Handyvertrag gekündigt ...

8. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
SiggiK
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag gekündigt ...

Hallo,
wer kennt sich aus?
Ich hatte am 05.07.2004 von Mobilcom das Bestätiguns-
schreiben über meinen Handyvertrag erhalten.Am 26.12.2005
schickte ich per Einschreiben die Kündigung.Nun habe ich eine
Bestätigungsemail von Mobilcom erhalten in der es heißt, dass
mein Vertrag zum 31.07.2006 endet.Ich schrieb das dass nicht stimme könnte und bat um eine Überprüfung.Nun erhielt ich wieder
eine Email in der sie mir mitteilten, das laut ihren AGBs die
Kündigungen erst zum Monatsende gültig werden.Ich habe Ihre AGBs
gelesen und da steht nichts der gleichen.Ist denn nun Mobilcom in Recht?

Zitat:AGBs
2.2 Die Mindestdauer des Vertragsverhältnisses beträgt 24 Monate, soweit keine abweichende Vereinbarungen getroffen wird. Nach Ablauf einer Mindestdauer von bis zu 12 Monaten verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um jeweils weitere drei Monate, wenn nicht der Vertrag einen Monat vor Ablauf des betreffenden Zeitraumes schriftlich gegenüber dem Vertragspartner gekündigt wird. Bei Verträgen mit einer Mindestdauer von mehr als 12 Monaten verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf des betreffenden Zeitraumes schriftlich vom Kunden oder mcC gekündigt wird.










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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo SiggyK,


wenn ich davon ausgehe, daß keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden (zumindest schreiben Sie nichts davon), endet der Vertrag bei fristgerechtem Zugang der Kündigung bei Mobilcom am 04.07.2004 um Mitternacht.

Grundlage ist BGB §309(9)a (schreibt man das so, liebe Juris? ;) ).

In diesem Paragraphen ist eindeutig geregelt, daß bei einem Vertragsverhältnis, das 'die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand' hat, 'eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags' unwirksam ist.

Ergo: Eine 'Verlängerung' Ihres Vertrages bis zum Monatsende des Kündigungsmonats ist m.E. unzulässig und damit unwirksam.


MfG,

der Ritter

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ritter:??? Du meinst sicher den 04.07.06?!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@Ikarus02: Wo Du wahr hast, hast Du wahr... ;)

Ich korrigiere:

'...wenn ich davon ausgehe, daß keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden (zumindest schreiben Sie nichts davon), endet der Vertrag bei fristgerechtem Zugang der Kündigung bei Mobilcom am 04.07.2006 um Mitternacht.'

1x Hilfreiche Antwort

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