Immobilienverkauf nach Scheidung über Makler

13. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Klassika90
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilienverkauf nach Scheidung über Makler

Guten Tag zusammen,

Mein (noch) Ehemann und ich haben uns entschieden, unsere gemeinsame Immobilie zu verkaufen, da keiner von uns die monatliche Last alleine tragen kann.

Das Haus steht schon seit einigen Monaten zum Verkauf, jedoch ohne Erfolg bisher. Aus diesem Grund würden wir nach Ablauf des jetzigen Maklervertrages einen neuen Makler beauftragen. Ich habe hier auch schon einen rausgesucht, der einen recht guten Ruf genießt.

Nun stelle ich mir die Frage, was ich beachten muss, da mein Exmann leider jetzt schon ein paar mal versucht hat, mich finanziell zu verarschen.

Sollte ich mir eine eindeutige, schriftliche Zustimmung von meinem Ex einholen, dass er mit der Beauftragung eines Maklers einverstanden ist? Sollten wir den Maklervertrag beide unterschreiben? Wie habe ich Gewissheit, dass er den Vertrag unterschreibt?

Bei unserem ersten Makler, haben wir beide den Vertrag zugeschickt bekommen, jeder musste unterschreiben und der Vertrag wurde zurück geschickt. Da hatte er sich um alles gekümmert. Nun möchte ich das gerne in die Hand nehmen, aber habe Sorge, dass er die Makler Provision am Ende auf mich alleine abwälzen will.. Ich traue ihm leider nicht mehr.

Vielen Dank für Eure Einschätzung und Hilfe.

Liebe Grüße


-- Editiert von Moderator topic am 13. August 2023 19:15

-- Thema wurde verschoben am 13. August 2023 19:15

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41037x hilfreich)

Gibt es auch eine Frage zum Thema des Forums?

Ansonsten
:forum:



Zitat (von Klassika90):
Sollte ich mir eine eindeutige, schriftliche Zustimmung von meinem Ex einholen, dass er mit der Beauftragung eines Maklers einverstanden ist?

Das erscheint mir als sehr sinnig.



Zitat (von Klassika90):
Sollten wir den Maklervertrag beide unterschreiben?

Das entscheidet der Makler.



Zitat (von Klassika90):
Wie habe ich Gewissheit, dass er den Vertrag unterschreibt?

In dem man daneben steht und aufpasst da er es macht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37584 Beiträge, 6280x hilfreich)

Zitat (von Klassika90):
Sollte ich mir eine eindeutige, schriftliche Zustimmung von meinem Ex einholen,
Ja, das ist zu empfehlen.
Der Ex ist er nach der Scheidung.
Dein (noch) Ehemann ist auch noch Eigentümer des Hauses--- ihr solltet euch also einigen, was den Maklerauftrag betrifft.

Der gute Ruf eines Maklers bedeutet nicht zwangsläufig, dass er euer Haus zu eurer beiden Zufriedenheit einem Käufer vermitteln kann.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Klassika90
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hups Entschuldigung, dass ich im falschen Thema gelandet bin. Das war nicht meine Absicht.

Daneben stehen wird schwierig, wir wohnen nicht mehr zusammen und der Kontakt ist nicht mehr sonderlich friedlich, daher möchte ich es vermeiden, diesen Menschen öfter als zwingend nötig zu sehen.

Aber ich werde mit dem Makler sprechen und einfach keinen alleinigen Auftrag geben. Falls dieser nicht mitspielt und keine zwei Unterschriften fordert, suche ich mir einen anderen.

Ich weiß, dass ein guter Ruf alleine nicht ausreicht, um das Haus verkauft zu bekommen. Dennoch ist es wohl besser, als jemanden zu nehmen, der schlechte Beurteilungen hat. Nach der Scheidung wird es ja immer noch unser Objekt sein.

Danke für Eure Tipps. Reicht es denn aus, wenn wir das als E-Mail festhalten? Würde das im Notfall reichen, falls es zum Streit kommt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37584 Beiträge, 6280x hilfreich)

Zitat (von Klassika90):
wenn wir das als E-Mail festhalten?
Wenn es zum Streit kommt (ist doch wohl voll im Gange), ist E-Mail nun mal nichts *gerichtsfestes*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41037x hilfreich)

Zitat (von Klassika90):
Daneben stehen wird schwierig,

Wäre halt die beste Option gewesen.

Ansonsten gegenüber dem Makler deutlichst erklären das der Vertrag nur gültig wird, wenn beide unterschrieben haben.
Alternativ erst unterschreiben, wenn er unterschrieben hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Klassika90
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, danke für die Hilfe!

Dann spreche ich mal mit meinem Ex und dem Makler und dann sehen wir weiter.

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