Inkassobüro nach Verweigerung Bezahlung Drittanbieterdienste auf Mobilfunkrechnung

11. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
KlausKlausen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 48x hilfreich)
Inkassobüro nach Verweigerung Bezahlung Drittanbieterdienste auf Mobilfunkrechnung

Hallo und Guten Morgen,
habe mal wieder eine Frage an die tolle Gemeinde hier:

Hatte bereits Mitte 2016 Positionen von Drittanbieterdiensten auf meiner Mobilfunkrechnung, es waren 3x 5 = 15 Euro insgesamt. Hatte daraufhin Kontakt mit der Telekom, habe Drittanbieterdienste sperren lassen, den Kosten widersprochen und Kontaktdaten der Firma herausgeben lassen. Diese habe ich auch erhalten, jedoch nie Antwort bekommen. Habe jedenfalls sowohl dort als auch bei der Telekom diesen entstandenen Kosten widersprochen.

Habe der Lastschrift widersprochen und alle darauffolgenden Rechnungen per Überweisung bezahlt, natürlich ohne die 15 Euro zu zahlen.

Zwischendurch kamen dann immer mal wieder schreiben, dass noch Beträge offen sind. Dies ging so bis zum Vertragsende im Oktober 2017. Danach kam erstmal nichts und dann kam erneut ein Schreiben (diesmal Mahnschreiben), O-Ton: Hier noch eine Aufforderung, sonst wird es teuer.

Wieder habe ich Kontakt aufgenommen mit dem Kundenservice Mobilfunk und darauf hingewiesen, dass ich den entstandenen Kosten schon mehrfach widersprochen habe. Es kam eine Mail zurück, dass sie sich in Kürze mit einem ausführlichen Antwortschreiben melden würden. Was kam war dann allerdings direkt ein Schreiben vom Inkassobüro mit über 70 Euro zusätzlichen Inkassogebühren.

Ich bräuchte nun Hilfe wie ich am besten vorgehe. Ich sehe eigentlich nicht ein, irgendwas davon zu tragen?!

Vielen Dnak vorweg
Klaus

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Wurde das Inkasso vom Mobilfunkanbieter beauftragt?

Dann würde ich mich mal bei der Bundesnetzagentur beschweren. Nach dem Motto, dass der Mobilfunkanbieter trotz wiederholter Widersprüche gegen unberechtigte Drittanbieter-Forderungen nun sogar ein Inkasso eingeschaltet hat. Die mögen denen doch mal klar machen, dass die Anbieter bei einem Widerspruch sich das Geld vom Drittanbieter zurück holen sollen und dich in Ruhe zu lassen haben.

Wahlweise kann man auch eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht des Inkassos schicken (kostet nur Briefporto). Nach dem Motto, dass die nicht einfach ungeprüft mehrfach widersprochene Forderungen eintreiben sollen. Das widerspricht alles offenbar deutlich dem "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken", dass man einfach so illegale Forderungen eintreiben will.

Warum illegal? Du hast alles richtig gemacht. Der Anbieter kann exakt nichts fordern. Es ist ihm nicht erlaubt, einfach so von dir das Geld einzufordern und dich dann mit deinem Streit gegenüber dem Drittanbieter alleine zu lassen. Im Gegenteil: Der Anbieter muss sich das Geld wie gesagt selbst zurückholen und dann bleibt es dem Drittanbieter überlassen, beispielsweise Klage gegen dich einzureichen. Bei unseriösen/illegalen Drittanbietern ist dieser Schritt aber sehr unwahrscheinlich.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
KlausKlausen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 48x hilfreich)

Guten Tag,
habe mich wie empfohlen verhalten und Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Leider habe ich hier nie etwas gehört, am Tag der Beschwerde, kam noch eine Nachricht, dass aufgrund von technischen Problemen es etwas länger dauern könnte bis ich eine Eingangsbestätigung erhalte. Diese habe ich dann aber gar nicht erhalten.

