Guten Tag,
wenn Verträge am Telefon geschlossen werden, ist nach meiner Kenntnis der Verkäufer (in diesem Fall ISH) in der Nachweispflicht. Ist es üblich gespräche aufzuzeichnen um dieser Nachweispflicht zu genügen oder eher nicht.
Genauer, kann man es darauf ankommen lassen?
Info: Widerspruchsfrist ist verstrichen.
ISH Vertrag per Telefon
--- editiert vom Admin
richtig....
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es kommt auf das Unternehmen an. In vielen Fällen ist es üblich.
--- editiert vom Admin
@Pawel: Und aus diesem Grund ist bei vielen Hotlines bereits im Vorfeld eine Bandansage zu hören, daß das Gespräch zu Schulungszwecken aufgezeichnet werden kann und man zu Gesprächsanfang mitteilen soll, wenn man das nicht wünscht.
Unterbleibt dieser Hinweis des Angerufenen, so ist die Aufzeichnung selbstverständlich zulässig und verwertbar.
Im Fall von Telemarketing-Agenturen wird in den meisten Fällen die Frage im Gespräch (i.d.R. vor einer Zusammenfassung des Abgesprochenen) gestellt und zu diesem Zeitpunkt läuft die Aufzeichnung bereits.
Lehnt der Angerufene dies dann ab, ist die Aufzeichnung sofort zu beenden bzw. (falls das nicht geschieht) hinterher nicht verwertbar.
MfG,
der Ritter
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"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"
@PP: as ist nicht korrekt. Es ist (ich vergaß zu erwähnen) ausschl. notwendig auf eine Aufzeichnung hinzuweisen, was i.d.R. auch getan wird. Von daher ist Ihr Statement nicht korrekt
--- editiert vom Admin
Ich seh schon worauf das ausläuft... Viel Ärger, da spart man sich das lieber.
Vielen Dank für die unterschiedlichen Meinungen und Ansichten.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
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