Individualvertrag - muss er immer ausgehandelt werden

25. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)
Individualvertrag - muss er immer ausgehandelt werden

Person A und B haben einen gesetzesfremden Text in einer Vereinbarung festgehalten. Es handelt sich am ehesten um einen Individualvertrag. Der Vertrag wird nur einmal verwendet. Muss der Verwender vor Gericht nachweisen könne, dass er das ggf. ausgehandelt hat und den Inhalt ernsthaft zur Disposition gestellt hat oder reicht die Unterschrift.

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
Der Vertrag wird nur einmal verwendet


Textbausteine / Vordruck?

Wird eine ähnliche Vereinbarung öfter verwendet?
Soll künftig nochmal so eine Vereinbarung verwendet werden?

Wenn nicht, sieht das eher weniger nach AGB aus.

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#2
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Textbausteine / Vordruck?

Wird eine ähnliche Vereinbarung öfter verwendet?
Soll künftig nochmal so eine Vereinbarung verwendet werden?

Wenn nicht, sieht das eher weniger nach AGB aus.


Handschriftlich verfasst, die Vereinbarung wurde und wird nur einmal verwendet.

Die Frage ist nur, ob man dass dann ggf. vor Gericht nachweisen muss, dass man das ausgehandelt oder reicht die Unterschrift darunter, wenn es ein Individualvertrag ist?

Da eine Partei erheblich benachteiligt wird, würde es den AGBs nicht standhalten.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46710 Beiträge, 16556x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
Die Frage ist nur, ob man dass dann ggf. vor Gericht nachweisen muss, dass man das ausgehandelt oder reicht die Unterschrift darunter, wenn es ein Individualvertrag ist?


Das würde ich als Individualvereinbarung sehen.

Zitat (von chiara123123):
Da eine Partei erheblich benachteiligt wird, würde es den AGBs nicht standhalten.


Auch Individualvereinbarungen können unter solchen Umständen nichtig sein.

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#4
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das würde ich als Individualvereinbarung sehen.


Ok, dass das eine Individualvereinbarung nehmen wir jetzt mal an.

Ist es nun erforderlich, dass bei eine solche Vereinbarung - auch dann wenn sie nur einmal verwendet wird - vor Gericht ggf. der Verwender das Aushandeln nachweisen muss oder gilt dass nur dann, wenn man sie häufiger verwendet oder dies vor hat?

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#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

Ausgehandelt müsste nur im Rahmen von AGB werden, wenn das keine AGB sind, dann fällt die Inhaltskontrolle sowieso schon weg (§ 307 BGB).

§§ 134, 138, 242 BGB gelten nach wie vor.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116308 Beiträge, 39245x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Ausgehandelt müsste nur im Rahmen von AGB werden

Was für ein Unfug ...
Eventuell mal damit beschäftigen was AGB sind?




Zitat (von chiara123123):
Ist es nun erforderlich, dass bei eine solche Vereinbarung - auch dann wenn sie nur einmal verwendet wird - vor Gericht ggf. der Verwender das Aushandeln nachweisen muss

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Ich würde mich jedenfalls darauf vorbereiten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was für ein Unfug ...


Es ist wirklich unglaublich, keine Antwort ist besser als eine falsche.
Zitat (von Harry van Sell):
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Ich würde mich jedenfalls darauf vorbereiten ...


Ok das heißt, ein Individualvertrag, der nicht fair augehandelt wurde oder es falsche Angaben gab, ist vor Gericht nicht so einfach durchzubekommen???

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116308 Beiträge, 39245x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
Ok das heißt, ein Individualvertrag, der nicht fair augehandelt wurde oder es falsche Angaben gab, ist vor Gericht nicht so einfach durchzubekommen???

Zumindest dann nicht, wenn der Unfair behandelte sich ordentlich zu verteidigen weis.

Alles steht und fällt mit der Güte der Argumente der jeweiligen Seite.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zumindest dann nicht, wenn der Unfair behandelte sich ordentlich zu verteidigen weis.

Alles steht und fällt mit der Güte der Argumente der jeweiligen Seite.


Das hat Anwalt No. 1 schon versaut. Es gibt zahlreiche Argumente, aber beweisen kann man es eben nicht.

Ist es denn generell einfach, wenn man unfair behandelt wurde, einen Individualvertrag unwirksam zu machen oder AGB Vertrag

-- Editiert von User am 26. Januar 2023 15:46

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46710 Beiträge, 16556x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
Ist es denn generell einfach, wenn man unfair behandelt wurde, einen Individualvertrag unwirksam zu machen oder AGB Vertrag


Bei einem AGB-Vertrag ist es relativ einfach, bei einer Individualvereinbarung dagegen eher schwierig.

Aber auch nicht alles was man bei einem AGB-Vertrag für unfair hält ist deswegen auch unwirksam.

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#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6285 Beiträge, 2290x hilfreich)

Zitat:
Da eine Partei erheblich benachteiligt wird,

Die Fragestellerin sollte mal § 138 BGB genau lesen !! Der gilt für alle Vereinbarungen, ob ausgehandelt oder nicht.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#12
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Bei einem AGB-Vertrag ist es relativ einfach, bei einer Individualvereinbarung dagegen eher schwierig.


Und wenn der Verwender der Individualvereinbarung das Aushandeln nicht nachweisen kann, ist das egal vor dem Gericht?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

a

-- Editiert von User am 26. Januar 2023 19:21

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

Wenn es keine AGB waren, muss nichts ausgehandelt werden, damit die Inhaltskontrolle wegfällt, denn die greift dann erst gar nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116308 Beiträge, 39245x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
Und wenn der Verwender der Individualvereinbarung das Aushandeln nicht nachweisen kann, ist das egal vor dem Gericht?

