Handyvertrag von BASE nicht eingehalten

16. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
VitaBo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag von BASE nicht eingehalten

Hallo!

Ich habe seit einigen Tagen ein Problem mit BASE. Ich habe zwei Verträge beim Abschluss unterzeichnet. Einen vorläufigen für eine knappe Woche und direkt einen zweiten für die Zeit danach. Der Verkäufer sagte mir damals, so könne er bessere Konditionen für mich raushauen.

Im zweiten Vertrag waren enthalten eine Allnet-Flatrate und eine Handymiete inklusive Versicherung.
Nun ist nach acht Monaten ein Versicherungsfall (Sturzschaden am Handy) eingetreten und ich bin zu BASE spaziert. Die guckten aber nur komisch und wussten weder was von einem Miethandy ("Uns zahlen Sie aber seit Vertragsabschluss keine Miete. Wo haben Sie denn das Handy her?)" noch von meiner Allnet-Flatrate mit der Handyversicherung. Als ich den von BASE unterschriebenen Vertrag auf den Tisch legte, war der Kommentar lediglich: "Dieser Vertrag hat den Shop vermutlich nie verlassen..."
Es läuft also immer noch der erste Vertrag und BASE hat quasi nicht notiert, dass sie mir ein Handy ausgegeben haben.

Ich selbst bin nicht stutzig geworden, da der monatlich per Einzugsermächtigung abgebuchte Betrag ungefähr (+/-5 Euro) dem von mir erwarteten Preis entsprach. Rechnungen habe ich mir nie runtergeladen, per Post oder Email kamen die nicht.

Nun die Frage:

Ist das was ich beschrieben habe ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? Trifft mich irgendeine Schuld? Ich erwarte einfach mehr Seriosität und Zuverlässigkeit von einem führenden Mobilfunkprovider und würde deshalb so schnell wie möglich BASE verlassen.

Gruß aus Hamburg
V. B.


-- Editiert VitaBo am 16.04.2013 19:13

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
Ist das was ich beschrieben habe ein Grund für eine außerordentliche Kündigung?

Deine Nachlässigkeit begründet kein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Das käme nur in Frage, wenn man der Firma selbst eine Schuld oder Vertragsbruch nachweisen könnte.



quote:
Trifft mich irgendeine Schuld?

Nach derzeitiger Schilderung - JA



quote:
Ich erwarte einfach mehr Seriosität und Zuverlässigkeit von einem führenden Mobilfunkprovider und würde deshalb so schnell wie möglich BASE verlassen.

Was hat die Firma damit zu tun, das Du dich bis heute nicht für deine vertraglichen Vereinbarungen interessiert hast? Das ist doch nicht deren Schuld.



Also alle vertraglichen Vereinbarungen nehmen und gründlich lesen.
- welche Tarife sollten abgeschlossen werden?
- waren es tatsächlich Verträge oder eher Anträge auf Abschluss eines Mobilfunkvertrages?
- wenn es Anträge waren, wurden diese beide angenommen?
- wenn die Anträge angenommen wurden, mit welchen Formulierungen?
- wurden die Verträge tatsächlich mit der Firma selbst abgeschlossen oder von einem zwischengeschalteten Vermittler?
- sind die Verträge rechtsgültig bestätigt worden (Auftragsbestätigung) oder gab es nur eine Empfangsbestätigung von irgendwem?
- was genau stand in den beiden Auftragsbestätigungen?
- was genau wurde monatlich abgerechnet?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Da mit keinem Wort erwähnt wird was im "ersten Vertrag" steht, ob die Leitung erbracht wird und was mit dem zweiten Vertrag ist, kann man nicht mehr anmerken als was von Harry kam. Gerade im Bereich DSL und Handyverträge darf man keinem Anbieter trauen. Daher heißt es kontrollieren, kontrollieren, kontrollieren, kontrollieren,

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich sehe das deutlich anders als "Harry van Sell". Es ist bestenfalls fahrlässig, sich nicht ausführlich zu erkundigen und darauf zu vertrauen, dass auch alles korrekt abgebucht wird, wenn die Beträge annähernd übereinstimmen. Von Schuld zu sprechen, geht zu weit. Du hast einen unterschriebenen Vertrag. Womit Harry Recht hat ist, dass dieser beiderseitig zu erfüllen ist. Aber dennoch wurde er von einem augenscheinlich autorisierten Händler unterzeichnet.
Du hast ihn aber bisher nicht erfüllt, das wurde dir aber auch nicht angemahnt. genauso gut kann man es drehen und dem Shop/Händler vorwerfen, dass er sich in Annahmeverzug befindet, er hätte ja mehr abbuchen können oder die komplette Erfüllung anmahnen können.
Dass du darauf vertrauen kannst, dass die Verträge richtig weitergeleitet werden, das kann man dir durchaus zumuten.

Dieses Konstrukt ist extrem merkwürdig. Auch die Frage "Wo haben sie das Handy her?".

Ich würde mich nunmehr an den Handyladen wenden, mit Verweis auf den unterschriebenen Vertrag (nur Kopie mitnehmen, nicht das Original, das erst einmal selbst verwahren) zur Erfüllung der Garantie bzw. Versicherung auffordern. Wollen die nichts davon wissen, kannst du eventuell wenig machen. Nach deiner Schilderung hast du auch 5 Euro weniger bezahlt als du hättest müssen. Aber wenn sich der Shop weigert, das vernünftig zu klären, kannst du ruhig mal zur Polizei gehen. Wenn du offiziell nicht mal ein Handy gemietet hast und keine Versicherung hast, angelogen wurdest hinsichtlich dieser komischen Nummer, versucht sich irgendwer zu bereichern? Eventuell der Shop?
Wobei... Wieso sollte er dir ein Handy schenken???

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 16.04.2013 23:19

-- Editiert mepeisen am 16.04.2013 23:20

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
wussten weder was von einem Miethandy

Dann ist doch nicht dein Handy kaputt und somit besteht (fast) kein Problem. Dann würde ich nur den 2.Vertrag (andere Handynr.???) stornieren.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen