vor 4 Wochen habe ich einen Immobilienmaklervertrag zum Verkauf meines Hauses unterschrieben. Es ist ein Alleine-Maklervertrag. Das Haus gehört mir und meinem Mann zur Hälfte. Diesen Maklervertrag hatte allerdings mein Mann nie unterschrieben. Ist dieser Vertrag dann überhaupt rechtskräftig? Kann der Immobilienmakler daraus irgendwelche Forderungen gegen mich oder gegen meinen Mann stellen??? Besichtigungen haben schon stattgefunden, verkaufen wollen wir dann doch nicht, oder zumindest nicht über den Makler, sondern es möglicherweise selbst probieren.
Danke für Eure Antworten
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Immobilienmaklervertrag Rechtskräftig?
30. Oktober 2007
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Frage vom 30. Oktober 2007 | 19:20
Von
Status: Schüler (183 Beiträge, 47x hilfreich)
Immobilienmaklervertrag Rechtskräftig?
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#1
Antwort vom 31. Oktober 2007 | 10:03
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
quote:
Ist dieser Vertrag dann überhaupt rechtskräftig?
Ja.
quote:
Kann der Immobilienmakler daraus irgendwelche Forderungen gegen mich oder gegen meinen Mann stellen?
Wenn, dann nur gegen Sie als Vertragspartner, nicht gegen Ihren Mann. Ob Forderungen gestellt werden können, richtet sich nach dem Vertragsinhalt.
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