Hauskauf - mit oder ohne Makler?

10. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Schweinehund
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf - mit oder ohne Makler?

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe, dass meine Frage in der richtigen Rubrik ist. Ansonsten bitte verschieben. ^^

Wir überlegen, uns ein Haus zu kaufen und hätten eines im Auge. Dass Gespräche mit Finanzberatern folgen werden, ist keine Frage.
Das Haus haben wir auf einer bekannten Internetplattform gefunden und es war von einem Makler inseriert mit dem Hinweis, dass die Provision vom Käufer zu zahlen sei. So weit, so gut. Auf unsere Anfrage wurde uns ein Exposé zugeschickt.
Auf der Suche nach weiteren Häusern habe ich soeben genau das Haus nochmal gefunden. Diesmal von privat. Anscheinend hat der Eigentümer das Haus zuerst auf eigene Faust inseriert und dann hat sich doch noch ein Makler eingeschaltet. Wenn es nun wirklich zum Kauf kommen wollte: müssen wir dann die Maklerprovision zahlen? Ich habe gelesen, dass es als "Auftrag erteilen" gilt, sobald wir um das Exposé bitten. Also als Vertragsabschluss so zu sagen. Hätten wir keine Möglichkeit mehr, das Haus ohne Makler zu erwerben? Wenn wir uns auf das Inserat ohne Makler melden?

Danke schonmal und liebe Grüße!


-- Editiert Schweinehund am 10.03.2015 14:02

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120308 Beiträge, 39870x hilfreich)

Hat der Makler euch mit dem Expose oder sonst irgendwie irgendwann über euer Widerrufsrecht belehrt?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schweinehund
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja. Man musste dem Widerrufsrecht zustimmen. Sonst hätte man das Exposé nicht bekommen. Kann ich dem widersprechen und versuchen, privat an das Haus zu kommen? Also wer weiß, ob das überhaupt was wird. Wir haben es ja noch nichtmal innen gesehen. Aber gesetzt den Fall, wir würden es haben wollen. Kann man / sollte man / sollte man nicht dem Eigentümer privat noch einmal schreiben in der anderen Annonce?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Auf der Suche nach weiteren Häusern habe ich soeben genau das Haus nochmal gefunden. Diesmal von privat. <hr size=1 noshade>


Das ist in sofern irrelevant als der Makler ja beweisen kann, das Haus vermittelt zu haben. Dann spielt es keine Rolle, ob man es auch ohne den Makler hätte finden können bzw. später "nochmal gefunden" hat.
Wäre das anders, könnte man sich immer mit dem VM zu Lasten des Maklers einigen, daß man die Immobilie auch ohne den Makler "gefunden" hat.

quote:<hr size=1 noshade>Man musste dem Widerrufsrecht zustimmen. <hr size=1 noshade>


Du meinst, der Makler hat korrekt über das Erlöschen des Widerrufsrechtes nach §356 IV S. 1 BGB belehrt? Dann gibt es auch nichts mehr zu widerrufen.

Fraglich könnte vielleicht noch sein, ob der Makler seine Dienstleistung "vollständig erbracht" hat, wenn noch gar kein Vertrag mit dem VM/VK zustande gekommen ist. Dann wiederum wäre das Widerrufsrecht womöglich noch nicht erloschen.

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