Handyvertrag unterschrieben, anders als vereinbart

23. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Akshay
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag unterschrieben, anders als vereinbart

Hallo erstmal,

ich komm mal direkt zur Sache.
Meine Freundin hat im October einen Handy-Vertrag abgeschlossen.
Inhalt war eine Flat aufs eigene Netz und eine SMS Flat. Die genaue Bezeichung des Tarifes kenne ich nicht.
So, sie hat das mit einem Mitarbeiter (großen einkaufszentrum) mündlich besprochen. Der besagte Mitarbeiter A hat dies an Mitarbeiter B weitergeben und Ihn gebetten den Vertrag vorzu bereiten, da A das Handy holen musste.
Nun hat B aber den Vertrag ohne SMS-Flat fertig gemacht und meine Freundin hat den Vertrag unterschrieben im Glauben das der Inhalt sich mit dem was A gesagt hat deckt. Sie hat keine Vertragsdurchschrift erhalten.
Ihr ist es erst jetzt aufgefallen das die SMS-Flat nicht vorhanden ist und hat dies auch sofort reklamiert.
Mitarbeiter A war auch einsichtig und hat die fehlende Durchschrift und die Falschberatung zugegeben!!

Frage hat sie ein recht auf Schadensersatz in höhe der Handy Rechnung? Den meines erachtens handelt es sich doch um Gutgläubigkeit(oder wie das auch heisst, bin leider etwas raus aus den Rechtlichen Geschichten)
Sie bekamm von A nur einen Gutschein in höhe von 1/4 des entstandenen Schadens. Ach und Mitarbeiter B ist wohl schon vor einem Monat gekündigt worden.

Danke im Voraus für die Antwort

Gruß
Akshay

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

was ist denn das für ein Laden?
Warum wurde der Vertrag nicht berichtigt? Wäre doch die sinnvollste Lösung.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#2
 Von 
Akshay
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um Saturn..
Der Vertrag wurde jetzt berichtigt aber die Kosten für die letzten 2 Monate die entstanden sind, was ist damit? Können wir diese zurück verlangen? Den es Handelt sich ja ganz klar um den fehler eines Mitarbeiters?! Ich weiss ist schwer nachzuweisen aber was sagt die Theorie?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Ich weiss ist schwer nachzuweisen aber was sagt die Theorie?


Die Theorie sagt: jein. Trotz der möglichen Fehler des Anbieters war es natürlich auch falsch, den "falschen" Vertrag zu unterschreiben, ohne ihn zu lesen.

Aber das Beweisproblem hast du doch gar nicht, du hast doch geschrieben, der Mitarbeiter hätte seinen Fehler eingestanden.

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""

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#4
 Von 
Akshay
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz genau. MIr geht es nur um die Rechtiche Lage Kann man hier Saturn dazu bringen den entstandenen Schaden(in diesem fall die Hohe Rechnung) zu begleichen?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Kann man hier Saturn dazu bringen den entstandenen Schaden(in diesem fall die Hohe Rechnung) zu begleichen?

Unter Umständen ja.
Welche Beweise existieren denn für die Schlechtleistung der Mitarbeiter?


Gegebenenfalls muss sich die Freundin natürlich auch ein Mitverschulden anrechen lassen, Verträge kontrolliert man bevor man sie unterschreibt!




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Akshay,


haben Sie denn schon mal Kontakt mit Ihrem eigentlichen Vertragspartner, also dem Mobilfunkunternehmen, aufgenommen?

Wobei m.E. im Hinblick auf die mögliche Schadenersatzpflicht natürlich noch zu klären wäre, ob es sich bei dem Verkäufer um einen Saturn-Angestellten, einen vom Mobilfunkunternehmen verpflichteten (freiberuflichen) Promoter oder um einen direkten Mitarbeiter des Mobilfunkunternehmens gehandelt hat.

Im Hinblick auf die Mitschuld Ihrer Freundin gebe ich Harry_van-Sell recht, aber viele Mobilfunkunternehmen behandeln solche vergleichsweise eindeutigen Fälle auch vergleichsweise kulant.


Einen guten Start ins neue Jahr wünscht

der Ritter

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"~~~Hoyotoho!~~~"

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#7
 Von 
DanielWei
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

ich arbeite selbst bei einem großen Mobilfunkanbieter.
Es ist so, dass man ein 14 tägiges Wiederspruchsrecht hat.
D.h. man sollte sich genau durchlesen was man da unterschreibt.
Wenn nicht im Laden, dann zu Hause. Wenn ihr nicht innerhalb
der 14 tage wiedersprecht, ist es eure eigene Schuld,denn
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Formfehler können passieren, leider habt ihr keine handfesten beweise,
dass die SMS Flat mit eingeplant war. So kann der Verkäufer sich darauf
berufen, dass ihr die garnicht wolltet.

Ich würde in erster Linie mal mit dem Mobilfunkanbieter sprechen, denn die
haben die Kulanzmöglichkeiten in Form von Guthaben.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Es ist so, dass man ein 14 tägiges Wiederspruchsrecht hat.

Das ist so nicht richtig.

Hier wurde der Vertrag im Laden abgeschlossen, das Widerrufsrecht gilt jedoch nur bei Verträgen im Fernabsatz, entweder für 14 Tage oder einen Monat.

Ausnahme: Der Vertragspartner räumt ein freiwilliges Rücktrittsrecht ein (derzeit sind mir jedoch keine Anbieter bekannt die dies machen).




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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