Handyvertrag funktioniert nicht nach vorzeitiger Rufnummerportierung nicht mehr, Rechte?

5. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.04.2021 17:37:15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag funktioniert nicht nach vorzeitiger Rufnummerportierung nicht mehr, Rechte?

Hallo folgender fiktiver Fall.

Person A hat beim Mobilfunk Anbieter einen Vertrag. Für diesen hat er eine vorzeitige Portierung der Rufnummer zu einem anderen Anbieter beauftragt und dies wurde so ausgeführt. Der Vertrag hat noch eine Laufzeit über ein Jahr.

Nach der Portierung funktioniert aber der Vertrag nicht mehr, die Karte wurde deaktiviert.

Person A hat den Anbieter per E-Mail aufgefordert dies zu beheben und Person A eine neue Rufnummer zu zuteilen, mit einer Frist. Sollte der Anbieter dies nicht tun (innerhalb von zwei Wochen) würde Person A den Vertrag außerordentlich kündigen.

Der Eingang der E-Mail wurde automatisch samt Inhalt bestätigt.

Jetzt hat Person A mal die Hotline angerufen. Dort teilt man ihm mit, dass der Vertrag deaktiviert worden sei und hat das nochmal schriftlich Person A bestätigt.
Blöderweise steht da nur deaktiviert und nicht beendet oder gekündigt.

Für Person A ist es jetzt interessant zu wissen, ob die Fristsetzung per E-Mail (hierauf erhielt er eine Bestätigungsmail inkl. Inhalt) zur Behebung des Mangels ausreichend ist oder ob er noch einmal per Einschreiben ein Brief aufsetzen muss. Da er zusätzlich nochmal falls der Mobilfunkanbieter nicht die Karte innerhalb der Frist aktiviert, vorsorglich den Vertrag fristlos kündigen möchte.

Was sind eure Meinungen hierzu? Person A hat kein Problem damit den Vertrag vorzeitig zu beenden.

Vielen Dank

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Vodafone? :augenroll:
Uralt-Problem. Sollte eigentlich nicht mehr so laufen und per neuer SIM und neuer Rufnummer gelöst werden. Grundsätzlich sollten solche Fristsetzungen und weitreichenden Forderungen per Einwurf-Einschreiben versenden. Oder allenfalls per qualifiziertem Fax-Versand.

-- Editiert von Mr.Cool am 05.02.2021 11:38

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
guest-12302.04.2021 17:37:15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, Mobilcom Debitel allerdings Vodafone Netz. Spricht was dagagen per Einschreiben die Frist auf 7 Tage zu setzen?

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Aha, altes Problem, eben nur bei Provider. :grins:
Ändert wenig an einer geschäftsüblichen Frist von 14 Tagen. Man könnte allenfalls bei Einschreib-in-Verzugsetzungen die bereits per Mail gesetzte Frist erhalten. Beispiel:
Ausfall der SIM 5.1.
Fristsetzung am 6.1 zum 20.1. per Mail
dann kann man im Prinzip auch am 13.1. ein Einschreiben senden zur Frist 20.1.
Ändert aber nichts an der nicht nachweisbaren Fristsetzung per Mail. Der Anbieter wird es dann trotzdem verzögern wollen.

Signatur:

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Kiliyan):
Blöderweise steht da nur deaktiviert und nicht beendet oder gekündigt.

Na und? Ist doch egal, wenn der Vertrag eigenmächtig und rechtswiedrig deaktiviert wurde, enfaläät die Pflicht was zu zahlen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12302.04.2021 17:37:15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also sollte ich mein Schreiben, dass per Email rausgegangen ist, nochmal als Einschreiben abschicken, die Frist kann ich lassen? Sollte ich noch was dazu schreiben?

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#6
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

schon mal telefonisch gefragt, warum er deaktiviert wurde? Und wie lange die Deaktivierung dauert?

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von Kiliyan):
Sollte ich noch was dazu schreiben?
z.B. Einzugsermächtigung entziehen, wenn keine Ersatz-SIM und Leistungserbringung kommen sollte.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#8
 Von 
guest-12302.04.2021 17:37:15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Anbieter hat reagiert und eine neue Karte zugeschickt. Dabei ist aufgefallen, dass neuere AGB als zum Stand des Vertragsabschlusses beigelegt worden sind. Sollte hier zwingend widersprochen werden (auch wenn ein Unterschied erstmal nicht zu erkennen ist) um ein konkludentes Zustimmen zu den neueren AGB verhindern?

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Das kannst Du Dir sparen, wenn nicht weitere Tricks wie Neuvertrag o.ä. aus den Unterlagen ersichtlich sind. Die Automatismen in den Firmen sind eben so immer die aktuellen AGB zu versenden.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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