Handyvertrag samt Handy - 14 tägiges Widerrufsrecht

19. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
sunshineh2022
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 6x hilfreich)
Handyvertrag samt Handy - 14 tägiges Widerrufsrecht

Hallo,
wenn jemand über das Internet ein Handy samt Vertrag erworben hat und das Handy ausgepackt, die SIM-Karte eingesetzt und auch ein paar MB verbraucht hat, kann er dennoch von seinem 14tägigen Widerruf Gebrauch machen?

Werden ihm dann die Kosten für den Datenverbrauch in Rechnung gestellt werden, oder ist ein Rücktritt dann nicht mehr möglich?

Hintergrund ist dieser Artikel, in dem es heißt, dass der Handytarif preislich angepasst werden kann:
https://www.derstandard.de/story/2000137168761/ak-warnt-vor-preisschock-bei-handygebuehren-im-kommenden-jahr

Allerdings ist es unverständlich was genau angepasst wird (in welcher Höhe es z.B. erlaubt ist) und was bedeutet Indexanpassung. Wo findet man die Wertsicherungs- und Indexanpassungsklauseln z.B. bei der Telekom? Macht es hier einen Unterschied, ob man den Tarif dann z.B. über "DeinHandy.de" eröffnet hat oder direkt über die Telekom?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
=sunshineh2022Werden ihm dann die Kosten für den Datenverbrauch in Rechnung gestellt werden, oder ist ein Rücktritt dann nicht mehr möglich?

Ich habe keine Ahnung wie die Rechtsprechung in Österreich diese Nutzung bewertet



Zitat (von sunshineh2022):
Hintergrund ist dieser Artikel, in dem es heißt, dass der Handytarif preislich angepasst werden kann:
https://www.derstandard.de/story/2000137168761/ak-warnt-vor-preisschock-bei-handygebuehren-im-kommenden-jahr

Dann lieber gar kein Handy und mobil nichterreichbar sein?



Zitat (von sunshineh2022):
Wo findet man die Wertsicherungs- und Indexanpassungsklauseln z.B. bei der Telekom?

Tja wohl wohl ...
Zitat:
... möglich sei dies wegen Wertsicherungs- und Indexanpassungsklauseln in Handyverträgen ...




Zitat (von sunshineh2022):
Macht es hier einen Unterschied, ob man den Tarif dann z.B. über "DeinHandy.de" eröffnet hat oder direkt über die Telekom?

Das kann gut sein. Einfach mal nachlesen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
sunshineh2022
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 6x hilfreich)

Warum Österreich? Frage soll für Deutschland gelten.
Nein, nicht gar kein Handy, sondern gar kein fixer Vertrag für 24 Monate.
Da wäre mir dann evtl. doch eine Prepaid Karte lieber?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von sunshineh2022):
Warum Österreich?

Weil der zitierte Artikel sich auf die Situation in Österreich bezieht.



Zitat (von sunshineh2022):
Da wäre mir dann evtl. doch eine Prepaid Karte lieber?

Auch diese können Wertsicherungs- und Indexanpassungsklauseln entahlten.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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