Hauskauf Verkäufer zieht zu spät aus

29. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
stukki123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)
Hauskauf Verkäufer zieht zu spät aus

Der Vater eines Bekannten hat sein Haus verkauft.War beim Notar hat Vertrag gemacht wo drinnstet das bei verspäteter Übergabe 1500Euro monatlich Vertragsstrafe fällig werden. Kaufpreis hat er erhalten nur ausgezogen ist er erst 6 Wochen später.Allso muss er 3000 Euro Vertragsstrafe zahlen.Hat er gemacht.Nur jetzt kommt im Nachhinein der Käufer und will Schadensersatz weil sich sein Umzug um 6 Wochen verschoben hat.Möbelwagen war schon bestellt.Möbel mussten in einer Scheune untergestellt werden usw. Meine Frage ist darf er Schadensersatz verlangen?Er hat ja für den verspäteten Auszug schon 3000Euro erhalten ist da das nicht damit abgegolten.Weiss da jemand genaueres.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von stukki123):
Meine Frage ist darf er Schadensersatz verlangen?


Grundsätzlich ja. Die Vertragsstrafe müsste allerdings angerechnet werden. Heißt, dass der nachgewiesene Schaden die bereits gezahlten 3000 Euro übersteigen müsste. Dann könnte der darüber liegende Teil noch gefordert werden. Eine entsprechende Klausel sollte eigentlich auch im Kaufvertrag stehen. Achtung: eine Nutzungsentschädigung dürfte in die Berechnung mit einfließen. Das ganze müsste im Einzelfall geprüft werden.


-- Editiert von Retels am 29.03.2017 11:45

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#2
 Von 
stukki123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort .Was heißt Nutzungsentschädigung? Was muss mann da rechnen für 6 Wochen ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120284 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von stukki123):
Meine Frage ist darf er Schadensersatz verlangen?

Ja, darf er.

Die wesentlich interessantere Frage ist doch, welche Erfolgsaussichten hat er?



Zitat (von stukki123):
Er hat ja für den verspäteten Auszug schon 3000Euro erhalten ist da das nicht damit abgegolten.

Kann sein oder auch nicht. Kommt darauf an, was genau in den vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema festgehalten wurde.



Zitat (von stukki123):
Weiss da jemand genaueres.

Der Notar sollte wissen was das vereinbarte für Wirkungen hat.

Alternativ kann man den Wortlaut auch hier einstellen, dann können wir darüber diskutieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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