Hauskauf/Mietvertrag innerhalb Familie

26. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Maike_K
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)
Hauskauf/Mietvertrag innerhalb Familie

Hallo,

gerne würde ich Ihre Einschätzung/Empfehlung zu folgendem Sachverhalt mitgeteilt bekommen:

Vater X und Mutter Y würden gerne ihr Haus an Kind Z (volljährig) aufgrund eines Umzuges verkaufen.
Der Freund/Mann von Kind Z soll auch im Grundbuch stehen, da er am Hauskauf beteiligt sein soll.

Problem:
Kind Z bezieht aktuell noch Bafög. Bei einem Hauskauf würde kein Anspruch mehr auf diese Leistung bestehen. Daher ist ein Hauskauf zum aktuell Zeitpunkt nicht möglich. Ein Einzug soll jedoch in ca. 6 Monaten erfolgen. Ein sofortiger Hausverkauf nur an den Freund/Mann kommt auch nicht in Betracht, da Vater x und Mutter Y möchte, dass Kind Z auch im Grundbuch steht.

Evlt. Lösung des Problems:
Vorerst einen Mietvertrag abschließen und monatlich eine Miete zahlen, wodurch der vereinbarte Kaufpreis bereits abgezahlt wird. Es müsste dann irgendwie vereinbart werden, dass ein Anrecht auf Hauskauf zu einem festen gelegten Preis besteht, sobald Kind Z kein Bafög mehr bezieht.

Problem jedoch: Vater X und Mutter Y müssten die Einnahmen versteuern und wie kann man so etwas vertraglich festlegen?

Weiteres Problem: Für den Einzug sind Rennovierungsarbeiten in Höhe von ca. 50.000 Euro notwendig (ink. Einbau Küche). Diese Arbeiten werden von Freund/Mann übernommen. Somit werden 50.000 Euro in ein Objekt investiert, was dem Freund/Mann nicht gehört. Wie könnte man dies Lösung?

Wichtig wäre, dass alle Seiten abgesichert sind.

Viele Grüße
Maike



-- Editiert von Moderator am 26.04.2021 12:47

-- Thema wurde verschoben am 26.04.2021 12:47

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Evtl. ein Luxusproblem?
Evtl. könnte das Modell des *Mietkaufs* hier passen. Ich weiß nicht, ob BAföG-Bezieher das nutzen könnten.

Ansonsten:
Kind Z+Partner können ab Zeitpunkt x das Haus mieten.
Die Eltern haben dann Einnahmen aus Vermietung+Verpachtung für einen sehr überschaubaren Zeitraum. Diese Einnahmen sind zu versteuern. Das ist Sache der Eltern/Vermieter und gehört nicht in den Mietvertrag.

Als Mieter bleibt Z weiterhin BAföG-berechtigt. Unter Verwandten kann man die Miete gering halten.

Zitat (von Maike_K):
Es müsste dann irgendwie vereinbart werden, dass ein Anrecht auf Hauskauf zu einem festen gelegten Preis besteht, sobald Kind Z kein Bafög mehr bezieht.
Das können die Eltern/Vermieter dann mit ihren Mietern vereinbaren. In einem separaten Vertrag.
Jetzt weiß man vermutlich nicht, wann das Studium bzw. die Leistungen enden?
Zitat (von Maike_K):
Für den Einzug sind Rennovierungsarbeiten in Höhe von ca. 50.000 Euro notwendig (ink. Einbau Küche).
Man vermietet also ein ziemlich heruntergekommenes Haus ohne Küche?
Wenn der Z-Partner sein Eigenkapital in Form von 50k€ Handwerkerleistungen einbringt und damit dann ins Grundbuch kommt--- warum nicht? Wenn der Partner das gern möchte?
Zitat (von Maike_K):
Wie könnte man dies Lösung?
Durch einen Vertrag.
Da Immobilienkäufe/-verkäufe eh durch einen Notarvertrag zu regeln sind, wird der Notar erklären, was dazu nötig ist... wie das geht

Die Frage, die ich mir stelle:
Mit welchem Geld soll die Tochter Z in x Jahren das Haus KAUFEN? Denkt ihr, Z bekäme sofort einen Kredit?
Der Partner hat seinen Anteil dann in Sachwerten im Haus verbaut.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Maike_K
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das können die Eltern/Vermieter dann mit ihren Mietern vereinbaren. In einem separaten Vertrag.
Jetzt weiß man vermutlich nicht, wann das Studium bzw. die Leistungen enden?