Eventuell ja, eventuell nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Wenn es keine AGB waren, muss nichts ausgehandelt werden, damit die Inhaltskontrolle wegfällt, denn die greift dann erst gar nicht.


google einfach mal Indiidualverreinbarung und Aushandeln

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#17
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell ja, eventuell nein.


Und wovon hängt das ab. Im Netzt steht immer, Hürden seien hoch etc.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116308 Beiträge, 39245x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
Und wovon hängt das ab.

Von der Güte der Argumente der jeweiligen Seite.

Wenn dann der Anwalt der einen Seite z.B. ein Flop ist, kann der eigentlich sichere Sieg schon dahin sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

Gibt's hier zwei Personen mit Zugriff auf den Account der TE?
Der Eingangsbeitrag klingt relativ informiert, jetzt driftet die Sache langsam ab.

Deshalb nochmal kurz:

Zitat (von chiara123123):
Person A und B haben einen gesetzesfremden Text in einer Vereinbarung festgehalten.


Wenn der mit §§ 134, 138, 242 BGB nicht zusammenpasst, oder irgendwo festgehalten ist "eine zum Nachteil ... abweichende Vereinbarung ist unwirksam", dann kann man das nicht regeln.

Zitat (von chiara123123):
Es handelt sich am ehesten um einen Individualvertrag. Der Vertrag wird nur einmal verwendet.

Zitat (von chiara123123):
Handschriftlich verfasst, die Vereinbarung wurde und wird nur einmal verwendet.


Ansonsten liegen, wenn das Zitierte stimmt, meiner Meinung nach nicht einmal AGB vor, weshalb eine Inhaltskontrolle nach § 307 BGB wegfällt, damit muss eine Vereinbarung auch keine Individualvereinbarung sein, um trotzdem wirksam zu sein (in den Grenzen der §§ §§ 134, 138, 242 BGB und der Strafgesetze natürlich).

Damit muss auch nichts über das Zustandekommen nachgewiesen werden.
Falls es aber doch AGB sind, dann reicht nur die Unterschrift nicht aus (selbst wenn die Vereinbarung als Individualvereinbarung bezeichnet wird), um eine Individualvereinbarung zu beweisen, noch nicht einmal die Handschriftlichkeit reicht dafür aus.

So und nicht anders ist die Rechtslage. Punkt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Von der Güte der Argumente der jeweiligen Seite.


Das heißt, wenn z.B. die eine Seite mit den Kosten gar nicht gerechnet hat und es Anhaltspunkte dafür gibt, das die Gegenseite einem Irrtum unterlage etc. und der Verwender nachträglich einen Fehler ausgleichen wollte, um nicht auf den Kosten sitzenzubeiben, dann gibt es Chancen, da rauszukommen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116308 Beiträge, 39245x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
Das heißt, wenn z.B. die eine Seite mit den Kosten gar nicht gerechnet hat und es Anhaltspunkte dafür gibt, das die Gegenseite einem Irrtum unterlage etc. und der Verwender nachträglich einen Fehler ausgleichen wollte, um nicht auf den Kosten sitzenzubeiben, dann gibt es Chancen, da rauszukommen.

Richtig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

Wie soll man nachträglich eine Vereinbarung in einen Vertrag aufnehmen?

Edit: Gemeint war natürlich einseitig. Aber wenn das Vertragspartner sich über den Tisch ziehen lässt....


Vielleicht einfach mal den konkreten Sachverhalt schildern, dann könnte man mehr sagen, als nur so abstrakt unterwegs zu sein.

-- Editiert von User am 26. Januar 2023 22:09

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116308 Beiträge, 39245x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Wie soll man nachträglich eine Vereinbarung in einen Vertrag aufnehmen?

Ganz einfach, durch eine Vertragsänderung / Vertragsergänzung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

Nachträglich eine Vereinbarung zum massiven Nachteil einer Vertragspartei und die ist so, sorry, doof, das mitzumachen?

Das klingt dann aber doch eher nach Individualvereinbarung als nach AGB.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

Achja, das könnte ein Fall für §§ 119ff BGB, insbesondere § 123 BGB sein...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116308 Beiträge, 39245x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Nachträglich eine Vereinbarung zum massiven Nachteil einer Vertragspartei und die ist so, sorry, doof, das mitzumachen?

Nun, wenn der Vertragspartner die Reibung****ze welche beim über den Tisch ziehen entsteht, dann eher als Nestwärme empfindet, hat man alles richtig gemacht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nun, wenn der Vertragspartner die Reibung****ze welche beim über den Tisch ziehen entsteht, dann eher als Nestwärme empfindet, hat man alles richtig gemacht ...


Kommt vor, ja.
Die Kunst der Diplomatie...

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Nachträglich eine Vereinbarung zum massiven Nachteil einer Vertragspartei und die ist so, sorry, doof, das mitzumachen?


Doof nicht, die Unterzeichner ist wirtschaftlich deutlich besser gestellt und wollte Fairness zeigen. Wurde aber über mit falschen Informationen über den Tisch gezogen.

Man sollte vllt mit solchen Aussagen etwas vorsichtig sein. Selbst Polizisten werden von Trickdieben veräppelt etc.

-- Editiert von User am 27. Januar 2023 00:12

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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