Immobilienmakler vermittelt nicht mehr

17. November 2011 Thema abonnieren
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Funkybull
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Immobilienmakler vermittelt nicht mehr

Hallo,

ich habe einen Immobilienmakler mit der Vermarktung und Vermittlung meines Hauses beauftragt. Das Haus wurde um 1900 herum erbaut, wesentliche Teile wurden im Laufe der Zeit renoviert (Fenster, Dach, Installationen,..), andere Bereiche, denen man es aber auch direkt ansieht, sind sanierungsbedüftig.

Ich habe mich zur besseren Vermarktung auf Anraten des Maklers dazu entschlossen, das Haus von Anfang an zu einem sehr günstigen Preis anzubieten. Der Preis beinhaltet die Tatsache, daß an dem Haus einiges saniert werden muß. Der Makler hatte sich das Haus und Grundstück dabei auch genau angesehen. Zur Zeit ist das Haus auch noch an langjährige Mieter vermietet, die sich fast nie über Mängel beschwerten.


Es gab wohl mehrere Kaufinteressenten und einen, der dann auch einen Architekten als Sachverständigen mitbrachte. Ich kenne alles nur aus Schilderungen des Maklers, da das Haus nicht bei mir in der Nähe ist.

Jetzt fängt das Problem an: Der Makler erzählte mir am Telefon, daß der Architekt ihm gegenüber geäußert habe, es gäbe Probleme mit Stützbalken an der Kellerdecke (bzw. des Bodens im EG)- es ist ja alles noch aus Holz. Diese seien so gravierend, daß die Statik hier in Frage gestellt werden müsse. Und da er (der Makler) diese Information jetzt nun einmal habe, dürfe er diese in Zukunft ja auch nicht anderen Kaufinteressenten gegenüber verschweigen. Zudem legte er einen Kaufpreis nahe, der auch bei möglichst objektiver Sicht, nur noch als unverschämt bezeichnet werden kann.

Bei einer gesicherten Erkenntnis würde ich hier auch nicht widersprechen, aber:
Der Makler schickte mir das Schreiben des Architekten zu, welches kaum als Gutachten zu bezeichnen ist. Vielmehr stellt es eine Auflistung von Mutmaßung darüber dar, was ein zukünftiger Eigentümer womöglich machen würde, nämlich z.B. eine Entkernung, etc. ("1000 € / qm"- die Standardschätzung wenn einem sonst nichts einfällt). Vor allem: Die Behauptungen des Maklers finden sich so in diesem Schreiben des Architekten gar nicht wieder!

Der Makler möchte nun, daß ich von einer Baufirma einen Kostenvoranschlag machen lasse, aus dem der Aufwand für eine Sanierung hervorgehe. Ich habe ihm gesagt, daß ich das nicht tun werde und dies ggf. Sache eines Interessenten sei.

Ich bin allerdings mit dem Mitarbeiter einer Baufirma im Haus gewesen- der konnte, zumindest auf den ersten Blick, die Bedenken bei der Statik nicht bestätigen. Er hatte aber direkt denselben Verdacht, den ich auch habe, nämlich daß es ich um ein typisches Käufer"gutachten" handelt, mit dem Ziel, den Kaufpreis noch weiter zu drücken. Aus diesem Grund schlug er mir vor, daß der Architekt ihm konkret die angeblich (gegenüber dem Makler) bemängelten Stellen zeigen solle, wo die Instabilitäten seien.

Dies schlug ich dem Makler vor, worauf lange Zeit keine Reaktion kam. Von den Mietern hatte ich zwischenzeitlich erfahren, daß noch ein weiterer Interessent da gewesen sei, der sehr interessiert schien. Auch davon erfuhr ich zunächst nichts vom Makler (während sonst immer kurze Reports per eMail kamen).

Der Makler geht aber nicht auf den Vorschlag, der von der Baufirma kam, ein. Ich habe ihn schriftlich gefragt, ob er das Haus überhaupt noch aktiv anbiete, worauf er nicht einging. Er behauptet, daß er schon durch die bloße Vermutung eines Statikproblems in eine Haftungsproblematik komme und er grundsätzlich auch zur Weitergabe solch ungesicherter Erkenntnisse (Statikproblem) an Interessenten verpflichtet sei, was die Verkaufschancen nicht erhöhe.

Fest steht aber daß diese "Statikprobleme" weder klar aus dem Geschreibseel des Architekten hervorgehen, noch direkt vor Ort fesstellbar ist.

