Hallo,
wir planen gerade unsere Hochzeit für Februar. Dafür haben wir uns vor über einem Jahr eine Hochzeitsplanerin genommen. Dabei wurde vereinbart, dass Sie sämtliche Planung und Vorbereitung übernimmt und auch Vorort die Feier mit betreut. Die Hochzeit findet im Ausland statt. Es wurde vereinbart, dass wir die Reise und Unterkunft für die Hochzeitsplanerin übernehmen. Jetzt haben wir 3 Monate vor der Hochzeit ein schönes Hotel (normale Kategorie) für die Planerin raus gesucht und wollten dieses für sie buchen. Als wir das mit ihr besprochen haben, ist Sie energischer geworden und meinte, dass Sie schon ein anderes Hotel (ohne Absprache) gebucht hat. Das Hotel ist der Platzhirsch am Strand und 4 mal teuer wie das normale Hotel 800m entfernt. Nun meint die Planerin, wenn Sie nicht in dem teuren Hotel ist, lohnt es sich für sie nicht und sie würde uns dann kündigen. In den AGB ist weder zur Hotelkategorie noch was relevantes zur Kündigung geregelt.
Hat Sie einen Anspruch auf das teure Hotel? Kann die einfach so kündigen?
Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar, weil das uns schon ganz schön die Hochzeit verschießen würde…
Beste Grüße,
Robert
Hochzeitsplanerin will kündigen
10.11.2021
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Frage vom 10.11.2021 | 12:41
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Hochzeitsplanerin will kündigen
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#1
Antwort vom 10.11.2021 | 13:10
Von
Status: Wissender (14432 Beiträge, 5606x hilfreich)
Die Frage aller Fragen dürfte sein, welcher Art so ein Vertrag mit einer Hochzeitsplanerin sein mag.
Es könnte ein Werkvertrag sein - schwer einzuschätzen, sowohl hinsichtlich der Vertragsart als auch der Folgen bei so einer Verweigerung.
#2
Antwort vom 10.11.2021 | 14:15
Von
Status: Wissender (14121 Beiträge, 5438x hilfreich)
Und was wurde bezüglich der maximalen Kosten vereinbart? Was wurde denn vereinbart wer sich um das Hotel kümmern und buchen soll?ZitatEs wurde vereinbart, dass wir die Reise und Unterkunft für die Hochzeitsplanerin übernehmen. :
Bisher sehe ich die Hochzeitsplanerin im Recht, denn sie ist es ja, die sich um alles kümmern soll. Darunter fällt meiner Meinung auch die Buchung aller Hotelzimmer............. zumindest sofern nichts anderes vereinbart war.
Gab es keine Kostendeckelung, dann sieht es eher schlecht für euch aus.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10.11.2021 | 16:20
Von
Status: Unbeschreiblich (100098 Beiträge, 37024x hilfreich)
Zitatnoch was relevantes zur Kündigung geregelt. :
Aber irgendwas ist geregelt?
Dann müsste man wissen was konkret da geregelt wurde.
#4
Antwort vom 10.11.2021 | 16:47
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Zur Kündigung ist geregelt, dass die Planerin ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Zahlungsverzug hat. Der besteht nicht. Ansonsten noch, dass für die Auftraggeber die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten bestehen…
#5
Antwort vom 10.11.2021 | 17:18
Von
Status: Wissender (14121 Beiträge, 5438x hilfreich)
ZitatZur Kündigung ist geregelt, dass die Planerin ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Zahlungsverzug hat. Der besteht nicht. :
Eine endgültige Weigerung eine Zahlung leisten zu wollen reicht aus wenn die Forderung der Zahlung berechtigt ist.
Bisher hast du noch nichts geschrieben was die Forderung der Hochzeitsplanerin als ungerechtfertigt erscheinen lassen würde.
-- Editiert von -Laie- am 10.11.2021 17:18
#6
Antwort vom 10.11.2021 | 20:31
Von
Status: Unbeschreiblich (100098 Beiträge, 37024x hilfreich)
Zitatdass für die Auftraggeber die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten bestehen… :
§ 648a BGB - Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemutet werden kann.
Jetzt könnte die Einmischung in die Arbeit der Planerin eine Kündigung aus wichtigem Grund darstellen ... oder auch nicht.
ZitatEs wurde vereinbart, dass wir die Reise und Unterkunft für die Hochzeitsplanerin übernehmen. :
Jetzt müsste man wissen, was konkret da vereinbart wurde, wie der Wortlaut ist.
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