Ein Haus steht zum Verkauf - ein Interessent möchte ein Angebot machen, welches unter dem veranschlagten Preis liegt. Bevor er aber zu vielen Banken rennt und Finanzierungen einholt, möchte er aber wissen, ob der Verkäufer sich auf den Preis überhaupt einlässt. Erst dann möchte er sich Angebot der Banken einholen.
Wie formuliert man das am besten?
"Unter der Voraussetzung, dass ich einen passenden Kredit von der Bank bekomme, biete ich x Euro für das Objekt. Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung binnen der nächsten zwei Wochen mit."
Hintergrund:
Die Chancen sind gut, dass der potentielle Käufer auch den besagten Kredit bekommt - er hat sich dies auch schonmal ungefähr von der Bank berechnen lassen, aber noch keine Kreditzusage. Nun möchte er nicht ein Angebot unterbreiten, welches er ggf. gar nicht erfüllen kann.
Hauskauf - Angebot unter Vorbehalt
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Kann man so formulieren.
Wobei die Zusage dann für den Verkäufer auch nicht bindend ist.
Ich habe einen Artikel hier auf 123recht gefunden, der meines Erachtens besagt, dass alles mehr oder minder nichtig ist, bis man beim Notar war. Also der Verkäufer sich trotz Einigkeit in letzter Minute noch zurück ziehen kann, etc. Ist es also nicht bis zuletzt "egal" was besprochen wird?
http://www.123recht.net/Hauskauf-Wenn-die-Beurkundung-platzt-__a141776.html
-- Editiert von Veannon am 23.06.2015 18:16
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c.i.c. = culpa in contrahendo
Alle nicht notariell beurkundeten Vereinbarungen hinsichtlich des Grundstückskaufs sind nichtig. Tatsächlich kann jede Seite bis zum Schluß abspringen.
Das Angebot für das Haus braucht also keinen Finanzierungsvorbehalt. Der besteht ja mehr oder weniger immer, außer der Käufer muß nicht finanzieren.
Zitat:Ist es also nicht bis zuletzt "egal" was besprochen wird?
Fast
Es können sich dennoch Schadensersatzanspruch aus § 311 BGB ergeben. Zwar nur unter engen Vorraussetzungen, aber die Gefahr besteht.
Zum anderen zeigt jemand der sich bereits mit der Finanzierung befasst ein sehr ernsthaftes Interesse am Kauf.
Durchaus nicht unwarscheinlich das der Verkäufer sich dann ernsthaft mit dem zu niedirgen Preis auseinadersetzt und auch kooperativer ist, wenn man Unterlagen für die Bank benötigt.
Von daher kann eine solche Formulierung nicht schaden.
Hallo "Veannon",
Sie können dem Verkäufer des Hauses Ihren Preisvorschlag machen. Die Finanzierung müssen Sie nicht erwähnen. Es sollte selbstverständlich sein, bei einer, verbindlichen, Zusage ihrerseits, dass das geklärt ist. Der Verkäufer des Hauses kann darauf eingehen, wenn er möchte. Wichtig ist auch der Verkehrswert des Hauses.
MfG, soso55
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