Genau, Ende des Bezuges von Bafög ist aktuell nicht bekannt, da es von mehreren Faktoren abhängt (bestehen von Prüfungen, auch Corona, etc.). Aber ca. in vier Jahren.

Zitat (von Anami):
Man vermietet also ein ziemlich heruntergekommenes Haus ohne Küche?
Wenn der Z-Partner sein Eigenkapital in Form von 50k€ Handwerkerleistungen einbringt und damit dann ins Grundbuch kommt--- warum nicht? Wenn der Partner das gern möchte?

Nein, das Haus ist nicht runtergekommen. Grundsätzlich könnte man so einziehen. Küche ist jedoch schon etwas älter. Außerdem wird der Dachboden ausgebaut, um mehr Fläche zu erhalten (Büro etc.).
Ins Grundbuch kommt der Partner am Anfang noch nicht, da die Eltern nicht möchten, dass nur der Partner im Grundbuch steht. Nachteil auch für den Partner: Aktuell nicht verheiratet, aufgrund dem Bezug von Bafög und daher auch Grunderwerbsteuerpflichtig.

Zitat (von Anami):
Mit welchem Geld soll die Tochter Z in x Jahren das Haus KAUFEN? Denkt ihr, Z bekäme sofort einen Kredit?
Der Partner hat seinen Anteil dann in Sachwerten im Haus verbaut.

Geplant ist, dass Tochter Z und Partner in X Jahren einen Kredit aufnehmen und das Haus damit kaufen. Dann soll auch der Eintrag ins Grundbuch erfolgen. Vorteil wäre, dass keine Grunderwerbssteuer anfallen würden.

Die Frage ist, wie kann sich Partner X absichern. Er investiert 40.000 Euro in eine Immobilie, wo er noch nicht im Grundbuch steht (Beispielsweise: Trennung etc.).

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#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Frage: Wofür genau sind 40 bis 50 tausend vorgesehen?
Wozu braucht ein Studentenpaar gleich zu Anfang eine neue Küche? Ist die vorhandene Küche nicht mehr 4 Jahre nutzbar?
Mit scheint die genannte Summe sehr hoch.

Signatur:

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Maike_K):
Aber ca. in vier Jahren.
Dann könnten sie bis dahin Mieter sein. Oder noch länger. Bis sie das Haus kaufen können. Man könnte die Mietzahlung später auf den Kaufpreis anrechnen. Man hätte schon einen Teil *erwohnt*.
Zitat (von Maike_K):
Ins Grundbuch kommt der Partner am Anfang noch nicht
Wäre ich der Partner, würde ich für den Zeitraum des Mieterstatus kein Eigenkapital in Form von Geld und Schufterei in das Haus stecken. Als Mieter? Nö.
Ich hätte absolut keine Sicherheit. Für nichts. Keiner kann mir sagen, was in den nächsten Jahren mit meiner Partnerschaft passiert. Ich könnte nicht mal das ausgebaute DG oder die neue Küche mitnehmen. :sad:
Ich könnte das Haus jetzt auch nicht teilweise von Zs Eltern kaufen. Womit denn? Ganz unabhängig von der GE-Steuer und BAföG.

Da man erst in etwa 4 Jahren oder später über Kauf nachdenkt, könnte man sich auf einen guten Mietvertrag einigen.
Es stehe dann den Mietern frei, im Haus schon Renovierungsarbeiten/Bauarbeiten etc. zu leisten, wie es fürs Wohnen nötig ist. Die GE-Steuer fällt auch später noch weg.

Zitat (von Maike_K):
Geplant ist, dass Tochter Z und Partner in X Jahren einen Kredit aufnehmen und das Haus damit kaufen.
Ja, schöner Plan. Man wird doch aber nicht so *schwerelos* und ohne jeden Fixpunkt schon auf 2025 planen. Das halte ich für sehr riskant.
Zitat (von Maike_K):
Die Frage ist, wie kann sich Partner X absichern.
mE gar nicht.

