Honarbegleichung Dienstleister

15. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Andibo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Honarbegleichung Dienstleister

Seher geehrte Damen und Herren,

Ich hoffe, ich habe mit meinem Anliegen das richtige Forum gewählt, falls nicht, bitte um kurzen Hinweis.

Im folgenden die Zusammenfassung meines Anliegens:
Ich war vor einem Jahr arbeitslos und habe von der Arbeitsagentur einen Gutschein für ein Bewerbungscoaching erhalten. Mit diesem Gutschein habe ich mich auf die Suche nach einem geeigneten Trainer gemacht und auch einen gefunden.
Bei der ersten telefonischen Kontaktaufnahme habe ich betont, dass ich den Gutschein bei ihm einlösen möchte, woraufhin er mir zusicherte, dass er bereits mit der Arbeitsagentur zusammengearbeitet hat und ich diesen Gutschein bei ihm einlösen kann.
Bei unserem ersten Treffen habe ich dem Trainer den Gutschein ausgehändigt, diesen er ausgefüllt an die Arbeitsagentur weiterleiten muss, um sein Honorar zu erhalten.
Etwa drei Monate nachdem die Coachingmaßnahme abgeschlossen war, erhielt ich eine Nachricht von der Arbeitsagentur, dass der Gutschein noch nicht bei ihnen eingetroffen ist.
Etwa sechs weitere Monate später bekam ich von dem Trainer eine Email, worin er mir berichtet, dass Begleichung seines Honorars von der Arbeitsagentur abgelehnt wurde.
Daraufhin habe ich die Arbeitsagentur kontaktiert und mich nach dem Grund der Ablehnung erkundigt. Die Arbeitsagentur gab folgende Gründe für die Ablehnung an.
1. der Coach war nicht, wie gefordert, für dieses Coaching zertifiziert
2. die Coachingmaßnahme hat sich über einen längeren Zeitraum hingezogen als erlaubt

Nun fordert der Coach zum wiederholten Mal auf, dass ich persönlich sein Honorar begleiche, da er in letzter Instanz eine Absage von der Arbeitsagentur erhalten hat.
Ich verstehe zwar, dass der Coach gerne sein Honorar bekommen möchte, sehe mich allerdings nicht in der Schuld, ihm dieses zu zahlen.

Ich fürchte nun, dass er mir mit dem Anwalt droht.
Bitte um Hinweise, wie ich mich nun weiter verhalten soll. Bei fehlenden Informationen können Sie mich gerne fragen.

Vielen Dank im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Ging der Gutschein über den ganzen Betrag?

Wie hat man sich über die Zertifizierung des Coaches/der Maßnahme in Kenntniss gesetzt?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andibo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, der Gutschein ging über den gesamten Betrag.

Die Person wusste, dass nicht jeder beliebige Coach für den Gutschein in Frage kommt, allerdings hat der Coach gleich zu Beginn betont, dass er bereits mit der Arbeitsagentur zusammenarbeitet hat und die Voraussetzungen hierfür erfüllt.
Die Person hat diesbezüglich auch nicht weiter nachgeforscht und dem Coach vertraut.
Hätte der Coach gleich nach der ersten Sitzung den Gutschein an die Arbeitsagentur weitergeleitet (und nicht erst etwa ein halbes Jahr später) wäre es zu den weiteren Sitzungen womöglich garnicht gekommen.

0x Hilfreiche Antwort

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