Insgesamt habe ich den Verdacht, daß es zu einer Mauschelei zwischen Makler und einem Interessenten gekommen sein könnte, worauf wohl auch die geäußerte Kaufpreisvorstellung hinweist.

Um Mißverständnisse zu vermeiden:
Ich habe nicht vor eine "Schrottimmobilie" zu verkaufen. Dieses Haus ist in weiten Bereichen sehr gepflegt und installationstechnisch auf aktuellem Stand. In den über 100 Jahren seiner Existenz hat sich auch noch nie ein Statikproblem bemerkbar gemacht (soweit ich das zu meinen bisherigen Lebzeiten bezeugen kann).

Aber was tun?
Eigentlich spricht alles dafür, den Makler zu wechseln. Es liegt aber ein Alleinvermittlungsauftrag vor, der noch 3 Monate dauert- allerdings finde ich, daß der Makler sich nicht korrekt verhält. So sagt er z.B. nichts über den letzten Interessenten. Auch war von Anfang an klar, daß dies ein teilweise sanierungsbedürftiges Haus ist, was deshalb besonders günstig angeboten wird. Die Information über die statischen Mängel kam -wenn überhaupt- nur mündlich von einem Architekten, bestellt von einem Interessenten.

Allerdings ist mir der Aufwand, jetzt den Makler zu wechseln, zu groß. Aber wie kann ich ihn zwingen, vereinbarungsgemäß weiterzuvermitteln?

Kann ich die sofortige Herausgabe der Interessentennahmen und -adressen verlangen?

Im Maklervertrag ist eine Klausel, die (wenn ich es richtig erinnere) auch 1/2 Jahr nach Beendigung des Maklervertrags dem Makler noch Provisionen zusichern.

Kan ich den Vertrag kündigen? Wogegen könnte der Makler verstoßen haben? Für mich ist das Vertrauensverhältnis jedenfalls nicht mehr gegeben.

-- Editiert Funkybull am 17.11.2011 00:31

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
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(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kan ich den Vertrag kündigen? Wogegen könnte der Makler verstoßen haben? Für mich ist das Vertrauensverhältnis jedenfalls nicht mehr gegeben. <hr size=1 noshade>



Was steht denn in eurem Vertrag zur Kündigung? Monatlich?

Was ist das für ein Vertrag? Alleinauftrag?

Das sieht ganz so aus, als ob da für 2 Seiten gearbeitet wird. Nachweisen wird sich das aber kaum lassen, siehe § 654 BGB . Du solltest dir also Alternativen überlegen.

quote:<hr size=1 noshade>Fest steht aber daß diese "Statikprobleme" weder klar aus dem Geschreibseel des Architekten hervorgehen, noch direkt vor Ort fesstellbar ist. <hr size=1 noshade>


Es ist jetzt im Raum. Dass du davon bisher nichts wusstest hilft nicht. Das kann sich in einem Sekundenbruchteil mit fatalen Folgen ändern. Auch nach dem Verkauf wärst du nicht aus dem Obligo.

quote:<hr size=1 noshade>Ich bin allerdings mit dem Mitarbeiter einer Baufirma im Haus gewesen- der konnte, zumindest auf den ersten Blick, die Bedenken bei der Statik nicht bestätigen. <hr size=1 noshade>


Das reicht nicht, um das auszuräumen. Der Chef, ein Meister sollte das schon sein, wenn du den Persilschein schwarz auf weiss hättest, würde das nicht schaden.

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe mich zur besseren Vermarktung auf Anraten des Maklers dazu entschlossen, das Haus von Anfang an zu einem sehr günstigen Preis anzubieten. Der Preis beinhaltet die Tatsache, daß an dem Haus einiges saniert werden muß. <hr size=1 noshade>


Diese Strategie solltest du überprüfen. Ich setze mal voraus, daß kein Denkmalschutz zu beachten ist.

Du willst als Ertragswertobjekt verkaufen. Macht das Sinn? Ein K will eine angemessene Rendite haben. Du müsstest überschlägig eine Korrelation Kaufpreis, Sanierungskosten, Steuern, Verwaltungskosten ./. ortsübliche Mieteinnahmen nach Sanierung (Netto !) bilden.

Welche Rendite könnte ein K erwirtschaften? Lohnt sich das für ihn? Wäre ein Tagesgeldkonto die bessere Wahl?

Der Richtwertkarte deiner Gemeinde kannst du entnehmen, was der Grund und Boden "nackt" wert ist. Wenn du davon die Abbruchkosten und eine anständige Entschädigung für die Mieter abziehst, was bleibt dann übrig?

