Handyvertrag mündlich "weiter gegeben" - nun Streit - Kündigung - Unterschlagung

3. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
LordAnubis
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag mündlich "weiter gegeben" - nun Streit - Kündigung - Unterschlagung

Hallo,

Person A hat einen Handyvertrag und diesen auf Bitten von Person B verlängert, um ihn Person B zur Verfügung zu stellen. Vertragsinhalt sie die Leistung des Providers und ein Smartphone. Es wurde dabei nichts schriftlich festgehalten, außer das Vertragsverhältnis (Tarif + Smartphone) zwischen Provider und Person A.

Nach einem Streit kündigt Person A Person B den Vertrag und fordert Person B auf, das Smartphone und die Sim-Karte Person A zurück zu geben. Dieser Aufforderung kommt Person B nach Fristsetzung von 5 Tagen nicht nach.

Person B hat dabei die Vertragskosten getragen und immer pünktlich gezahlt.

Was sind die Möglichkeiten von Person A? Diese hat bereits eine Anzeige bei der örtichen Polizei wegen Unterschlagung gestellt. War das Vorgehen (rechtlich - nicht moralisch!) von Person A korrekt?

Person A sieht das Vertrauensverhältnis zu Person B so unwiderruflich zerstört (es fielen beim Streit u.a. Todeswünsche von Person B an Person A), dass er eine Weiterführung des mündlichen Vertrages für unmöglich hält.

Danek schonmal für eure Antworten

Liebe Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat:
War das Vorgehen (rechtlich - nicht moralisch!) von Person A korrekt?
Kommt drauf an WAS vereinbart war im mündlichen Vertrag! Welche Kündigungsabsprachen gab es denn?
Strafrechtlich wird es kaum verfolgt werden, wenn B seine Verpflichtung weiter erfüllt und eine Vertragsübernahme anbietet.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
LordAnubis
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):

Kommt drauf an WAS vereinbart war im mündlichen Vertrag! Welche Kündigungsabsprachen gab es denn?
Strafrechtlich wird es kaum verfolgt werden, wenn B seine Verpflichtung weiter erfüllt und eine Vertragsübernahme anbietet.


Vereinbart war eine Nutzung des Vertrages und Smartphone. Eine Übernahme wird aufgrund der finanziellen Situation von Person B kaum möglich sein, deshalb wurde auch Person darum gebeten, den Vertrag weiter auf seinen Namen laufen zu lassen.

Es sollte mit der Anzeige auch keine Strafe erwirkt werden, lediglich die Herausgabe der Sache, deshalb wurde auch explizit kein Strafantrag innerhalb der Anzeige gestellt (es geht auch um 3 Kinder die im Haushalt von Person B leben, die sollen nciht drunter leiden - es gibt eine "komplexe Vorgeschichte, welche hier aber nicht so sehr von Belang ist)

Küdigungsabsprachen? Du meinst im Vorfeld abgesprochene Bedingungen für eine Kündigung? Gab es nicht.

-- Editiert von LordAnubis am 04.02.2016 07:59

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#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von LordAnubis):
Person A sieht das Vertrauensverhältnis zu Person B so unwiderruflich zerstört (es fielen beim Streit u.a. Todeswünsche von Person B an Person A), dass er eine Weiterführung des mündlichen Vertrages für unmöglich hält.

Wenn man hier ein Mietverhältnis annimmt, dann könnte das - sofern nachweisbar - eine Kündigung nach §543 Abs. 1 BGB rechtfertigen.

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#4
 Von 
LordAnubis
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von JogyB):

Wenn man hier ein Mietverhältnis annimmt, dann könnte das - sofern nachweisbar - eine Kündigung nach §543 Abs. 1 BGB rechtfertigen.


Mietverhältnis = Nutzungsvereinbarung/-vertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat:
Es sollte mit der Anzeige auch keine Strafe erwirkt werden, lediglich die Herausgabe der Sache, deshalb wurde auch explizit kein Strafantrag innerhalb der Anzeige gestellt
Ein derartige Anzeige ist dann aber eine Strafanzeige.
Mietverhältnis oder ein Herausgabeanspruch nach §812 BGB sind da eher zivilrechtliche Ansprüche.
Die SIM kann A jederzeit sperren lassen. Bleibt eigentlich nur der Streitpunkt Smartphone.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#6
 Von 
LordAnubis
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Ein derartige Anzeige ist dann aber eine Strafanzeige.
Mietverhältnis oder ein Herausgabeanspruch nach §812 BGB sind da eher zivilrechtliche Ansprüche.
Die SIM kann A jederzeit sperren lassen. Bleibt eigentlich nur der Streitpunkt Smartphone.


Sie SIM wurde auch gesperrt, es geht also nur noch ums Smartphone. Das meinte der Polizist ebenso, dass es eigentlich eine zivilrechtliche Angelegenheit ist, ABER, bedingt durch den Umstand, das Person B das Handy nicht heraus geben will, entsteht der Straftatbestand der Unterschlagung, was wiederrum nicht mehr zivilrechtlich angesiedelt ist. Der Beamte fragte nach, ob ein Strafantrag gestellt werden soll, dies wurde verneint. Ziel war keine persönliche Bestrafung, lediglich die Herausgabe der Sache. Man kann die Anzeige auch als "Druckmittel" sehen....

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