Handyvertrag gekündigt - mündlich zurück gezogen

13. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
JimP
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 39x hilfreich)
Handyvertrag gekündigt - mündlich zurück gezogen

Guten Abend.

Person A hat seinen Handyvertrag zum 27.03.2016 fristgerecht gekündigt. Die schriftliche Bestätigung dieser Kündigung hat er im August 2014 erhalten.
Jetzt hat der Provider eine Rechnung für April 2016 ausgestellt. Nach Telefonat mit der Hotline sagte man Person A, dass derjenige seinen Vertrag mündlich am Telefon im September 2014 hätte zurück gezogen und ihn daraufhin 10x5€ Rabatt auf den Rechnungen gewährt wurde und dieses auch so ausgewiesen wurde.
Person A ist das damals nicht aufgefallen und hat auch zu Zeit keine Möglichkeit das zu kontrollieren.

Zählt aber eben dieser Rabatt als Grundlage zur Rücknahme der Kündigung?
Muss Person A den Vertrag jetzt weiter erfüllen?
Wie kann Person A da was machen?

Danke

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119626 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wenn behauptet wird, das die Kündigung zurückgezogen wurde, dann wird das der Anbieter beweisen müssen.
Ich persönlich würde erst mal bestreiten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
JimP
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 39x hilfreich)

Der Anbieter behauptet das man das durch die Rabatte auf den Rechnungen hätte sehen müssen und dadurch diese damit akzeptiert hätte.

Widersprochen wurde schon. Eine gute Argumentation wäre aber schon klasse.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119626 Beiträge, 39758x hilfreich)

Man hat die Bestätigung der Kündigung.

Wenn der Anbieter vor Gericht zieht, wird er den angeblichen Vertragsabschluss beweisen müssen.

Die Behauptung man hätte irgendwelche hellseherischen Fähigkeiten oder Ratespiele aufgrund des Rechnunginhaltes machen müssen, sehe ich als überaus dürftig an.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
JimP
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 39x hilfreich)

Guten Abend.

Ich habe folgendes gefunden:

Die so genannte Nachfasswerbung
Sie haben eine Zeitschrift abonniert, wollen sich nun vom Vertrag lösen und haben deswegen das Abonnement gekündigt. Nun erhalten Sie einen Anruf vom Verlag und werden zunächst gefragt, ob Sie mit der Zeitung unzufrieden waren oder die Zustellung nicht reibungslos geklappt habe. Anschließend wird dann der eigentliche Zweck des Telefonats angesprochen: Werbung für ein neues Zeitschriftenabonnement. Eventuell wird Ihnen sogar hierfür ein Geschenk oder ein Preisnachlass versprochen. Eine solche telefonische Nachfasswerbung bei gekündigten Verträgen ist unzulässig. Sie wäre ausnahmsweise nur dann erlaubt, wenn das Telefonat ausschließlich der Kontrolle des eigenen Vertriebes dienen würde. In der Praxis kommt dies tatsächlich jedoch fast nie vor.

Quelle: http://www.verbraucherzentrale.de/ungebetene-anrufe

Das trifft hier doch ebenso zu? Kann person A die damit eventuell auch noch unter Druck setzen?

-- Editiert von JimP am 16.05.2016 21:59

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#5
 Von 
JimP
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 39x hilfreich)

Hallo.

Das Unternehmen hat geantwortet das eben dieses Gespräch einer Kundenrückgewinnung bindend sei und dieses deshalb nicht zurück gezogen wird.

Person A hat jetzt noch mal auf unerlaubte Nachlasswerbung hingewiesen.

Wie soll person A da weiter verfahren ?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119626 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Das Unternehmen hat geantwortet das eben dieses Gespräch einer Kundenrückgewinnung bindend sei

Und wie genau haben sie den Inhalt disses Gedprächs bewiesen?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
JimP
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 39x hilfreich)

- im System vom Mitarbeiter eingetragen das dieses Gespräch so gelaufen sei
- Durch 6x5€ Rabatt auf den Rechnungen (stand sinngemäß dahinter: zurückgezogene Vertragskündigungdrabatt)

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Mal davon ausgehend, dass der Eintrag in deren System falsch ist.

Zitat:
- im System vom Mitarbeiter eingetragen das dieses Gespräch so gelaufen sei

Das ist kein Beweis. Der Mitarbeiter kann lügen, um sich Provisionen verdient zu haben.

Zitat:
- Durch 6x5€ Rabatt auf den Rechnungen (stand sinngemäß dahinter: zurückgezogene Vertragskündigungdrabatt)

Der Rabatt kann zig Gründe haben. Ich würde mich so aufstellen: "Keine Ahnung, mir ist das nicht aufgefallen. Dann zahle ich halt den Rabatt zurück, wenn der irrtümlich berechnet wurde. Es gab nie eine solche Kundenrückgewinnung und der Eintrag ist gelogen. Sollten Sie weiterhin behaupten, dass ich die Kündigung zurückgezogen hätte, werde ich gerne bei der Polizei Strafanzeige wegen Betruges gegen den Mitarbeiter erstattenm, der diese Lüge im System erfasst hat. Ich lege aus ausdrücklich auf eine gerichtliche Klärung des Vorfalls an."

Wie Harray schon schreibt, müssen die im Streitfall das Ganze beweisen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
JimP
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 39x hilfreich)

Moin.
Da laut Google dieses Problem öfter verkommt:

Person A hat zwei Versuche gestartet.
Brief 1 noch persönlich, freundlich, aber fordernd.
Kam eine Absage das das nicht geht.
Brief 2 war bestimmend, fordernd, mit diversen Paragraphen und Ankündigung eines Rechtsanwaltes versehen und schon wurde die Küdigung zum alten Datum akzeptiert.

Danke hier.

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
- im System vom Mitarbeiter eingetragen das dieses Gespräch so gelaufen sei


Der war gut! Der Mitarbeiter wird dafür ordentlich Provision kassiert haben.

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