Hochschule Vertragsänderung aufgrund von Semesterticket

4. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
NFS10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hochschule Vertragsänderung aufgrund von Semesterticket

Hallo zusammen,

ich studiere an einer privaten Fachhochschule, an der ich monatlich einen festen, vertraglich festgelegten Beitrag an Studiengebühren zahle. Als Studenten dieser Hochschule hatten wir bisher keine Berechtigung ein Semesterticket für die ÖPNV zu beantragen.
Nun gab es eine Umfrage unter den Studenten, ob man ein Semesterticket einführen möchte. Dazu würde sich der Studienvertrag anpassen und die anfallenden Kosten für das Semesterticket in die monatlichen Studiengebühren integriert werden, was etwa 30 € im Monat sein würden. Die Mehrheit stimmte zu und es wird in Kürze eine Vertragsänderung geben.

Ich benötige das Ticket allerdings nicht, da sich mein Wohnort in einer ungünstigen Lage befindet, außerhalb des Geltungsbereiches lieg und sich die Fahrtzeit für jede Strecke verdoppeln würde.

Auch wenn ich die Entscheidung so akzeptiere frage ich mich dennoch (rein aus Interesse), ob das ganze rechtens ist. Wären mit die 30 € mehr oder weniger im Monat nicht so egal, hätte ich mich bestimmt darüber geärgert. Immerhin wird hier nachträglich der Studienvertrag verändert mit einer Leistung, die ich gar nicht benötige. Ist es wirklich so einfach den Vertrag im Nachhinein zu ergänzen?

Ich freue mich über eure Antworten!

Mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wurde Ihnen eine Veränderungen des Vertrags schon mitgeteilt?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)

Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Ganze doch schon in den 1990er Jahren (als die Universitäten mit den Pflicht-Semestertickets anfingen) durch alle Instanzen ausgeurteit worden:
Ja, wenn die Einführung eines solidarischen Semestertickets ordnungsgemäß beschlossen wurde, müssen auch diejenigen dafür bezahlen, die das Semesterticket nicht nutzen wollen (oder für die eine Nutzung nicht sinnvoll ist).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7245 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von NFS10):
Auch wenn ich die Entscheidung so akzeptiere frage ich mich dennoch (rein aus Interesse), ob das ganze rechtens ist.


Ja ist rechtens. Als ich stdiert habe, habe ich das Ticket auch nicht nutzen können für die Fahrten von zu Hause - aber Fahrten in die Stadt oder Teilfahrten (Park and Ride) habe ich dann über das Ticket gemacht. Vielleicht haben Sie ja auch die Möglichkeit mit dem Ticket eine Teilstrecke zu sparen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von NFS10):
Ist es wirklich so einfach den Vertrag im Nachhinein zu ergänzen?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Verordnungen / Gesetze / Nutzungsbedingungen liest.

Kennt man diese Fakten , kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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