsätzlich geschuldete Leistung (nämlich die der mobile Telefonie) wird ja durch T-D1 erbracht, wie Sie selbst bestätigen. Daß dies aus verschiedensten Gründen u.U. nicht zu 100% flächendeckend passieren kann, liegt in der Natur der Sache.
Die Einschränkung selbst kann verschiedene Ursachen haben. Dazu können auch bauliche oder anders geartete Veränderungen in dem Bereich zwischen Ihrer Adresse (und der der anderen Betroffenen) und der Basisstation zählen, auf die der Netzbetreiber keinen Einfluß hat.
Es hat auch schon Bürgerinitiativen gegen Sendemasten gegeben, die daraufhin seitens der Netzbetreiber und zum Leidwesen derjenigen, die telefonieren wollten, abgeschaltet werden mußten. Aber das nur am Rande.
MfG,
der Ritter
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"~~~Hoyotoho!~~~"
quote:
Von meinem Mobilfunkanbieter bekam ich letztes Jahr ein Schreiben, daß jetzt auf Online Rechnung umgestellt wird.
Und genau dagegen hättest du Widerspruch erheben müssen. Eine vorher enthaltene Leistung kann nicht einseitig eingestellt werden. Daraus jetzt einen Grund für eine ao-Kündigung zu konstruieren halte ich für verfehlt.
Alle anderen Aspekte hat unser Ritter schon abgedeckt.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
@Mr.Cool: Schon mal auf das Datum des Eingansposting gelinst?
quote:
von Dorit am 26.04.2005 10:43
Ich habe eher die praktischerweise vom User deinHerr an diese längst abgegessene Frage rangeklemmte neue Frage beantwortet/zu benantworten versucht.
Aber trotzdem danke für die Blumen.
Der Ritter
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"~~~Hoyotoho!~~~"
Au weia - nach dem Urlaub war ich scheinbar noch nicht so ganz fit.
Tja die Querposter und Thread-Kaperer
Und ich fall drauf rein
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
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