Hochzeit Stornokosten

21. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
go513610-92
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hochzeit Stornokosten

Hallo zusammen,

Wir haben bald folgende eventuelle Problematik vor uns:

Wir haben einen Vertrag mit einer Hochzeitsband sowie einem Veranstalter/Location bei welcher die Band dann auftreten soll.
Die Location bauen gerade einen neuen Hochzeits Saal wo der alte stand und abgerissen wurde. Jetzt sieht es evtl. so aus dass sich die Bauarbeiten in die Länge ziehen könnten und der Saal evtl zu spät fertig wird. In den normalen Bewirtungsräumen wäre eine Hochzeitsfeier unseres Umfangs nicht machbar..... Der Vertrag mit der Location in dem 1000€ Stornogebuhren für Uns anfallen würden wenn wir die Leistung nicht in Anspruch nehmen, wäre so denke ich in dem o. G. Falle hinfällig, da der Veranstalter die vereinbarte Leistung gar nicht erbringen kann. So, jetzt aber zum rattenschwanz des Ganzen..... Unsere Band bekommt 50% Stornogebuhren von uns, bzw. 100% (je nach Absagedatum)......
Nun die Frage:
Kann hier nicht von uns der Veranstalter zur Begleichung der Band-Stornokosten herangezogen werden? Dieser verschuldet ja maßgeblich den Schaden.

Vielen Dank im Voraus
Mfg

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von go513610-92):
Kann hier nicht von uns der Veranstalter zur Begleichung der Band-Stornokosten herangezogen werden?

Klar.

Aber als erstes würde ich bei dem Veranstalter mal schriftlich anfragen ob der Termin definitiv steht. Und welche Alternativen er anbieten kann, wenn er sich damit irrt. Das ganze mit Fristsetzung nach Datum zur Rückantwort und mit Zustellnachweis.


Dann mal abwarten wie die reagieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

In jedem Fall brauchst Du schriftliche Nachweise, sonst wird es unter Umständen schwer, den entstandenen Schaden (also die Stornokosten der Band) nachzuweisen und einzufordern.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1491x hilfreich)

Flexible Lösungen sind hier gefragt. Zuerst mal fragen , ob der neue Sall wirklich fertig wird und ob es - wenn nicht - einen Plan B gibt. (Zelt o.ä.).

- Vielleicht kann man die Feier auch verschieben und die Band stimmt zu - Das müsste man alles mal durchspielen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.800 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen