Kann ein von zwei Käufern unterschriebener notarieller Kaufvertrag noch dahingehend geändert werden, dass nur der an erster Stelle Unterzeichnete als Käufer aufgeführt wird?
Bzw. kann der Zweite noch "zurücktreten"? (Der Übergabetermin hat noch nicht stattgefunden.)
Wenn ja, wie ist hier vorzugehen?
Muß dafür auch der Verkäufer zustimmen?
Welche Gebühren entstehen?
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Immobilienkauf - Änderung Notarieller Kaufvertrag
28. September 2012
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Frage vom 28. September 2012 | 10:01
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilienkauf - Änderung Notarieller Kaufvertrag
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#1
Antwort vom 28. September 2012 | 11:39
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 532x hilfreich)
quote:
Kann ein von zwei Käufern unterschriebener notarieller Kaufvertrag noch dahingehend geändert werden, dass nur der an erster Stelle Unterzeichnete als Käufer aufgeführt wird?
Ohne notarielle Beglaubigung nicht, sonst wäre ja die Formvorschrift ad absurdum geführt.
quote:
kann der Zweite noch "zurücktreten"?
Mit Zustimmung aller Vertragsparteien sicher, ansonsten nur, wenn der Vertrag das hergibt.
quote:
Muß dafür auch der Verkäufer zustimmen?
Na logo. Ihm entgeht ja immerhin ein Gesamtschuldner.
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