Der Vater eines Bekannten hat sein Haus verkauft.War beim Notar hat Vertrag gemacht wo drinnstet das bei verspäteter Übergabe 1500Euro monatlich Vertragsstrafe fällig werden. Kaufpreis hat er erhalten nur ausgezogen ist er erst 6 Wochen später.Allso muss er 3000 Euro Vertragsstrafe zahlen.Hat er gemacht.Nur jetzt kommt im Nachhinein der Käufer und will Schadensersatz weil sich sein Umzug um 6 Wochen verschoben hat.Möbelwagen war schon bestellt.Möbel mussten in einer Scheune untergestellt werden usw. Meine Frage ist darf er Schadensersatz verlangen?Er hat ja für den verspäteten Auszug schon 3000Euro erhalten ist da das nicht damit abgegolten.Weiss da jemand genaueres.
Hauskauf Verkäufer zieht zu spät aus
29. März 2017
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Frage vom 29. März 2017 | 11:11
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 8x hilfreich)
Hauskauf Verkäufer zieht zu spät aus
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#1
Antwort vom 29. März 2017 | 11:43
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist darf er Schadensersatz verlangen? :
Grundsätzlich ja. Die Vertragsstrafe müsste allerdings angerechnet werden. Heißt, dass der nachgewiesene Schaden die bereits gezahlten 3000 Euro übersteigen müsste. Dann könnte der darüber liegende Teil noch gefordert werden. Eine entsprechende Klausel sollte eigentlich auch im Kaufvertrag stehen. Achtung: eine Nutzungsentschädigung dürfte in die Berechnung mit einfließen. Das ganze müsste im Einzelfall geprüft werden.
-- Editiert von Retels am 29.03.2017 11:45
#2
Antwort vom 29. März 2017 | 11:57
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 8x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort .Was heißt Nutzungsentschädigung? Was muss mann da rechnen für 6 Wochen ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. März 2017 | 22:39
Von
Status: Unbeschreiblich (120284 Beiträge, 39865x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist darf er Schadensersatz verlangen? :
Ja, darf er.
Die wesentlich interessantere Frage ist doch, welche Erfolgsaussichten hat er?
ZitatEr hat ja für den verspäteten Auszug schon 3000Euro erhalten ist da das nicht damit abgegolten. :
Kann sein oder auch nicht. Kommt darauf an, was genau in den vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema festgehalten wurde.
ZitatWeiss da jemand genaueres. :
Der Notar sollte wissen was das vereinbarte für Wirkungen hat.
Alternativ kann man den Wortlaut auch hier einstellen, dann können wir darüber diskutieren.
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