Ich mache mal ein Beispiel: Handwerker oder Tierarzt, müssen die einem nach getaner Arbeit eine aufgeschlüsselte Rechnung
geben bevor es ans bezahlen geht oder reicht die pure Nennung der Summe?
Und mal angenommen, es wird teurer, müssen sie einen Zwischenstand sagen, z.B. "Wir sind jetzt bei 300 €...jetzt bei 400 €"?
-- Editiert von petermk am 11.05.2019 15:30
Hat man eigentlich immer das Recht auf eine aufgeschlüsselte Rechnung und auf dem Stand in Sachen Ko
11. Mai 2019
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Frage vom 11. Mai 2019 | 15:30
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat man eigentlich immer das Recht auf eine aufgeschlüsselte Rechnung und auf dem Stand in Sachen Ko
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#1
Antwort vom 12. Mai 2019 | 01:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
ZitatHat man eigentlich immer das Recht auf eine aufgeschlüsselte Rechnung :
Erst mal müsste man überhaupt das Recht auf eine Rechnung haben, bevor man sich über eine aufgeschlüsselte Rechnung Gedanken macht.
Dann kommt es darauf an, vom wem die Rechnung für was genau diese ist..
Der Handwerker z.B. muss eigentlich keine Rechnung erstellen, schon gar keine aufgeschlüsselte.
Ausnahmen gibt es für "Haushaltsnahe Dienstleistungen", da muss er auf verlangen des Auftraggebers beides machen.
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