Handyvertrag und Rufnummermitnahme

25. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
rodnoc
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 11x hilfreich)
Handyvertrag und Rufnummermitnahme

Guten Tag,

vor gut einer Woche habe ich beim Anbieter A einen Handyvertrag inkl. Smartphone bestellt. Bei meinem derzeitigen Provider B habe ich fristgerecht gekündigt und das ok für eine Portierung (für den 29.10.) erhalten. Aufgrund der Bestätigung von B, hat mein neuer Anbieter das Paket (Handy+SIM) in den Versand gegeben. Leider habe ich gestern von DHL eine Mitteilung erhalten, dass das Paket nicht ausliefern werden kann, da es nicht den Versandbedingungen entspreche. Fehler liegt wohl bei Anbieter A. Nach einem Telefonat mit der Hotline von A wurde mir mitgeteilt, dass ein erneuter Versand erst in gut einer Woche erfolgen kann. Das mein Vertrag schon am 29.10. aktiv wird, sei etwas unglücklich - so eine Mitarbeiter. Vorsorglich hat er mir vom Gebrauch des Widerspruchrechts abgeraten, da ich sonst meine Nummer verlieren würden. Da musste ich kurz durchatmen, da ich überhaupt nicht an das Thema Widerspruch gedacht habe und die damit verbundene "Drohung" bzgl. der Nummer geht überhaupt nicht. Jetzt überlege ich mir tatsächlich vom Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Frage: Darf der Provider A die Nummer, nach einem Widerspruch, sperren bzw. belegen?
Danke für Eure Meinungen.
Viele Grüße
Thomas




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(773 Beiträge, 135x hilfreich)

Oh ja... schwieriges Thema. Ich hatte das Problem vor 3 Jahren.

Soweit mit damals gesagt wurde, wird die Rufnummer durch den Widerruf an deinen alten Provider B zurück gegeben. Das Problem ist nun, das dieses "Zurückgeben" wohl bis zu 2 Wochen dauert. Auf der anderen Seite läuft bei Provider B die Frist ab Kündigung, bis zu der du die Rufnummer übertragen kannst.

Wenn die Nummer also zu Provider B zurück geht, nachdem die Frist abgelaufen ist, ist die Nummer weg. Zumindest war das der Stand vor ein paar Jahren.

Ich habe damals auf den Widerruf verzichtet und die eine Woche Ausfall der Erreichbarkeit in Kauf genommen. Wenn du auf die Nummer angewiesen bist, würde ich das empfehlen. Ansonsten ist die Nummer vermutlich noch wesentlich länger oder sogar ganz weg. Und ich glaube nicht, das irgendein Gericht da schnell reagieren wird um deine Nummer zu retten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Kommt drauf an, ob man die Portierung noch stoppen kann!
1. Falls man die Portierung noch stoppt, bleibt die Nummer beim alten Anbieter und erst mit einer neuen Portierung fallen auch Kosten an.
2. Wird die Portierung durchgeführt, dann fällt bei B die Portierungsgebühr an. Die Nr. liegt dann bei A. Eine automatische Rückabwicklung zurück zu B gibt es nicht. Kein Provider rückt nun die Nr. wieder kampflos raus. Nach den Regeln des Widerrufs könnte man dies jedoch fordern(versuchen). Aber ... dazu fehlt dann meist der passende Vertrag und wie soll die Nr. zugeordnet werden? Daher könnte es notwendig sein die Nummer jetzt nach Widerruf erneut zu portieren, notfalls auch wieder mit Portierungsentgelt. Hat man Guthaben aus der Portierung geht es vielleicht noch. Meine Kristallkugel prophezeit aber auch das die Gutschrift für eine eingehende Portierung nun verweigert wird. Somit kostet der Widerruf u.a. 60€ oder den Verlust der Rufnr..
Vielleicht lässt sich mit der BNetzA die Nr. kostenfrei retten? Dauert aber garantiert > 3 Monate.