Ob der Verkauf auf Abbruch die bessere Lösung wäre, ist von vielem anhängig. Du solltest aber mal ernsthaft darüber nachdenken. Der K tut das mit Sicherheit, du kannst/musst also deine emotionale Bindung zum Objekt ausblenden.

Daran, daß du den Makler wechselst, führt m.E. kein Weg vorbei, egal, was das kostet.

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#2
 Von 
Funkybull
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Schüler
(311 Beiträge, 108x hilfreich)

Selbst gelöscht weil doppelt

-- Editiert Funkybull am 17.11.2011 10:56

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#3
 Von 
Funkybull
Status:
Schüler
(311 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>Was steht denn in eurem Vertrag zur Kündigung? Monatlich?

Was ist das für ein Vertrag? Alleinauftrag? <hr size=1 noshade>


Aus dem Vertrag:
Dieser qualifizierte Alleinauftrag bezieht sich auf den Nachweis von Kaufinteressenten oder die
Vermittlung des Kaufvertragsabschlusses und ist zunächst bis zum 28.2.2012 befristet. Wird er
nicht unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt,
verlängert er sich stillschweigend jeweils um einen weiteren Kalendermonat.


quote:<hr size=1 noshade>Das sieht ganz so aus, als ob da für 2 Seiten gearbeitet wird. Nachweisen wird sich das aber kaum lassen, siehe § 654 BGB . Du solltest dir also Alternativen überlegen. <hr size=1 noshade>


Den Eindruck habe ich auch, leider. Wie könnte ich dies denn, wenn überhaupt, nachweisen? UUnd selbst wenn ich jetzt schon wieder Zeit investiere und einen neuen Makler suche: Habe ich überhaupt eine Möglichkeit, früher aus dem Vertrag rauszukommen? Die monatl. Kündigungsfrist gilt ja wahrscheinlich erst nach dem 28.2.2012- und bis dahin wird dann das Haus ziemlich sicher faktisch nicht mehr angeboten / vermittelt. Aber auchhh das kann ich ja kaum nachweisen. Vielleicht ein "Testkäufer"?

quote:<hr size=1 noshade>Es ist jetzt im Raum. Dass du davon bisher nichts wusstest hilft nicht. Das kann sich in einem Sekundenbruchteil mit fatalen Folgen ändern. Auch nach dem Verkauf wärst du nicht aus dem Obligo. <hr size=1 noshade>


Das ist ja wahrscheinlich Kern des Problems.
Ab wann ist denn etwas "im Raum", ab wann ist das "etwas" eine Tatsache und ab wann hat es Konsequenzen?

Genügt es denn, daß ein von einer Kauf (!) interessentin bestellter Gutachter angeblich (Angabe des Maklers!) mündlich (!) darauf hinweist, daß es irgendwo einen Mangel gibt?

Wenn das so ist, kann jeder Makler oder Kaufinteressent ja spielend einfach jeden Immobilienverkäufer unter massiven Druck setzen.

Die schriftlichen Hinweise im Gutachten, das ich mir gerade nochmal angesehen habe, sind jedenfalls eher dünn.


quote:<hr size=1 noshade>Das reicht nicht, um das auszuräumen. Der Chef, ein Meister sollte das schon sein, wenn du den Persilschein schwarz auf weiss hättest, würde das nicht schaden. <hr size=1 noshade>


Berichtigung: Es war nicht ein Mitarbeiter, sondern der Chef selbst. Schriftlich kann er mir natürlich keinen Persilschein ausstellen- da wäre dann in der Tat ein umfangreiches Gutachten mit (zerstörender) Prüfung der Bausubstanz notwendig. Fest steht aber, daß es in all den Jahren nie statische Probleme gab und dies auch in absehbarer Zukunft sehr unwahrscheinlich ist.

quote:<hr size=1 noshade>Diese Strategie solltest du überprüfen. Ich setze mal voraus, daß kein Denkmalschutz zu beachten ist.
Du willst als Ertragswertobjekt verkaufen. <hr size=1 noshade>


Nein, kein Denkmalschutz. Ich muß aber einen Irrtum korrigieeren:
Es ist kein Renditeobjekt, sondern ein Zweifamilienhaus. Es ist aber vermietet. Die Wertermittlung kann hier nur über ein Sach- oder Vergleichswertverfahren gemacht werden.

quote:<hr size=1 noshade>Ob der Verkauf auf Abbruch die bessere Lösung wäre, ist von vielem anhängig. Du solltest aber mal ernsthaft darüber nachdenken. Der K tut das mit Sicherheit, du kannst/musst also deine emotionale Bindung zum Objekt ausblenden. <hr size=1 noshade>


Die Abbruchoption ist natürlich immer da- aber bei kritischer und wirtschaftlicher Betrachtung m.E. Unsinn; dafür ist der Zustand des Hauses zu gut. Eine emotionale Bindung gibt es zu solch einem Haus immer- die wurde aber bei der Kaufpreisfindung komplett ausgeblendet.


