Handyvertrag ohne Unterschrift gültig?

19. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Pauline060509
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Handyvertrag ohne Unterschrift gültig?

Hallo,

gestern war ich in einem Handy-Laden um mich über einen Vertrag und ein passendes Handy zu informieren.
Der Verkäufer bot mir einen Vertrag und ein Handy an. Ich sagte "okay". Er bat mich um Perso und EC Karte, die ich ihm für eine Kopie gab. Als er den Vertrag machen wollte, bemerkte er, dass er diesen nicht machen konnte, da das Gerät zwecks einer Stornierung noch nicht für einen Weiterverkauf aktiviert wäre. Er sagte, er mache alles fertig und ich könne am Nachmittag wieder kommen. Also ging ich ohne Vertrag und Handy aus dem Laden. Ich mußte auch nix unterschreiben.
Zu hause überlegte ich nochmals ob alles richtig sei und kam zu dem Entschluss - mir doch nicht so einen Vertrag zu holen, sondern bei meiner Prepaidkarte zu bleiben.
Nun rief ich heute in dem Laden an, gestern ging keiner ans Telefon, und teilte dies dem Mitarbeiter mit, leider war es ein anderer als gestern.
Dieser sagte mir, ich könne das nicht machen, da die Karte bereits aktiviert sei und ich diesen Vertrag jetzt hätte. Was mich jetzt natürlich total fertig macht, da ich mir nicht sicher bin ob dies rechtens ist.
Vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen und positive TTipps für mein weiteres vorgehen geben.

Vielen Dan im voraus.

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das hatten wir in ähnlicher Form hier schon mal http://www.123recht.net/Rechnung-von-Mobilfunkanbieter---obw-Kein-Vertrag-__f308675.html - nur zur Einstimmung.

Aus meiner Sicht hängt viel vom Stadium der Vertragsverhandlung ab. Kam das OK nach Prüfung der AGB gilt das als mündlicher Vertragsschluß.
Gab es aber noch keine Gelegenheit die Vertragsdetails(AGB, Presiliste) zu prüfen, dann kann es noch kein gültiger Vertrag sein, da nicht in allen Punkten eine übereinstimmende Willenserklärung vorliegt.
Beispiel für den Shop: Beim Hauskauf gilt das "machen Sie den Vertrag fertig" auch nicht als Vertragsschluß, sondern erst nach Prüfung der Einzelheiten kommt es zu eben diesem. Bei Handy ist aber keine Unterschrift notwendig.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

quote:
Der Verkäufer bot mir einen Vertrag und ein Handy an. Ich sagte "okay".

Der Vertrag beinhaltete alle wesentlichen Informationen, das Handy wurde angeboten und das 'OK' ist eine zustimmung.

Verträge können auch ohne Unterschrift gültig sein...

Inbesondere da hier bereits Kopien von Perso und EC-Karte vorliegen, dürfte das bestreiten eines Vertragsschlusses schwer fallen/problematisch werden.



Eventell lenkt der Mobilfunkanbieter jedoch ein, wenn man per per Einschreiben-Rückschein (an Handy-Laden und Mobilfunkanbieter) mit den Argumenten von Mr.Cool das entstehen eines Vertrag abstreitet.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pauline060509
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Wir haben keine Vertragsdetails oder AGB`s besprochen. Ich werde nachher anrufen und bin gespannt was der Herr mir sagt. Wenn er nicht von seinem Standpunkt abzubringen ist werde ich wohl keine andere Chance haben. Oder sollte man es dann über einen Anwalt versuchen?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gab es aber noch keine Gelegenheit die Vertragsdetails(AGB, Presiliste) zu prüfen, dann kann es noch kein gültiger Vertrag sein, da nicht in allen Punkten eine übereinstimmende Willenserklärung vorliegt.
Beispiel für den Shop: Beim Hauskauf gilt das "machen Sie den Vertrag fertig" auch nicht als Vertragsschluß, sondern erst nach Prüfung der Einzelheiten kommt es zu eben diesem. Bei Handy ist aber keine Unterschrift notwendig.
<hr size=1 noshade>



Zu den AGB: Wenn die nicht besprochen wurden, sind sie nicht Vertragsbestandteil geworden, VK kann sich nicht auf die AGB berufen. Am mündlichen Vertragsschluss ändert das nichts.

Beim Hauskauf liegt es daran, daß not. Beurkundung, § 311b BGB , erforderlich ist, damit der KV wirksam ist.

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#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Naja, es kommt drauf an, was sich beweisen lässt.

