Hohe Rücklastschriftgebühren

22. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Bodybuilder28
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Hohe Rücklastschriftgebühren

Guten Abend Zusammen,

ich habe einen alten Vertrag von 2007 mit einem privaten Fitnessstudio geschlossen. Dort trainiere ich seit 2008.
Unter "Zahlungsfälligkeit" heißt es: "Bei Lastschriftrückläufern werden Gebühren von 15€, bei Mahnungen von 10€ vereinbart".

Die Monatsbeiträge von November sowie Dezember wurden leider von meiner Bank mangels Deckung nicht eingelöst. Somit ist ein Betrag von 66€ (33€ im Monat) offen. Der Betreiber des Studios bat mich heute per Mail den offenen Betrag von 96€ zu überweisen. Das sind dann 30€Gebühren für die 2 Rücklastschriften, Mahnungen o.ä. gab es nicht.

Meines Wissens nach sind solche enormen Gebühren sittenwidrig. Ich bin gerne bereit die Gebühren der Bank des Fitnessstudio zu bezahlen.
Wie sollte ich am besten vorgehen? Pauschal 10€ insg. als Gebühr für die beiden Rücklastschriften ansetzen?

VIelen Dank und viele Grüße

PS: Sorry das ist natürlich Vertragsrecht und nicht Arbeitsrecht. Bitte um Verschiebung.


-- Editier von Bodybuilder28 am 22.12.2015 19:34

-- Editiert von Moderator am 23.12.2015 08:31

-- Thema wurde verschoben am 23.12.2015 08:31




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19781 Beiträge, 7189x hilfreich)

... das Verschieben wirst du wohl selbst in die Hand nehmen müssen

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#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

Zitat (von Bodybuilder28):
Wie sollte ich am besten vorgehen? Pauschal 10€ insg. als Gebühr für die beiden Rücklastschriften ansetzen?

Ja, 5€ pro Rücklastschrift sind mehr als ausreichend.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bodybuilder28
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja, was tun? Ich habe mit einem Anwalt Rücksprache gehalten (bin rechtsschutzversichert) und er hält die 15€ pro Fall auch für zu hoch. Allerdings gibt es ja z.B. Verzugszinsen welche einspielen.

Ich habe dem Studio nun geschrieben, er solle mir doch bitte nachweisen woraus sich die 30€ insg. für 2 Lastschriften zusammen setzen. Denn gemahnt wurde ja nicht.

Er meinte nun, dass er dies schon öfter tun musste und immer vollen Kostenersatz erhalten hat. Allein die Buchungsabrechnungen der Inkassoconsulting, die mit dem Beitragsinkasso und dem Buchungsaufkommen beauftragt ist, rechtfertigt die Kosten.

Entweder er blöfft oder es stimmt. Ich kann mir das aber bei einem kleinen Privat Studio einfach nicht vorstellen.

Was würdet ihr tun? Die restlichen 20€ Gebühren zahlen und gut ist, oder drauf bestehen und auf einen Rechtsstreit dafür im schlimmsten Fall ankommen lassen?

Viele Grüße und Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16226x hilfreich)

Verzugszinsen kannst du bei www.basiszins.de ausrechnen. Das sind nur wenige Cents.

Zitat:
Er meinte nun, dass er dies schon öfter tun musste und immer vollen Kostenersatz erhalten hat

Überweise einfach pro Rücklastschrift maximal 5€. Mehr nicht. Da sind auch etwaige Zinsen mit drin. Gerichte haben hier schon geurteilt, dass im Schnitt 3,65€ entstehen und durchsetzungsfähig sind. Mehr nicht.
Zitat:
Allein die Buchungsabrechnungen der Inkassoconsulting, die mit dem Beitragsinkasso und dem Buchungsaufkommen beauftragt ist, rechtfertigt die Kosten.

Dann informiere doch mal die Verbraucherzentrale mit der Bitte, diesen Anbieter kostenpflichtig abzumahnen. Da gab es schon oft Leute, die versuchten, solche Gebühren in AGB und Preislisten festzuschreiben. Sie sind gescheitert. Irgendwelche Verträge mit Inkassos rechtfertigen die Gebühren auch nicht.

Ich würde auf dem Standpunkt beharren und falls er das nicht akzeptiert und mich nicht mehr trainieren lassen will, würde ich ihm sofort eine fristlose Kündigung wegen Leistungsverweigerung aussprechen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bodybuilder28
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Mepeisen,

vielen Dank für deine Antwort. Ich habe die Verbraucherzentrale darauf hingewiesen und bin gespannt ob Sie reagieren.
Der Studio Betreiber will die 20€ Gebühren die er noch für richtig hält (10€ habe ich ja bereits angewiesen) einfach im Januar zu dem Monatsbeitrag von meinem Konto abbuchen. Ich bin grad leicht überfragt wie ich reagieren soll.

Ihm mitteilen, sollte er dies tun, ich die Lastschrift widerrufen werde? Mein Vertrag dort ist meinerseits zum Juli 2016 eh schon gekündigt. Schade sowas, wir haben uns immer nett verstanden vor Ort.

Euch allen ein frohes Fest, auch wenn manche Rechtsprobleme belasten :)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Zitat (von Bodybuilder28):
Ich bin grad leicht überfragt wie ich reagieren soll.

Dem Betreiber die Rückbuchung androhen. Wenn er es doch macht rückbuchen, den unstrittigen Betrag (Monatsbeitrag) manuell überweisen, dem Betreiber die Abbuchungserlaubnis entziehen und künftig er Dauerauftrag überweisen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

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