Handyvertrag kündigen-Gebühr???

7. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nicole100978
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Handyvertrag kündigen-Gebühr???

Hallo,

mein Mobilfunkvertrag läuft im März 2009 aus.
Zu den Termin möchte ich kündigen, aber wovon ich jetzt zum ersten Mal höre ist, das man eine Gebühr für eine Endrechnung bezahlen muss, satte 30 Euro.
Werde ich dadurch nicht behindert einen neuen Vertrag abzuschließen, weil bei 30 € überlegt man sich, ob man nicht bei diesen Anbieter bleibt und seinen Vertrag verlängert nur um diese Gebühr nicht zubezahlen.
Ist das rechtens eine Endrechnung-s-gebühr zuverlangen?
Denn bevor ich den Vertrag abgeschlossen hatte informierte ich mich über AGBs aber eine Preisliste war nicht zufinden, erst wenn man Kunde ist konnte ich sie über Service lesen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Gruss Nicole

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrte Fragestellerin,

wie lautet die AGB-Klausel?

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#2
 Von 
Nicole100978
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Herr Rönner,


in den AGB ist nichts davon zu finden aber in der Preisliste die nur Kunden sich anschauen können.
MfG
Nicole

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Nicole,

inwiefern besteht eine Verpflichtung, diese EUR 30,- zu zahlen? Oder ist dies doch optional? Ich frage, da dies, nach Ihren Sachverhaltsangaben, nicht vertraglich in den AGB festgelegt wurde. Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt etwas genauer.

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nicole100978
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
es gibt bei Mobilcom eine Servicepreisliste, in der die Position "Endrechnung" zu finden ist, ausgewiesen mit 29,95 Euro. Da wir schon des öfteren Probleme hatten und mobilcom jede Menge versteckter Gebühren hat (z. 5,95 Euro für eine Adressänderung oder 19,95 Euro für eine Rücklastschrift) gehen wir davon aus, dass zum Ende dieses Vertrages diese 29,95 Euro zu bezahlen ist. Mein Mann hatte vor einigen Jahren bereits einmal einen Vertrag dort und mußte damals bei Beendigung des Vertrages 60 DM zahlen und das Handy zurückgeben.
VG Nicole

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Versteckte Vertragsbeendigungsgebühren (De-Aktivierungsgebühr etc.) sind unzulässig - leider tauchen diese bei unseriösen Anbietern immer wieder auf.
Was soll eine Endrechnung? Wo ist der Unterschied zu einer Monatsabrechnung? Ist die Endrechnung optional? Ist das evtl. ein uralter Vertrag mit heute unzulässigen Klauseln?

Vorsorglich die Einzugsermächtigung zum Monatsende Januar/Februar zurückziehen und solchen Rechnungsteilen nachweislich widersprechen.

-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

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