Kunde könnte jetzt still halten und sämtliche Korrespondenz ignorieren.
Irgendwann kommt ein Mahnbescheid, Diesem widerspricht man und schickt das zurück ans Gericht.
Irgendwann klagt der Mobilfunkanbieter. Dann liegt es am Mobilfunkanbieter zu beweisen, dass überhaupt ein Vertrag vorliegt.

Da die Tarife sehr vielfältig sind, ist es ja nun gerade wichtig, dass man schriftlich festhält, was denn nun gelten soll. Dass der Handyladen eine Kopie der Maestro-Karte (EC-Karten gibt es seit 2001 nicht mehr) und des Personalausweises hat, hat erst mal nichts zu bedeuten.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Spinnen wir das doch mal weiter ...

Ich gehe in den Shop, lasse mich beraten, sage dann "Ja, dann möchte ich den Vertrag". Bei Vorlage des Vertrages und lesen der AGB stelle ich fest, das diese für mich unzumutbar sind und sage "Nein - das will ich nicht".
Bei der ersten Aussage habe ich zwar eine Willenserklärung (ich will Vertrag) abgegeben. Diese stimmt aber in keinster Weise mit dem starren Angebot eines Mobilfunkanbieters überein.

Wie ich die heutigen Verkäufer kenne kommen auch erst später Kröten zutage wie Anschlußgebühr, Zwangs-Einzugsermächtigung etc. Fatal wäre eine Bindung an die erste Willenserklärung.
Hilfsweise kann auch eine Anfechtung wegen Irrtum helfen.

Der Verkäufer wird massive Beweisprobleme haben (Tarif, Laufzeit, Umfang). Notfalls dem Kauf einer Prepaid-Karte zustimmen :grins: für die auch der Perso notwendig ist.



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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bei Vorlage des Vertrages und lesen der AGB stelle ich fest, das diese für mich unzumutbar sind und sage "Nein - das will ich nicht". <hr size=1 noshade>


Sein "ok" war aber laut TE nicht das Angebot, sondern die Annahme des KV.

Da hat harry schon recht, für das Zustandekommen reicht es völlig aus, wenn die Wesentlichkeiten des Vertrages klar sind. Ob die dem K meist nachteiligen AGB einbezogen sind, spielt dabei keine Rolle. Dann gilt eben BGB-Recht.

Mehr gibt § 305 BGB nicht her. Danach reicht i.Ü. die Möglichkeit der Kenntnisnahme aus. Wie das vor Ort war, wissen wir nicht.

Ich denke zwar auch nicht, daß der Anbieter wegen der Beweisprobleme ernst macht, aber die These, daß AGB wesentlicher Vertragsbestandteil sind, stimmt nicht.


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-- Editiert am 20.05.2011 10:10

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Stimmt!

quote:
Der Verkäufer bot mir einen Vertrag und ein Handy an. Ich sagte "okay"

Es kommt sehr auf den Kontext an. Mein Fehler.

Formaljuristisch gebe ich Dir in allen Punkten Recht. Ich versuche Rechtsfälle immer von der pragmatischen Seite aufzurollen, da das oft den TE mehr hilft.
Genau das hier
quote:
Dann gilt eben BGB-Recht.
wird bei einer sauberen Argumentation den Mobilfunkanbieter dazu bringen seinerseits den Vertrag nicht zu wollen.

Beispiel Einzugsermächtigung: meist Zwang bei den Verträgen, jedoch nicht über BGB zu erzwingen. Besteht der VN auf Überweisung, dann lehnt der VG den Vertrag ab.
Und damit kommt unser TE auch zu seinem Ziel ... :grins:
Andere Ansatzpunkte sind Schufa-Abfrage etc.



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#10
 Von 
bsdes
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Ganz praktisch gesehen: Nichts tun und abwarten, verklagen wird dich wohl kaum jemand, da der Streitwert doch wohl recht gering sein sollte.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Pauline060509
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die antworten. Nach einem nicht so netten Telefonat am Vormittag mit dem Geschäftsführer des Handyladens, kann ich trotzdem positives berichten. Mein Mann und ich waren am Nachmittag nochmals im Laden und siehe da, nach einem kurzen Versuch mir den Handyvertrag unterzujubeln, wurde der angebliche Handyvertrag aus Kulanz storniert.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung!

Aber bitte das nächste Mal vorher genau überlegen.;)
Die Shop-MA füllen sich sicher veräppelt und das muss auch nicht sein.

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