Immobilienrecht - Hauskauf - ist eine Zisternen Pumpe ein wesentlicher Bestandteil nach § 94 I BGB

25. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
pal397450-17
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilienrecht - Hauskauf - ist eine Zisternen Pumpe ein wesentlicher Bestandteil nach § 94 I BGB

A hat ein Hausgekauft - der noch darin wohnende alte Eigentümer möchte die Pumpe die zu einer Zisterne gehört noch extern verkaufen. Darf er das oder wurde diese mitgekauft? Sprich, ist es ein wesentlicher Bestandteil der zum Haus / Grundstück gehört?

Zur Pumpe wurde nichts im Kaufvertrag / Notar erwähnt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Du kannst Fragen stellen.

Es kann sich dabei um eine einfache Tauchpumpe am Schlauch handeln, die ich nicht als wesentlichen Bestandteil ansehen würde.

Oder eine Oberflächenpumpe an fester Verrohrung, die dann wohl eher dem Bestand zugerechnet werden wird.

Oder um ein Zwischending.

Etwas mehr Infos sollten daher schon noch kommen.

Berry

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