Hundeurlaubsbetreuung ,Geld wird einbehalten

31. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
go680503-96
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundeurlaubsbetreuung ,Geld wird einbehalten

Hallo,
Ich habe für den Oktober eine private Hundebtreeung für meinen Urlaub gesucht und gefunden.
Am 31.07 habe ich bereits dort mitgeteilt, dass ich die Betreuung im Oktober nicht mehr benötige. In meinen Augen demnach sehr frühzeitig.
Ich hatte bereits die komplette Leistung gezahlt.
Nun möchte die private Hundebetreuung mein Geld einbehalten ,in voller Höhe.
Kann er dies machen?



-- Editiert von Moderator topic am 31. August 2024 14:05

-- Thema wurde verschoben am 31. August 2024 14:05

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39388 Beiträge, 14149x hilfreich)

Dass sie es machen kann, das sieht man ja. Aber, das ist ja kaum ein Fall fürs Unterforum Arbeitsrecht. Denn die Hundbetreuerin und Du, Ihr habt ja wohl kaum einen Arbeitesvertrag im klassischen Sinn mit Sozialabgaben u.s.w. abgeschlossen.

wirdwerden

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18014 Beiträge, 6622x hilfreich)

Zitat (von go680503-96):
mein Geld einbehalten ,in voller Höhe

Da wäre als erstes der Vertrag zu lesen, darin sollten Fristen für den Fall eines Rücktritts vom Vertrag geregelt sein - vorstellbar etwa eine Staffelung nach zeitlicher Nähe - als auch Fragen der Erstattung, wenn Leistung nicht in Anspruch genommen wird.
In voller Höhe die Zahlung behalten zu wollen, scheint mir ungerechtfertigt; das Mindeste, was dir zu erstatten ist, wären ersparte Aufwendungen, also Futter usw.

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#3
 Von 
go680503-96
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Da wäre als erstes der Vertrag zu lesen,


Es ist eine Privatperson. Es gibt also keinen Vertrag ,nur mündliche Ansprachen, bzw alles schriftliche über WhatsApp. Es ist keine Hundepension.

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#4
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1330 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von go680503-96):
Es ist eine Privatperson. Es gibt also keinen Vertrag ,nur mündliche Ansprachen, bzw alles schriftliche über WhatsApp. Es ist keine Hundepension.


Da liegt der Verdacht auf Schwarzarbeit nahe, und dein Geld wirst du dann wohl abschreiben können.

-- Editiert von User am 31. August 2024 14:27

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124174 Beiträge, 40332x hilfreich)

Zitat (von go680503-96):
Es ist eine Privatperson.

Und die macht das nur einmalig oder öfter?



Zitat (von go680503-96):
Es gibt also keinen Vertrag ,nur mündliche Ansprachen, bzw alles schriftliche über WhatsApp

Finde die Widersprüche ...


Mündliche Ansprachen sind bei Verträgen ein Problem, weil im Falle des Falles nicht wirklich nachweisbar.
Über WhatsApp ist nichts schriftliches möglich, aber immerhin Textnachrichten und Bilder sind möglich und in der Regel auch nachlesbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17244 Beiträge, 9505x hilfreich)

Zitat (von go680503-96):
Kann er dies machen?

Können: ja
Dürfen: nein

Grundsätzlich gilt:
Verträge müssen eingehalten werden. D.h. der Fragesteller hat kein allgemeines Recht, kostenlos abzusagen, egal wie früh.
Der Hundebetreuer kann prinzipiell den vollen Betrag behalten, denn es ist an der Absage "nicht schuld".
Allerdings muss der Hundebetreuer die ersparten Aufwendungen abziehen. Durch die Absage hat der Hundebetreuer keine Kosten für Futter. Die im Betrag enthaltenen Futterkosten müssen erstattet werden - es sei denn, der Hundebetreuer hätte das Futter schon gekauft. Dann wäre nichts erspart.