Ich frage mich aber, was ich gegen diesen Makler unternehmen kann.


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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
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Du siehst den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Du kannst den MaklerV zum Jahresende kündigen, den Nov hast du verpasst.

Qualifizierter Alleinauftrag bedeutet, daß du auch nicht selber mit einem Interessenten abschliessen darfst.

quote:
Ich frage mich aber, was ich gegen diesen Makler unternehmen kann.


Deine Entscheidung, wegen der Beweislastproblematik würde ich dir abraten. Das bringt ja auch nichts.

Sieh lieber zu, dass du einen kompetenten, vertrauenswürdigen Makler findest (nach Kündigung) und zügig verkaufst.

quote:
Ab wann ist denn etwas "im Raum", ab wann ist das "etwas" eine Tatsache und ab wann hat es Konsequenzen?


So lange nichts passiert ist alles gut. Wenn etwas passiert zahlt die Versicherung u.U. nicht, zivilrechtliche, srafrechtliche Folgen sind denkbar.

Wie du die Risiken einschätzt, kannst abhängig von der Bausubstanz nur du entscheiden.

Aber wie gesagt, Priorität sollte erst mal haben, dass der Verkauf endlich in die Gänge kommt.

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#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
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(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



Nachtrag:

quote:
Die Abbruchoption ist natürlich immer da- aber bei kritischer und wirtschaftlicher Betrachtung m.E. Unsinn;



Bist du sicher?

Welche bauliche Ausnutzung lässt das Grundstück bauplanungs-/ ordnungsrechtlich zu?

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#6
 Von 
Funkybull
Status:
Schüler
(311 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo,

quote:
Du siehst den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Du kannst den MaklerV zum Jahresende kündigen, den Nov hast du verpasst.


Ja..war mir da etwas unsicher, wegen des explizit genannten Datums im Februar 2012. So ein Mist... am 16., quasi gestern, wäre es noch fristgerecht gewesen.

quote:

Zitat:
Ab wann ist denn etwas "im Raum", ab wann ist das "etwas" eine Tatsache und ab wann hat es Konsequenzen?


So lange nichts passiert ist alles gut. Wenn etwas passiert zahlt die Versicherung u.U. nicht, zivilrechtliche, srafrechtliche Folgen sind denkbar.

Wie du die Risiken einschätzt, kannst abhängig von der Bausubstanz nur du entscheiden.

Das ist für mich jetzt das Kernproblem!
Den Makler werde ich schon los. Aber dann? Angenommen, ein Käufer erfährt zufällig, daß der frühere Makler hier Bedenken geäußert hatte (auch wenn die nicht wirklich sachlich gestützt waren). Nun zeigt sich durch eine aufwendige Untersuchung, daß es ein Problem gibt- vielleicht ja noch nicht einmal ein großes, aber eben ein Problem. Könnte mir der Käufer dies denn zum Vorwurf machen nach dem Motto, daß ich es ja wusste? Im engeren Sinne "weiß" ich ja tatsächlich nichts, sondern werde konfrontiert mit Mutmaßungen aus zweiter Hand.
Und hier leigt für mich ein riesiges Problem!
Genügen Mutmaßungen oder gar Gerüchte aus, um jemanden haftbar zu machen?

Ich kann ja nun schließlich nicht das Haus völlig auf den Kopf stellen und mit zerstörenden Prüfungen esten lassen, ob hier oder da irgendwas nicht 100%ig ist.

Hier stehe ich komplett auf dem Schlauch und weiß nicht, wie ich mich verhalten soll (gegenüber einem neuen Makler und Kaufinteressenten).


quote:

Zitat:
Die Abbruchoption ist natürlich immer da- aber bei kritischer und wirtschaftlicher Betrachtung m.E. Unsinn;



Bist du sicher?

Welche bauliche Ausnutzung lässt das Grundstück bauplanungs-/ ordnungsrechtlich zu?

