Hallo,
Mein Onkel will sein Haus verkaufen und hat dazu einen "vermeintlichen" Makler beauftragt. Eigentlich arbeitet dieser vorrangig als Hausverwalter und wurde nur von ihm gewählt, da er ihn bereits seit Jahren als den Verwalter seiner gemieteten Gewerbeimmobilie kennt und bisher einen guten Eindruck machte. Aus diese´m Grund wurde ein Vertag über 6 Monate geschlossen.
Nun hat dieser Herr das Haus meines Onkels bereits seit 3 Monaten in 2 Onlineportalen und 2 mal eine Anzeige im einem regionalen Blatt gemacht, davon sind bisher nur 3 Besichtigungen gekommen.
Zudem hat mein Onkel nun mitbekommen, dass der Makler die Adresse des Hauses direkt am Telefon an Interessenten herausgibt, ohne die Kontaktdaten der Personen aufzunehmen.
Die Folge war, dass immer häufiger fremde Personen vor der Tür und teilweise sogar im (eingezäunten) Garten standen um sich das Haus zu beschauen. Einmal liefen Interessenten sogar in den Nachbarsgarten um einen besseren Blick auf das Haus zu bekommen. Darauf angesprochen, wies der Makler alles von sich. Da es jedoch auch Personen darunter sind, die man über Bekannte flüchtig kennt und die sich für das Haus interessieren (die Adresse kannten Sie vorher nicht), gibt es Zeugen dafür. An andere versendet er noch nicht einmal ein Exposé, obwohl die Interessenten Ihre Daten da lassen. Er hat schon extra alle entfernten Bekannten an den Makler weiterverweisen, da er sich ja schließlich darum kümmern soll.
Meine Tante fühlt sich aufgrund der unverhofften "Hausbesichtiger" zuhause sehr unsicher, das sie die meiste Zeit im Haus ist, während mein Onkle arbeitet.
Nun wäre meine Frage zum einen: ist die Herausgabe der Adressdaten an fremde Personen, die der Makler offensichtlich nicht als ernsthafte Interessenten betrachtet nicht eine Datenschutzverletzung?
Ich weiß von meinem Job wie sensible man durch die neue DSGVO nun mit Daten von Kunden umgehen muss, daher wunder mich diese Vorgehensweise doch sehr.
Vor allem da fast überall mittlerweile darauf hingewiesen muss wie Daten verarbeitet und weitergegeben werden.
Meine Tante hat bereist eine Anfrage beim Landesdatenschutz gemacht. Die Antwort lässt aber auf sich warten.
Eine Liste mit den Interessenten will er auch partout nicht zeigen.
Desweiteren redet der Makler neuerdings den VON IHM vorgeschlagenen Preis plötzlich kaputt und das sogar vor Interessenten und ändert die Exposés eigenmächtig.
Wären das Gründen, um den Maklervertrag außerordentlich zu kündigen?
Ich würde mich freuen, wenn jemand was hilfreiches dazu sagen kann. :-)
Viele Grüße
Babsi
Immobilien-Makler gibt einfach Adresse an Fremde raus und untergräbt den festgesetzten Kaufpreis
20. September 2018
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Frage vom 20. September 2018 | 11:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilien-Makler gibt einfach Adresse an Fremde raus und untergräbt den festgesetzten Kaufpreis
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#1
Antwort vom 20. September 2018 | 11:56
Von
Status: Unbeschreiblich (120125 Beiträge, 39832x hilfreich)
Zitatist die Herausgabe der Adressdaten an fremde Personen, die der Makler offensichtlich nicht als ernsthafte Interessenten betrachtet nicht eine Datenschutzverletzung? :
Nö.
Schließlich hat man den Makler ja entsprechend beauftragt, das haus zu vermitteln.
ZitatDesweiteren redet der Makler neuerdings den VON IHM vorgeschlagenen Preis plötzlich kaputt und das sogar vor Interessenten und ändert die Exposés eigenmächtig. :
Wären das Gründen, um den Maklervertrag außerordentlich zu kündigen?
Unter Umständen ja.
Kommt darauf an, warum genau er das mit dem Preis macht, was genau in den Exposés geändert wird.
#2
Antwort vom 20. September 2018 | 12:02
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
ZitatNun wäre meine Frage zum einen: ist die Herausgabe der Adressdaten an fremde Personen, die der Makler offensichtlich nicht als ernsthafte Interessenten betrachtet nicht eine Datenschutzverletzung? :
Nein. Warum sollte eine einfache Adresse datenschutzwürdig sein?