Die Frage, ob Schwarzarbeit vorliegt / geplant war, ist natürlich berechtigt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
go680503-96
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Verträge müssen eingehalten werden. D.h. der Fragesteller hat kein allgemeines Recht, kostenlos abzusagen, egal wie früh.


Es gibt eine Regelung, wenn man frühzeitig absagen, das ein kleiner bestimmter Betrag einbehalten werden kann. Ich weiss nicht in welcher Höhe. Dies habe ich bereits angeboten. Wurde abgelehnt.
Dieser Herr hat weder Kosten noch sonst etwas gehabt. Ich habe über 2 Monate vorher bescheid gegeben.

Futterkosten entstehen nicht. Da ich alles selbst organisiert hätte.

Ich werde mich an einen Anwalt halten.

Vielen Dank für die Zeit

PS, schwarzarbeit möglich. Auf meine Frage, ob er es gewerblich macht oder nicht, habe ich leider keine Antwort erhalten.

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#8
 Von 
go680503-96
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Da liegt der Verdacht auf Schwarzarbeit nahe, und dein Geld wirst du dann wohl abschreiben können.


Danke , ein Anwalt wird mir da sicher weiterhelfen können.
Danke für die Zeit.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go680503-96
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und die macht das nur einmalig oder öfter?


Öfters.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124174 Beiträge, 40332x hilfreich)

Zitat (von go680503-96):
Danke , ein Anwalt wird mir da sicher weiterhelfen können.

Ja, das wird er sicherlich können.

Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frageinen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79




Zitat (von go680503-96):
Öfters.

Dann ist das "privat" schon höchst zweifelhaft.
Fraglich ob er Lust hat, dass vor "privat" mit Gerichten, mit dem Finanzamt, dem Zoll, dem Gewerbeamt etc. zu auszudiskutieren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17244 Beiträge, 9505x hilfreich)

Zitat (von go680503-96):
Es gibt eine Regelung, wenn man frühzeitig absagen, das ein kleiner bestimmter Betrag einbehalten werden kann

Ich denke, Sie haben keinen schriftlichen Vertrag, der eine frühzeitige Absage und den einbehaltenen Betrag regelt.

Wenn die normalen gesetzlichen Regelungen gelten (§620 BGB), dann sieht es mau aus: Verträge über Dienstleistungen mit einem von vornherein begrenzten Zeitraum (= Ihr Urlaub) können nicht gekündigt / abgesagt werden. Die Tatsache, dass es keinen schriftlichen Vertrag gibt, kann also ihr Nachteil werden.

Möglicherweise hilft eine Drohung mit "dem Finanzamt" was.
Blöd wäre natürlich, wenn die Einnahmen doch korrekt versteuert werden (oder übers Jahr insgesamt doch so gering sind, dass gar keine Steuern anfallen).
Außerdem ist der Auftraggeber von Schwarzarbeit ja auch nicht aus dem Schneider. Bei Schwarzarbeit wird ja nicht nur der Schwarzarbeiter, sondern auch der Auftraggeber bestraft.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8533 Beiträge, 4067x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Am 31.07 habe ich bereits dort mitgeteilt, dass ich die Betreuung im Oktober nicht mehr benötige. In meinen Augen demnach sehr frühzeitig.
Egal ob frühzeitig oder nicht, dadurch dass du den Vertrag auflösen willst, entstehet deonem Vertragspartner ein Schaden! Für diesen Schaden musst du KOMPLETT aufkommen!

Wie schon erwähnt, mussbei dem entstehenden Schaden jedoch entegegengerechnet werden. Die Aufwendungen des Betreuers sind abzuziehen! Da du aber Futter etc stellst, entfällt das!

Sorry, aber nur weil DU jetzt der Meinung bist, den Service nicht mehr in Anspruch nehmen zu wollen, muss die gegenseite jetzt keinen Schaden hinnehmen!

