Hallo,
ich habe mal eine ganz allgemeine Frage (zumindest hoffe ich, dass man das allgemein beantworten kann).
Ich weiß, dass man z.B. seiner gesetzlichen Krankenkasse kündigen kann, wenn die eine Beitragserhöhung vornehmen (=> Sonderkündigungsrecht).
Jetzt würde mich mal interessieren, ob das immer so ist, oder ob das explizit in den AGBs erlaubt sein muss - oder kann man das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen in den AGBs auch wirksam ausschließen?
Mal ein Beispiel: Ich schließe einen 12-monatigen Handy-Vertrag ab mit 10 Euro monatlicher Grundgebühr. Wenn das Unternehmen nun die monatliche Gebühr auf 20 Euro erhöht kann ich dann auch schon vor Ablauf der 12 Monate kündigen?
Ich vermute mal, wenn die Erhöhung durch gesetzliche Vorgaben (z.B. erhöhte Mehrwertsteuer) begründet ist, dann hat man Pech gehabt, aber wie sieht es z.B. aus, wenn der Vorstand feststellt, dass sein Gehalt zu niedrig ist und deshalb alle monatlichen Grundgebühren verdoppelt werden müssen?
Oder mal ganz krass der Fall: Im Vertrag steht nur, dass eine monatliche Grundgebühr fällig ist, die derzeit 10 Euro beträgt, sich aber während der Vertragslaufzeit noch ändern kann. Muss ich dann damit rechnen, ab dem zweiten Monat immer 1000 Euro bezahlen zu müssen ?? Ist doch hoffentlich sittenwidrig o.ä.
Immer Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung ?
20. Februar 2007
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Frage vom 20. Februar 2007 | 12:29
Von
Status: Beginner (81 Beiträge, 5x hilfreich)
Immer Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung ?
#1
Antwort vom 20. Februar 2007 | 19:15
Von
Status: Beginner (129 Beiträge, 50x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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