Mir ist kein passender Präzedenzfall bekannt und somit ist so eine Durchsetzung einer kostenfreien Rückportierung oder neuen Weiterportierung Neuland.
Die Vernunft empfiehlt ohnehin was anderes - nämlich eine Entschädigung für die Abwicklung auszuhandeln. So anteilige Monatskosten für 1-2 Wochen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(773 Beiträge, 135x hilfreich)

Noch ein Tip: Bei einigen Mobilfunkbetreibern kannst du einfach in den Shop gehen und eine neue Sim-Karte für kleines Geld bekommen, falls die erste noch unterwegs ist. Dann kannst du direkt damit lostelefonieren, wenn der Vertrag schon läuft und die andere Sim-Karte, die per Post kommt, direkt entsorgen.

Das hab ich schonmal bei Vodafone gemacht. Da ging das Problemlos und die neue Karte war in 5 Minuten im Netz eingebucht. Geht bei anderen vielleicht auch.

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#4
 Von 
rodnoc
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 11x hilfreich)

@all
Vielen Dank für die Rückmeldungen / Meinungen und Hinweise.

Aktuell ist es so, dass die Rücksendung von DHL, an den Absender= Anbieter A, noch nicht erfolgt ist und das Paket irgendwo unterwegs ist. Anbieter A hat mir mitgeteilt, dass ein erneuter Versand erst erfolgen kann, sobald die Rücksendung bei ihm eingetroffen ist. A hat auch eine Beschwerde bei DHL eingereicht und um entsprechende Rückmeldung gegeben. Kann aber dauern!!

Unter der Berücksichtigung, dass ich ein gewisses Verständnis für die Situation aufbringe, was ist hier für mich zumutbar?

Ich habe einen Vertrag mit Smartphone abgeschlossen und kann diesen nicht nutzen, da ich kein Smartphone, geschweige denn ein SIM Karte habe. Die Zuzahlung für das Handy (49.- EUR) wurden auch schon abgebucht.

Meine Idee: Dem Anbieter eine Frist setzten, ich dachte an den 06.11., um das Smartphone inkl. SIM zu liefern. Sollte die Lieferung nicht erfolgen, kann ich mir dann das Smartphone im freien Handel besorgen und entsprechend in Rechnung stellen? Wäre fast zu einfach, oder? Die SIM Karte würde ich mir beim Mobilfunkbetreiber direkt (Ersatzkarte) holen.

Oder ich spare mir den Ärger, mache von meinem Widerrufsrecht Gebrauch, verliere leider meine Nummer und stelle zumindest die Portierungsgebühr (25.- EUR) in Rechnung. Dateline ist der kommende Donnerstag...

Beste Grüße
Thomas

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
rodnoc
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 11x hilfreich)

@all
Vielen Dank für die Rückmeldungen / Meinungen und Hinweise.

Aktuell ist es so, dass die Rücksendung von DHL, an den Absender= Anbieter A, noch nicht erfolgt ist und das Paket irgendwo unterwegs ist. Anbieter A hat mir mitgeteilt, dass ein erneuter Versand erst erfolgen kann, sobald die Rücksendung bei ihm eingetroffen ist. A hat auch eine Beschwerde bei DHL eingereicht und um entsprechende Rückmeldung gegeben. Kann aber dauern!!

Unter der Berücksichtigung, dass ich ein gewisses Verständnis für die Situation aufbringe, was ist hier für mich zumutbar?

Ich habe einen Vertrag mit Smartphone abgeschlossen und kann diesen nicht nutzen, da ich kein Smartphone, geschweige denn ein SIM Karte habe. Die Zuzahlung für das Handy (49.- EUR) wurden auch schon abgebucht.

Meine Idee: Dem Anbieter eine Frist setzten, ich dachte an den 06.11., um das Smartphone inkl. SIM zu liefern. Sollte die Lieferung nicht erfolgen, kann ich mir dann das Smartphone im freien Handel besorgen und entsprechend in Rechnung stellen? Wäre fast zu einfach, oder? Die SIM Karte würde ich mir beim Mobilfunkbetreiber direkt (Ersatzkarte) holen.

