Handyvertrag widerrufen/kündigen

17. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
MarkusMUC
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag widerrufen/kündigen

Am 11.08.2010 wollte ich ein Handy in einem Elektrofachmarkt kaufen. Dort habe ich dann auch den Vertrag(T-Mobile) zum unterschreiben bekommen. Es gab allerdings weder AGBs zum lesen vor Ort(allerdings musste ich unterschreiben, dass ich sie bekommen habe bevor eine Anfrage an T-Mobile geschickt wurde), noch konnte mir das Handy ausgehändigt werden, da bis Geschäftsschluss keine Entscheidung von T-Mobile vorlag, ob ich den Vertrag bekomme oder nicht. Ich habe das Handy beim Händler nicht abgeholt. Wie ist hier die Rechtslage, wenn ich weder Handy noch Karte habe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo und guten Morgen

grundsätzlich sollte es so sein, das du die AGB vor Ort einsehen können musst!
Allerdings ist es nirgends erwähnt, dass diese irgendwo offen liegen müssen, sondern auch erst auf verlangen dir ausgehändigt werden müssen, jetzt ganz ehrlich, hast du danach gefragt?!

quote:
Es gab allerdings weder AGBs zum lesen vor Ort(allerdings musste ich unterschreiben, dass ich sie bekommen habe bevor eine Anfrage an T-Mobile geschickt wurde),


Das ist normaler Vorgang, erst unterschreiben und dann zur finalen Prüfung absenden!

quote:
noch konnte mir das Handy ausgehändigt werden, da bis Geschäftsschluss keine Entscheidung von T-Mobile vorlag, ob ich den Vertrag bekomme oder nicht


ist nachvollziehbar, der Händler wird dir die HW natürlich erst nach einer erfolgreichen Boni-Prüfung aushändigen! Denn wenn du abgelehnt wirst, müsstest du die Sache dem Händler wieder im Originalzustand aushändigen! Um dieses Risiko zu verhindern, erst die erfolgreiche Prüfung und dann die Ware!

quote:
Ich habe das Handy beim Händler nicht abgeholt


Das ist deine Sache, du hast einen Vertrag unterschrieben und wenn dieser akzeptiert ist, solltest du deine Sachen auch abholen!

quote:
Wie ist hier die Rechtslage, wenn ich weder Handy noch Karte habe?



Die Rechtslage ist hier eindeutig, du hast bei Vor-Ort geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht, dieses hast du nur im Sinne des Fernabsatz!
Da dir der Händler bei positiver Prüfung mit Sicherheit die HW aushändigt, kannst du dich nicht darauf berufen, ich habe es nicht abgeholt und werde somit nicht bezahlen, so funktioniert es nicht ;-)



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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Stimme Kai zu. Da kommt man meist nur über Kulanz aus solchen Verträgen.
Also freundlich nachfragen

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Vampirbraut
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe die Erfahrunge gemacht, dass die einen bei sowas nicht gerne aus dem Vertrag entlassen. Du solltest dir überlegen, ob der Stress es wert ist, oder du dir das Handy nicht doch noch abholst.

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