-- Editiert von Anami am 26.04.2021 17:41

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Maike_K
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wäre ich der Partner, würde ich für den Zeitraum des Mieterstatus kein Eigenkapital in Form von Geld und Schufterei in das Haus stecken. Als Mieter? Nö.
Ich hätte absolut keine Sicherheit. Für nichts. Keiner kann mir sagen, was in den nächsten Jahren mit meiner Partnerschaft passiert. Ich könnte nicht mal das ausgebaute DG oder die neue Küche mitnehmen.
Ich könnte das Haus jetzt auch nicht teilweise von Zs Eltern kaufen. Womit denn? Ganz unabhängig von der GE-Steuer und BAfö


Es geht ja darum, ob man beispielsweise eine Regelung treffen kann, dass bei einem vorzeitigen Auszug (vor Hauskauf), der investierte Betrag wieder zurückgezahlt werden muss.

Zitat (von aspergius):
Frage: Wofür genau sind 40 bis 50 tausend vorgesehen?
Wozu braucht ein Studentenpaar gleich zu Anfang eine neue Küche? Ist die vorhandene Küche nicht mehr 4 Jahre nutzbar?

Renovierungskosten (Böden, Elektrik, Bäder) , Dachausbau und Küche. Das Haus ist ca. 18 Jahre alt. Küche noch älter. Wir würden gerne vor Einzug renovieren und nach unseren Bedürfnissen anpassen. Einfacher bevor man komplett einzieht. Nur Kind Z ist Student.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Maike_K):
Es geht ja darum,
Nun ja, wenn es auch noch darum geht, dann müsste man das in einem Vertrag vereinbaren. Ja. Das geht.
Man hat doch weitgehend Vertragsfreiheit, was die innerfamiliären und partnerschaftlichen Fragen betrifft.

Nur der Kauf/Verkauf von Immobilien muss notariell beurkundet werden. Das ist Gesetz.

ICH würde hier als Partner von Z nicht mitspielen...
ICH verstehe auch nicht, warum man ein Haus aus 2003 nun derart aufwendig/teuer sanieren muss.
Das Sanieren/Renovieren mag ein Hobby sein, aber ist hier wohl doch eher ein Luxusproblem... macht aber nichts. Man muss es sich nur leisten können. Dann gehts.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
werweiß
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Maike_K):
Renovierungskosten (Böden, Elektrik, Bäder) , Dachausbau


Das klingt eher nach Sanieren als Renovieren.

Sind Eltern X+Y denn auf eventuelle Mieteinnahmen angewiesen? Unabhängig von der Grunderwerbsteuer würde ich als Eltern nur an Z verkaufen/vermieten/schenken.

Und Partner von Z sollte die Immobilie - solange er nicht im Grundbuch steht - als "Mietobjekt" betrachten. Er kann investieren, muss aber nicht. Wer weiß, wo die Reise bis 2025 hingeht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Maike_K
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von werweiß):
Sind Eltern X+Y denn auf eventuelle Mieteinnahmen angewiesen?[/quotja]

Ja

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von werweiß):
würde ich als Eltern nur an Z verkaufen/vermieten/schenken.
Z ist Studentin, kann nicht kaufen, bekommt BAföG.

Der Partner von Z kann handwerklich und würde irgendwelche 50.000 peu à peu verbauen in dem Haus.
Als Mieter von X+Y?
Als Untermieter von Z?

Die Eltern sind auf die Mieteinnahmen angewiesen. Wenn die Eltern in 6 Monaten umziehen und Z+P in das Haus einziehen sollen/wollen/können--- dann ist es mE doch einfach:

Z+P können die Miete zahlen. Das geht ohne Grundbuch, Steuer und ohne Großsanierung. Aber mit BAföG und kleiner Renovierung.

Wenn Z oder Z+P in einigen Jahren einen Immokredit bekommen, und wenn sie immer noch wollen, kann das Haus gekauft, saniert werden.
Bis dahin ist die Mieteinnahme sicher, zumindest die von Z.
Z+P hätten schon das Haus, was ihnen später mal richtig gehören würde.

Zitat (von Maike_K):
dass bei einem vorzeitigen Auszug (vor Hauskauf), der investierte Betrag wieder zurückgezahlt werden muss.
Ja. Das kann vereinbart werden. Doch wer zahlt dann zurück?

Angenommen, Z+P trennen sich in 3 Jahren, P hat bis dahin 35.000,- in die Sanierung/Umbau gesteckt--- trotzdem ist der große Wurm drin.
P zieht aus und will dieses Geld lt. Vertrag zurückhaben.
WER zahlt ihm das? Wie hat man sich das gedacht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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