Hallo Freunde, ich habe schon einen Thread zu meinem Problem erstellt,
==> http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=377112&page=1
... aber es scheint sich das Problem herauszukristallisieren:
==> Der InsolvenzVerwalter (siehe im anderen Thread) meint, die Grundsteuern nicht zahlen zu muessen,
==> weil er anscheinend Lasten mit Belastungen verwechselt ... oder verwechseln will ... .
Er hat halt gepennt, sitzt nun in der Tinte und will es nicht ausbaden; seine Ausrede ist:
==> Im VerkaufsVertrag stehe: "Aus dem Grundbuch nicht ersichtliche Belastungen ... sind vom Kaeufer zu uebernehmen".
Laut Notarin meint das ca.: Elektrische Leitungen, Rohre der Wasserwerke, usw. usf., aber keine Grundsteuern. Der Punkt steht auch unter "Sach- und RechtsMaengel".
Bezueglich der Grundsteuern gilt aber wohl der andere Punkt, unter "Nutzungen und Lasten" ... :
==> "Nutzungen, Lasten, oeffentliche Abgaben ... gehen zum UebergangsStichtag auf den Kaeufer ueber" ...
Demnach muss wohl der InsolvenzVerwalter die Grundsteuern bis zum Stichtag zahlen, was den groessten Teil ausmacht ... .. ; aber er will nicht .... .
Vielleicht sitzt er in der Tinte ... ... und will nun ein Wortspiel ueber 3 Instanzen machen ?
==> Ich darf ihn dann lange u. breit verklagen ... ?
Wie ist es: Kann abkuerzend evtl. irgendwoher zitiert werden, dass eben "Lasten" das eine sind und "Belastungen" das andere ?
==> Er will ja "Belastungen" aus den "Rechts- und SachMaengeln" uminterpretieren in "oeffentliche Lasten" ... oder zumindest in "Lasten" ...
Dabei versucht er wohl, erstmal e. Stueck weit zu kommen, aber ich wuerde ihm gern irgendwie sofort das Handwerk legen, so dass er kein weiterene ErfolgsAussichten******rt ...
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Hauskauf: "Lasten" vs. "Belastungen"
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Nun, eventuell lässt sich der Herr TH ja durch ein anwaltliches Schreiben beeindrucken?
Vorher sollte man sie nochmals per Fristsetzung nach Datum (14 Tage) mit Zustellenachweis (mindestens Einschreiben) zur Regulierung auffordern.
Als Schlusssatz könnte man noch formulieren, das man nach fruchtlosem Fristablauf ohne weitere Mitteilung die notwendigen straf- und zivilrechtlichen Schritte einleiten wird.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Schon geschehen, per Fax zugestellt, 2 mal, Frist nur 5 Tage ...
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1. eine zu kurze Frist wird durch eine angemessene ersezt.
2. Hat er unter Bezugnahme auf wenistens eines der Faxes geantwortet?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Ja, er hat geantwortet ... ; redet sich halt mit der Klausel raus, wie oben beschrieben.
Macht einen auf ungemein formal, ... ; jetzt gehe ich erstmal zur Notarin, heute aus Urlaub wieder da, und zeige ihr seinen Brief.
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