Es bleibt dir natürlich frei, nachzuweisen das der Schaden geringer ausfällt! Wenn du nachweisen kannst, dass der Betreuer denPlatz für deinen Hund anderweitig besetzt, dann entsteht ihm kein Schaden und du hast Anrecht auf eine Rückzahlung. Es muss aber der Bereungsplatz deines Hundes sein, der neu vergeben wurde, nicht einanderer freier Platz!

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#13
 Von 
go680503-96
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Es bleibt dir natürlich frei, nachzuweisen das der Schaden geringer ausfällt! Wenn du nachweisen kannst, dass der Betreuer denPlatz für deinen Hund anderweitig


Er wird den Platz mit Sicherheit besetzt haben. Es ist privat und bei ebay kleinanzeigen.
Ich habe nun gefühlt 20 verschiedene Meinungen.
Das wird der Anwalt regeln.

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#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11134 Beiträge, 4288x hilfreich)

Zitat (von go680503-96):
Das wird der Anwalt regeln.

Dann sollte man die hier angegeben Zeiten nochmals kontrollieren/korrigieren.

Zitat (von go680503-96):
Ich habe über 2 Monate vorher bescheid gegeben.
Zitat (von go680503-96):
Ich habe für den Oktober eine private Hundebtreeung für meinen Urlaub gesucht
Zitat (von go680503-96):
Am 31.07


Mit Blick auf den Kalender, sind es vom 31.07 bis zum Oktober so ziemlich genau 1 Tag....

-- Editiert von User am 2. September 2024 13:44

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#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17244 Beiträge, 9505x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Mit Blick auf den Kalender, sind es vom 31.07 bis zum Oktober so ziemlich genau 1 Tag....

Zur Zeit der römischen Republik ja.
Aber dann kamen Julius Caesar und Augustus, denen man eigene Monate widmete.
So wurde aus dem ursprünglich achten Monat (Oktober) der Zehnte ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11134 Beiträge, 4288x hilfreich)

Meine Fre.......
Vollkommenen Balken vor dem Kopf gehabt.

Sorry, ich nehm alles zurück.

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#17
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 28x hilfreich)

Ich würde hier erstmal gar nix machen und dann in der letzten Septemberwoche mal anfragen (lassen) ob es noch möglich ist einen Hund in die Betreuung zu geben.

Und dann je nach Antwort reagieren.

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#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17244 Beiträge, 9505x hilfreich)

Off-Topic:
Ist mir auch schon mehrmals passiert.
Ich bin regelmäßig in Norditalien unterwegs, und da ist das halt noch viel schlimmer.
sette, otto, nove, dieci = sieben, acht, neun, zehn
Und da denkt man rein intuitiv bei September an den siebten, bei Oktober an den achten, bei November an den neunten und bei Dezember an den zehnten Monat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#19
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1852 Beiträge, 1010x hilfreich)

Zitat (von go680503-96):
Er wird den Platz mit Sicherheit besetzt haben. Es ist privat und bei ebay kleinanzeigen.
Ich habe nun gefühlt 20 verschiedene Meinungen.
Das wird der Anwalt regeln.


Ich wünsche viel Freude mit den entstehenden Anwaltskosten!
Auerdem freue ich mich schon über den nächsten Post im Forum, mit viel "Mimimi" und warum jetzt plötzlich (vollkommen "unvorhersehbar") alles so schiefgelaufen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124174 Beiträge, 40332x hilfreich)

Zitat (von KarlMachtMit):
und dann in der letzten Septemberwoche mal anfragen (lassen) ob es noch möglich ist einen Hund in die Betreuung zu geben.

Das beweist nicht wirklich was - man kann ja auch mehr als nur einen Hund gleichzeitig in Betreuung nehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das beweist nicht wirklich was - man kann ja auch mehr als nur einen Hund gleichzeitig in Betreuung nehmen.

Nunja wenn die Antwort sein sollte "leider nein, wir sind voll" könnte man schon was damit anfangen...

0x Hilfreiche Antwort

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