Hilfe! Stromrechnung verjährt?!

9. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jackie James
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe! Stromrechnung verjährt?!

Bin seit 1.6.01 Mieter einer Wohnung.

Habe bis vor ein paar Tagen noch nie Stromrechnung erhalten, obwohl ich regelmäßig ablesen ließ und auch sonst ganz normal Post von der Stromgesellschaft erhielt. (Im Mievertrag steht übrigens nur, daß der Mieter Strom auf eigene Rechnung bezieht)

Vor ein paar Tagen flatterte Stromrechnung ins Haus: über 1200 EUR. Die Rechnung gilt vom 1.5.01 ( Mietvertrag erst ab 1.6.!) bis 31.12.03.

Frage Nr.1: Ist die Rechnung wenigstens in Teilen verjährt?

Frage Nr.2: Wenn nicht, kann ich auf Ratenzahlung bestehen und die Höhe selbiger bestimmen?

Hoffe, ihr könnt mir helfen! Danke schon mal!

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"jackie"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Ja, der Anteil aus 2001 ist mE nach §§ 196 I Nr. 1, 201 BGB aF verjährt - der Rest nicht.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
Jackie James
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen vielen dank! hast mich gerettet!

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