Oder ich spare mir den Ärger, mache von meinem Widerrufsrecht Gebrauch, verliere leider meine Nummer und stelle zumindest die Portierungsgebühr (25.- EUR) in Rechnung. Dateline ist der kommende Donnerstag...

Beste Grüße
Thomas

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Übliche Fristen sind so um 14 Tage. Das ist zu knapp bis 6.11..
Und dann immer wieder das Problem - wurde die Lieferung zum Fixtermin vereinbart/zugesichert???
Ich weiß nicht - hat es kein Angebot gegeben (Freimonat o.ä.) um den Auftrag zu retten?
Ersatzbeschaffung wird kaum hinhauen. Und den Portierungskosten wirst Du ewig hinterherlaufen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Und den Portierungskosten wirst Du ewig hinterherlaufen.

Die könnte man ja einklagen ... die Verfahren sind in der Regel nach 12 Monaten durch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Vorsicht! Die Portierung wurde auftragsgemäß durchgeführt und die Kosten fallen stets an - egal zu welchem Provider. Es gibt jedoch bei keinem Provider eine Widerrufsplanung. Da die Kosten beim alten Provider angefallen sind, könnte es schwer werden diesen Betrag als Schadensersatz einzuklagen. Der Provider wird sich darauf berufen, das der vorherige Anbieter die Nummer nicht mehr zurücknimmt(=Widerruf). Der neue Provider schuldet lediglich die Rückabwicklung. Dies scheitert im Endeffekt nicht an ihm. Die Schuldfrage würde ich bei einem normalen Amtsgericht nicht diskutieren wollen.
Zielführender wäre es eine kostenlose Portierung zu einem anderen Provider zu verlangen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Nachtrag zu oben
Eine sinnvolle Rettung der Rufnummer könnte so aussehen:
Prepaid-Karte des vorherigen Providers besorgen (Freikarte). Dann Rückportierung auf diese Prepaid mit Bezug auf Widerruf (Rückabwicklung) beauftragen. Bei Ablehnung der (kostenlosen!!!) Portierung besteht eine bessere Aussicht einem Amtsgericht die Forderung plausibel zu machen.
Nach der Portierung(meist mit 25-30€ Bonus), kann eine neue, kostenneutrale Portierung oder Umwandlung in Postpaid-Vertrag erfolgen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Den letzten Vorschlag Txt Nr. 9 verstehe ich nun überhaupt nicht.

Der alte Anbieter handelt mit der Portierung und ggf. auch Rückportierung auftragsgemäß. Berechnet er dafür zulässige Kosten, beteht kein Anspruch auf Rückerstattung gegen ihn.

Wir der Vertrag mit dem neuen Anbieter durch zulässigen Widerruf beendet, haftet er ebenfalls nicht für die Portierungskosten.In der Haftung wäre er allenfalls, wenn der Vertrag mit ihm durch Rücktritt wegen Schlechterfüllung beendet würde. Das setzt aber Verzug und eine vorherige angemessene Frist voraus.
Da der neue Anbieter aber liefern will, ist davon auszugehen, dass dies innert der Frist erfolgt, somit kein Rücktrittsgrund entsteht.

Wenn mir die Rufnummer so wichtig ist, würde ich das ganze laufen lassen und mich mal in Geduld üben.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Rechtlich sehe ich es doch genauso. Unter #9 versuchte ich nur eine technische Empfehlung zu geben wie man die Nr. am ehesten retten kann, ggf. auch ohne Kosten. Wie in #8 beschrieben gibt es nirgends einen vorbereiteten Rückportierungsprozeß für Widerrufe. Also muss man den Prozess über eine Ersatzlösung vornehmen bzw. dem Anbieter aufzeigen wie eine Widerrufsrückportierung gehen soll.
Ob sich der ganze Zirkus lohnt, steht auf einem anderen Blatt.

Signatur:

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