Naja, damit habe ich mich nicht intensiv beschäftigt, da es für mich als VK ja irrelevant ist. Das ist ja alleinige Entscheidungg des Käufers. Es täte mir aber nicht nur um das Haus an sich leid, sondern ich denke, daß baulich eine Sanierung des Bestehenden wesentlich günstiger wäre als Abbruch und Neubau (der ja auch wieder seine Risiken für den neuen Grundstückseigentümer hat).

Wie gesagt, das Hauptproblem ist das weiter oben genannte.

Es stellt ja auch ein allgemein interessantes juristisches Problem dar: Welche Informationen müssen wann und wie von wem verarbeitet werden, damit bestimmte rechtliche Konsequenzen nicht bzw. doch daraus folgen.


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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ja..war mir da etwas unsicher, wegen des explizit genannten Datums im Februar 2012. So ein Mist... am 16., quasi gestern, wäre es noch fristgerecht gewesen. <hr size=1 noshade>



So langsam zweifle ich, ob du tatsächlich aus dem Dilemma raus willst.


quote:<hr size=1 noshade>Wie du die Risiken einschätzt, kannst abhängig von der Bausubstanz nur du entscheiden.

Das ist für mich jetzt das Kernproblem! <hr size=1 noshade>


Das wirst nur du entscheiden können, der rechtliche Rahmen ergibt sich aus §§ 276 ff. BGB .

Auch hier wird dir ein professioneller Makler helfen. u musst aber wegen des qual. Alleinauftrags erst mal dem jetzigen kündigen.

Und: Die Auswahl des Nachfolgers will wohlüberlegt sein. Viele Bsanken makeln auch, es hat Vorteile, wenn der K bei der eigenen Bank ist.

quote:<hr size=1 noshade>Welche bauliche Ausnutzung lässt das Grundstück bauplanungs-/ ordnungsrechtlich zu?

Naja, damit habe ich mich nicht intensiv beschäftigt, da es für mich als VK ja irrelevant ist. <hr size=1 noshade>


???

Das verstehe ich nun überhaupt nicht. Wenn da jetzt 2 Wohnungen mit erheblichem Sanierungsbedarf sind, der K könnte aber auch 10 ETW bauen und gewinnbringend verkaufen würde sich das auf den Kaufpreis erhöhend auswirken.

Du siehst doch, wie du wegen der Sanierung gedrückt wirst. Wenn du das nicht als dein Problem ansiehst, weiss ich auch nicht.

Wir sind hier Laien, eine kostenlose Beratung auch noch aus der Ferne kannst du hier nicht erwarten.

Auch hier wird dich ein professioneller Makler beraten. Du musst nur den Richtigen aussuchen. Er verdient schliesslich gut daran.

Das Heft des Handelns kannst nur du in die Hand nehmen.

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#8
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Vor allem: Die Behauptungen des Maklers finden sich so in diesem Schreiben des Architekten gar nicht wieder!


Das ist schon ein wenig verdächtig. Bitte den Makler doch noch einmal sehr ausrücklich per Einschreiben, dass er die mündlich getätigten Aussagen schriftlich bestätigt. Wenn dann nichts kommt, darfst du davon ausgehen, dass es sich um heiße Luft gehandelt hat. Es muss außerdem nicht unbedingt sein, dass dich der Makler übers Ohr hauen will, vielleicht hat er sich auch einfach von dem Architekten ein bisschen zu sehr beeindrucken lassen. Aber auch das würde wohl nicht für den Makler sprechen.

Wahrscheinlich musst du damit leben, dass sich der Verkauf verzögert. Für eine außerordentliche Kündigung des Maklervertrages dürfte die Beweislage zu dünn sein. Wenn der Makler auf die obige Aufforderung nicht reagiert, könnte man vielleicht kündigen. Aber auch dann könntest du hinterher Pech haben: Der Makler klagt nach durchgeführtem Verkauf auf Zahlung der Provision und das Gericht erkennt die Kündigung nicht an. Dann stehst du dumm da. Mit dem Makler würde ich das Haus aber wohl nicht verkaufen.

Wenn du auf das Geld aus dem Verkauf nicht unmittelbar angewiesen bist, ist es das Beste, den Maklervertrag ordentlich zu kündigen, den Ablauf aller Fristen abzuwarten und dann (ggf. mit einem anderen Makler) zu verkaufen.

Anspruch auf Benennung der dem Makler bekannten Kaufinteressenten hast du aber nicht. Wenn du diese Namen kriegst und dann einen Kaufvertrag abschließt, wäre der Verkaufserfolg im Übrigen letztlich auf die Bemühungen des Maklers zurückzuführen, der sich damit seine Courtage verdient hätte.

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