Handyvertrag läuft komplett über ihn, jetzt will er nicht mehr

4. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
hardy83
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag läuft komplett über ihn, jetzt will er nicht mehr

Hallo alle zusammen.

Hab glaub ich ein riesen problem.

Ich habe mir ein Handyvertrag von einem bekannten machen lassen der auf sich läuft.Denn Vertrag habe ich nun schon 3 jahre.Nun sind wir im streit.Ich will ihm denn vertrag also nur die sim karte wieder geben handy habe ich ja keins dazu bekomm. Er sagt mir nun das es nicht so leicht ist da ich ja ein schriftstück was er aufgesetzt hat das ich den Vertrag nutze Unterschrieben habe.Wurde aber von keinem Anwalt oder Notar beglaubigt. Meiner meinung nach Gegenstandslos.
Er droht mir nun damit zur Polizei zu gehen um mich anzuzeigen.Der vertrag läuft aber komplet über ihn steht nirgendswo mein name in denn unterlagen vom Anbieter.

So nun meine frage.
Hat das für mich Konsequenzen?????????


Danke euch für die antworten

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wohl nur privatrechtliche, dass Du eben die Gebühren (Grundgebühr) für die Laufzeit an Deinen Bekannten zahlen musst, sofern es sich nachweislich so verhält, wie Du schilderst.

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#2
 Von 
hardy83
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

wie privatrechtlich?

Er hat von mir eine unterschrift für ein sinnlosen zettel bekomm mit der er eigentlich nix gegen mich in der hand hat.Der vertrag läuft ja über ihn.


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#3
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo,

die Frage ist doch, was du dort unterschrieben hast?!

Grundsätzlich bedarf ein Vertrag keiner Schriftform, ob nun die Abmachung auf einer Klorolle oder Bierdeckel geschrieben ist, spielt keine Rolle, du hast irgendetwas unterschrieben und daran musst du dich halten! Was du unterschrieben hast, kannst nur du wissen!

Beispiel:

Vertrag läuft auf dein Kumpel, auf dem

quote:
sinnlosen zettel
steht, Nutzer der SIM zahlt die Grundgebühr etc. hat dann im privatrechtlichen schon seine Bedeutung.

Richtig ist, der Anbieter kann dir gar nichts, da der Vertrag auf den Namen deines Kumpel läuft, aber er kann dich zur Einhaltung der unterschriebenen Vereinbarung notfalls gerichtlich bewegen!

Gruß

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#4
 Von 
hardy83
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok.

Aber ob er damit durch kommt ist die zweite sache.

Ob sich ein Gericht so einer sachen annimmt
wag ich auch zu bezweifeln.


Trotzdem danke

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

es gibt Leute, die ziehen wegen 5.-€ vor Gericht und haben Erfolg!

Schriftstück und die nachweisbare Verfahrensweise der vergangenen Jahre (tätiges Handeln) = keine Chance


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Wurde aber von keinem Anwalt oder Notar beglaubigt.

Warum sollte das nötig sein? Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht ...



quote:
Meiner meinung nach Gegenstandslos.

Was steht denn drauf auf dem Zettel?



quote:
Ob sich ein Gericht so einer sachen annimmt
wag ich auch zu bezweifeln.

Hier erhebt kein Staatsanwalt Anklage der entscheidet das bei kleinen Sachen eingestellt wird.

Wenn ich Klage erhebe und die Gerichtkosten vorstrecke wird verhandelt. So ist das im Zivilrecht.



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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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