Im Shop Handyvertrag abgeschlossen, Smartphone auch nach 3 Monaten nicht bekommen.

23. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)
Im Shop Handyvertrag abgeschlossen, Smartphone auch nach 3 Monaten nicht bekommen.

Hallo, ich habe im September in einem freien Handyshop einen Handyvertrag abgeschlossen mit Smartphone. Die Simkarte habe ich sofort bekommen und benutze sie auch aber das Smartphone (iPhone 14Pro Max) hatte Lieferschwierigkeiten. Das konnte ich bis Ende Dezember auch verstehen doch nun gibt es das Smartphone schon überall zu kaufen. Ich habe dem Händer im Dezember eine Frist bis Ende Januar gesetzt mir mein Smartphone zu beschaffen. Er schrieb darauf: Ansonsten bekommt der kunde jeweils das Geld vom Handy erstattet von uns als Gutschrift und du würdest dir das dann Handy selbstständig besorgen.
Ich habe nun Angst, dass der Händler mir nur meine Anzahlung zurück überweißt, ich dann noch selber 1300€ zahlen müsste und auf dem Handyvertrag sitzen bleibe.
Kann ich durch eine Sonderkündigung von dem Vertrag zurücktreten da es halt ein Kombivertrag ist.

lg

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Gastkonto):
Er schrieb darauf:

Das war alles was er schrieb?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2328 Beiträge, 363x hilfreich)

Ich denke der Händler hat die Pflicht nachzubessern durch Lieferung der Ware.
Darauf, dass der Kunde eine Kaufpreisminderung akzeptiert, hat der Händler zunächst kein Anecht.

Es ist die Entscheidung des Kunden, ob er eine Kaufpreisminderung zzgl. Schadenersatz (bedeutet: Effektiv bekommst Du das Geld um jetzt ein IPhone zu kaufen) akzeptiert oder ob er vom Vertrag zurücktritt.

Für den Rücktritt ist es notwendig, dass der Käufer kein Interesse an der bereits bewirkten Teilleistung hat und dass die Pflichtverletzung/der Mangel nicht unerheblich ist.

Zweiteres ist definitiv gegeben. Ein brandneues Smartphone als Teil Handyvertrags dürfte die Erheblichkeitsschwelle immer deutlich übersteigen.
Jetzt ist die Frage, ob der Käufer in erster Linie das Handy oder in erster Linie den Vertrag haben wollte :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke für deine Antwort :)

Zitat (von Kalanndok):
Ich denke der Händler hat die Pflicht nachzubessern durch Lieferung der Ware.
Darauf, dass der Kunde eine Kaufpreisminderung akzeptiert, hat der Händler zunächst kein Anecht.

Ich habe da heute angerufen. In 3-6 Wochen könnte ich vl. mit dem Handy rechnen

Zitat (von Kalanndok):
Für den Rücktritt ist es notwendig, dass der Käufer kein Interesse an der bereits bewirkten Teilleistung hat und dass die Pflichtverletzung/der Mangel nicht unerheblich ist.

Wie funktioniert das dann mit der Rückabwicklung des Mobilfunkvertrages. Muss das der Händler machen?

Zitat (von Kalanndok):
Zweiteres ist definitiv gegeben. Ein brandneues Smartphone als Teil Handyvertrags dürfte die Erheblichkeitsschwelle immer deutlich übersteigen.
Jetzt ist die Frage, ob der Käufer in erster Linie das Handy oder in erster Linie den Vertrag haben wollte :)

Ich wollte beides haben. Vertrag + Smartphone aber den Vertrag bekommt man überall und möchte alles Kündigen.

-- Editiert von User am 24. Januar 2023 14:09

-- Editiert von User am 24. Januar 2023 14:10

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Gastkonto):
Ich wollte beides haben. Vertrag + Smartphone aber den Vertrag bekommt man überall und möchte alles Kündigen.


Warum?

Wirtschaftlich ist es für Dich doch die beste Lösung.
Bei solchen Verträgen wird nämlich die UVP des Herstellers als Preis für das Handy genommen.
Wenn der Händler Dir den UVP auszahlt und Du das Gerät (in 1-2 Monaten) auf dem freien Markt kaufst, sparst Du in der Regel einen Haufen Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wenn der Händler Dir den UVP auszahlt und Du das Gerät (in 1-2 Monaten) auf dem freien Markt kaufst, sparst Du in der Regel einen Haufen Geld.


Wenn der Händler mir die UVP auszahlt. Für mich ließt es sich aber so, dass er mir nur meine Anzahlung zurück zahlt und auch wann. Muss ich jetzt noch mal 3-6 Wochen warten um mein Handy bzw. die UVP zu bekommen?

Deswegen möchte ich gerne alles Kündigen und mir woanders einen Vertrag suchen und dafür muss ich wissen, wie und ob ich dem Händler jetzt einfach eine Kündigung da hin knallen kann für den Vertrag + Smartphone + Anzahlung und der Mobilfunkvertrag dann entweder vom Händler übernommen oder storniert wird.

-- Editiert von User am 24. Januar 2023 22:41

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Gastkonto):
Für mich ließt es sich aber so, dass er mir nur meine Anzahlung zurück zahlt


Für mich liest sich das so, dass Du den Wert des Handys erstattet bekommen sollst.

Zitat (von Gastkonto):
Ansonsten bekommt der kunde jeweils das Geld vom Handy erstattet von uns als Gutschrift und du würdest dir das dann Handy selbstständig besorgen.


Macht ja auch anders keinen Sinn, da Du das Handy monatlich abbezahlst.
Das der Händler es ebenso auf dem freien Markt selbst besorgen könnte und er es sich auf diese Weise recht einfach macht, stimmt wohl, aber es wäre eben nicht zu deinem Nachteil.

Zitat (von Gastkonto):
Deswegen möchte ich gerne alles Kündigen und mir woanders einen Vertrag suchen und dafür muss ich wissen, wie und ob ich dem Händler jetzt einfach eine Kündigung da hin knallen kann für den Vertrag + Smartphone + Anzahlung und der Mobilfunkvertrag dann entweder vom Händler übernommen oder storniert wird.


Wenn Du die Lösung des Händlers nicht akzeptieren möchtest.
Schriftlich Frist zur Lieferung des Handys setzen (14 Tage + Postlaufzeit) und gleichzeitig ankündigen, dasss sollte die Frist fruchtlos verstreichen, du vom Vertrag zurücktreten wirst.


Ich würde mir den Lösungsvorschlag vom Händler aber nochmal durch den Kopf gehen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

Hier noch mal ein kleines Update:
Der Handyladen ist insolvent und hat hunderte Kunden betrogen.
Mal gucken was Vodafone nun richten kann. Ansonsten wüsste ich auch nicht was man da noch machen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Gastkonto):
Mal gucken was Vodafone nun richten kann.

Kommt ganz darauf an, ob das Gerät auch von Vodafone kam oder ob das ein Bundle vom Shop war.



Zitat (von Gastkonto):
Ansonsten wüsste ich auch nicht was man da noch machen kann.

Erst mal Strafanzeige stellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Erst mal Strafanzeige stellen.


Wie mache ich das genau und aus welchem Grund?

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