Herausgabe geliehenes Fahrzeug

8. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.01.2017 20:43:11
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 21x hilfreich)
Herausgabe geliehenes Fahrzeug

Herr "A" leiht von Herrn "B" einen PKW.
Herrn "A" zahlt monatlich 150 Euro als "Leihgebühr"
Abgemacht würde dieses "Leihgebühr" so lange zu zahlen bis den Betrag von 3.000 Euro erreicht würde. Herrn "A" zahlt die erste "Rate" per Überweisung.
Jedoch besteht Herrn "B" drauf weitere Raten nur bar zu bekommen.
Nach einige Monaten streiten Herrn "A" und "B" sich und Herrn "B" droht das Fahrzeug ab zu holen.
Herrn "A" weigert sich weil das nicht abgemacht würde und er Herrn "B" ja monatlich gezahlt hat.
Problem: es existiert keinen schriftlichen Vertrag und leider nur einen Überweisung da der Rest der Zahlungen, (5 Monaten) bar erfolgten.
Welche Ansprüche haben "Herrn A" und Herrn "B" überhaupt?


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Eine Leihgebühr ist eine Miete und daher sind die Leihgegenstände in jedem Fall herauszugegeben.

Anders wäre es bei Mietkauf, d.h. das ein KAUF erfolgt mit Teilzahlungen, die gleichzeitig Mietkosten beinhalten.

Hat A aber Steuer und Versicherung (+Anmeldung?) auf sich laufen, würde es eher nach Kauf aussehen. Wie will aber A den Kaufbetrag nachweisen? So was gehört schriftlich fixiert.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ist das wirklich eine Leihgebühr oder ging es eigentlich darum, dass das Auto am Ende A gehören soll, es war also eigentlich ein Ratenkauf mit Eigentumsvorbehalt.

Dass nichts schriftlich existiert, ist ein Problem. Für beide Seiten. Da zeigt sich wieder: Handschlaggeschäfte gehen nicht immer gut.

Die Drohung von B ist natürlich Unfug, wenn A weiterhin zahlt. Wenn B die Form nicht passt, ändert das nichts dran, dass nicht wirksam vereinbart wurde, wie A zu zahlen hat und deswegen B in meinen Augen sogar in Annahmeverzug wäre, wenn er eine Banküberweisung ablehnt.

An Stelle von A würde ich schleunigst nachweisbar (ggf. per Einschreiben) darstellen, was vereinbart wurde. So nach dem Motto: Wir haben XYZ vereinbart, ich habe bereits 6 Raten bezahlt, eine Überweisung, 5 in bar. Die restlichen 14 Raten werde ich nur gegen ordnungsgemäße Quittung bezahlen. Nach Bezahlung der 14 Raten geht der Besitz an mich über....
Das würde ich mal tun, um etwas wegzukommen von dem rein mündlichen Vertrag. Dann wird man auch sehen, was B macht. Ob er der Darstellung widerspricht oder sie akzeptiert oder was weiß ich.

Worüber genau entbrennt denn der Streit?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 08.10.2013 18:02

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#3
 Von 
guest-12315.01.2017 20:43:11
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 21x hilfreich)

Um zu beschreiben wo der Streit angefangen hat wird hier zuviel Platz nehmen :-)
Aber es hat ein geschäftliche Hintergrund.
Herrn A hat für Herrn B verschiedene Diensten geleistet würde dafür jedoch nicht gezahlt. Das hat dazu geleitet das Herr A der Handtuch im Ring geworfen hat.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Gibt es für die Dienstleistungen Nachweise und auch Verträge? Dann wäre noch die Möglichkeit, miteinander aufzurechnen. Also: Du hast bei mir xx€ Schulden, lieber B. Ich rechne mit den weiteren Raten für Fahrzeug auf. Wenn das immer alles mündlich war, tja, dann stellt sich am Ende des Tages, wer am überzeugendsten die eigene Sicht darstellen kann. Wenn man annimmt, es würde vor Gericht gehen, dann steht womöglich Aussage gegen Aussage und was ein Richter dann macht, tja... Kann nicht einmal ein Anwalt vorher sagen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#5
 Von 
guest-12315.01.2017 20:43:11
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 21x hilfreich)

Für die Dienstleistungen gibt es auch keinen Vertrag aber Herr A hat z.B. der komplette Buchführung von Herrn B verwaltet und diese Akten und Ordner noch unter sich.(Diese Akten hat Herrn B ihm mitgegeben zwecks verarbeitung und Sortierung)
Herr B fordert die Akten und Ordner jetzt zusammen mit der PKW raus.
Herrn A möchte jedoch diese Leistungen gezahlt bekommen bevor er irgendwelche Sachen herausgibt.


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#6
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Das hört sich aber immer mehr nach Kinderkram an, der böse ausgehen kann. Ist B rechtmäßiger PKW-Besitzer, kann er sich leicht wieder in Besitz des PKW bringen, notfalls mit Hilfe der Polizei. Für die Buchführung kann A naürlich eine ordentliche Rechnung bei ordentlicher Arbeit stellen. Über das Auto würde ich es nicht ausfechten.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Auf jeden Fall hat A etwas fürs Leben gelernt: Auch bei vermeintlich guten Bekannten stets schriftlich Verträge abschließen. Und wenns ein Einzeiler ist.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#8
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Nachtrag: Wie wäre es mit einem Termin beim örtlichen Schiedsmann/frau? Nicht das solcher Unfug noch eskaliert.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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#9
 Von 
guest-12315.01.2017 20:43:11
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 21x hilfreich)

Herr B hat eine Bestätigung von Vereinbarungen per Einschreiben erhalten.
Er versucht mit Hilfe der Polizei (er verschweigt natürlich der Briefwechslung und Zahlungsaufforderung offene Posten)der PKW zurück zu holen. Der Polizei stellt das Fahrzeug sicher.
Was konnte Herrn A tun um zB seine private Gegenstände aus dem PKW zu erhalten?


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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Mal nett die Polizei fragen?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#11
 Von 
guest-12315.01.2017 20:43:11
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 21x hilfreich)

Der Polizei verweist nach der Eigentümer vom PKW. Diese hat am Tag der "Sicherstellung" einen Anzeige wegen "Unterschlagung PKW gestellt".

Der Eigentümer weigert sich diese privaten Gegenstände (die meisten Gegenstände gehören seinen Lebensgefährtin) raus zu geben.





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#12
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Mal nett die Polizei fragen?


Die hält sich da raus. Da könnte ja jeder kommen und sagen "der Wackeldackel in dem Benz da gehört mir, holen Sie mir den sofort vom Halter zurück!".

Da muß man schon auf Herausgabe klagen - wenn man einen vollstreckbaren Titel hat, dann marschiert auch der Gerichtsvollzieher los und holt sich, wenn es sein muß, die Polizei zur Unterstützung.

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