Anders herum wird es für den Makler doch viel schwieriger. Wenn er vor einer Preisgabe der Adresse die personenbezogenen Daten des Interessenten aufnehmen soll, muss der Interessent erstmal nachweislich der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zustimmen. Als Interessent würde ich mich am Telefon bedanken und das Objekt vergessen!
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#3
Antwort vom 20. September 2018 | 12:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Naja eine einfache Adresse ist schon datenschutzwürdig. Würde ich in meinem Job einfach eine Adresse (auch ohne Namen) herausgeben, kann das ernsthafte rechtliche Konsequenzen für mich und die Firma bedeuten. Ansonsten kann man sich ja auch fragen, weshalb in allen Onlineportalen nicht direkt die Adresse von Objekten drinsteht...
wie der Makler vorher selber gesagt hat, wir die Adresse erst bei einem ernsthaften Besichtigungstermin an den Interessenten herausgegeben, so wäre es in der Branche üblich...und dann wird es doch anders gemacht...
#4
Antwort vom 20. September 2018 | 13:37
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
Zitat... einen "vermeintlichen" Makler beauftragt. Eigentlich arbeitet dieser vorrangig als Hausverwalter und wurde nur von ihm gewählt, da er ihn bereits seit Jahren als den Verwalter seiner gemieteten Gewerbeimmobilie kennt und bisher einen guten Eindruck machte. :
Mal eine Grundsatzfrage.
Hat der Herr eigentlich eine behördliche Erlaubnis auf Grundlage von Paragraf 34c der Gewerbeordnung zur Ausübung der Maklertätigkeit?
#5
Antwort vom 20. September 2018 | 13:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120125 Beiträge, 39832x hilfreich)
Zitatwie der Makler vorher selber gesagt hat, wir die Adresse erst bei einem ernsthaften Besichtigungstermin an den Interessenten herausgegeben :
Relevant ist, was beweisbar vertraglich vereinbart wurde.
#6
Antwort vom 20. September 2018 | 14:07
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Zitatwie der Makler vorher selber gesagt hat, wir die Adresse erst bei einem ernsthaften Besichtigungstermin an den Interessenten herausgegeben, so wäre es in der Branche üblich...und dann wird es doch anders gemacht... :
Und was hat ein "ernsthafter Besichtigungstermin" mit dem Notieren eines Names zu tun? Nichts! Oder haben Sie dies so vertraglich mit dem Makler vereinbart?
#7
Antwort vom 20. September 2018 | 15:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatwie der Makler vorher selber gesagt hat, wir die Adresse erst bei einem ernsthaften Besichtigungstermin an den Interessenten herausgegeben :
Relevant ist, was beweisbar vertraglich vereinbart wurde.
Dieses Vorgehen wurde bei Vertragsschluss mündlich so vereinbart. Der Vertrag selber ist eher mager formuliert (meiner Meinung nach) was mich auch an der Professionalität des Herren zweifeln lässt.
Wenn ich daran denke was wir unseren Kunden durch die DSGVO nun an extra Einwilligungsformularen und Aufklärungsinfos, wie wir Daten verarbeiten, geben müssen, finde ich das persönlich schon komisch. Aber ich komme aus einem anderen Fachbereich.
Zitat:Zitat... einen "vermeintlichen" Makler beauftragt. Eigentlich arbeitet dieser vorrangig als Hausverwalter und wurde nur von ihm gewählt, da er ihn bereits seit Jahren als den Verwalter seiner gemieteten Gewerbeimmobilie kennt und bisher einen guten Eindruck machte. :
Mal eine Grundsatzfrage.
Hat der Herr eigentlich eine behördliche Erlaubnis auf Grundlage von Paragraf 34c der Gewerbeordnung zur Ausübung der Maklertätigkeit?
Laut Signatur hat er die Erlaubnis nach §34c. Ob er diese für Verwaltungstätigkeiten hat (was anscheinend sein Hauptaufgabengebiet ist) oder auch zur Maklertätigkeit, weiß ich leider nicht. Soweit ich in Erfahrung gebraucht habe, benötigt man für diese Erlaubnis keinen Sachkundenachweis oder ähnliches. Ob man diese Erlaubnis nur in dem angestrebten Bereich erhält weiß ich nicht. Ich habe mich damit bisher noch nicht befassen müssen.
Das könnte mein Onkel aber sicherlich beim entsprechenden Amt erfragen?
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