Hat man eigentlich immer das Recht auf eine aufgeschlüsselte Rechnung und auf dem Stand in Sachen Ko

11. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
petermk
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat man eigentlich immer das Recht auf eine aufgeschlüsselte Rechnung und auf dem Stand in Sachen Ko

Ich mache mal ein Beispiel: Handwerker oder Tierarzt, müssen die einem nach getaner Arbeit eine aufgeschlüsselte Rechnung geben bevor es ans bezahlen geht oder reicht die pure Nennung der Summe?

Und mal angenommen, es wird teurer, müssen sie einen Zwischenstand sagen, z.B. "Wir sind jetzt bei 300 €...jetzt bei 400 €"?

-- Editiert von petermk am 11.05.2019 15:30

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von petermk):
Hat man eigentlich immer das Recht auf eine aufgeschlüsselte Rechnung

Erst mal müsste man überhaupt das Recht auf eine Rechnung haben, bevor man sich über eine aufgeschlüsselte Rechnung Gedanken macht.

Dann kommt es darauf an, vom wem die Rechnung für was genau diese ist..

Der Handwerker z.B. muss eigentlich keine Rechnung erstellen, schon gar keine aufgeschlüsselte.
Ausnahmen gibt es für "Haushaltsnahe Dienstleistungen", da muss er auf verlangen des Auftraggebers beides machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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