Zusätzlich habe ich dem Inkassounternehmen ebenfalls hier empfohlenes geschrieben, dass ich Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht habe, ungeprüfte Forderungen usw.

Daraufhin kam ein weiterer Brief von denen in denen Sie den Vorgang beschrieben in welcher Reihenfolge ich angeblich auf welcher Seite worauf geklickt hätte und damit den Kauf abgeschlossen hätte.
Auch stand dadrin "Die Logfiles erreichen wir ihnen anliegend zu Kenntnis". Dieses angehängte Logfile war genau eine einzige Zeile in der in einer Spalte meine Handynummer stand, ohne IP-Adresse o.ä.. Also mehr als nichtssagend eigentlich.

Die Dokumentation würde somit transparent und rechtsmäßig belegen, dass die Forderungen alle korrekt seien. Sie erwarten bis zum 20.07.2018 ein angemessenes Regulierungsangebot.

Auf dieses Schreiben habe ich überhaupt nicht reagiert. Nun kam daraufhin ein Schreiben einer Anwaltskanzlei, dass Sie nun von der Telekom beuaftragt sind das Geld durch gerichtlichen Mahnbescheid einzuklagen. Mittlerweile werden knapp 160 Euro gefordert.

Ich sehe mich nach wie vor komplett im Recht und bin mir sicher den beschriebenen Vorgang nie getätigt zu haben.

Gibt es vielleicht noch Tips für mich wie ich mich nun verhalten soll? Es kann doch sicher nicht sein, dass das rechtens sein sollte und ich keine Chance mehr habe?
Soll ich reagieren und wenn ja wie? Oder einfach abwarten? Gerichtliches Mahnverfahren wäre ja nicht so toll?!

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Keep Cool!
Bis zum gerichtlichen Mahnverfahren treiben es viele Anbieter ohne überhaupt das Hirn einzuschalten.
Danach ist meist Schluß, weil erst dann die Aussicht auf Erfolg geprüft wird.

Welche Art Abo/Drittanbieterdienste war es denn? Kannst Du 100%-ig sicher sein, das niemand das von Deinem Handy ausgelöst hat? Kannst Du die Reklamation/Widerspruch/Widerruf an den Drittanbieter nachweisen?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
KlausKlausen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 48x hilfreich)

Der Anbieter war wohl die Kretilano Holdings Ltd, als Servicename ist try2play_DE, es soll auf der Seite http://go.try2play.mobi/de erst auf "Weiter" und dann entweder auf "Jetzt kaufen" oder "Zahlungspflichtig bestellen" geklickt worden sein (Warum ist das nicht klar, wenn der Vorgang doch so klar nachvollziehbar gewesen sein soll?!).

Theoretisch könnte es natürlich eines meiner Kinder (4 + 2 Jahre) gewesen sein, die wischen vielleicht schon mal darauf rum, aber auf zwei explizite Buttons nacheinander geklickt zu haben um einen Kauf abzuschließen, daran glaube ich beim besten Willen nicht.

Wenn die Informationen auf dieser Seite https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/ stimmen, dann wäre das ohne meine Bestätigung aber auch nich rechtens?!

Der Widerspruch erfolgte beim Drittanbieter einfach per Email, bei der Telekom nachweisbar per Fax und EMail.

Laut der o.a. Seite wäre ich allerdings auch zum Widerspruch beim Drittanbieter nicht verpflichtet, steht unter dem Punkt "Wann muss ich mich an meinen Mobilfunkanbieter wenden, und wann an den Drittanbieter?".

Erst wenn die Telekom die Forderung von der Rechnung genommen hätte, wäre ich hierzu verpflichtet gewesen?!

Soll das heißen das gerichtliche Mahnverfahren wird von dem Büro wahrscheinlich eingeleitet, und das Gericht prüft bei der Einleitung die Chancen auf Erfolg? Werde ich dann hierzu noch befragt?!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Nein, der Kläger muß immer für die Gerichtskosten in Vorkasse gehen und daher wird er selbst dann prüfen, ob er neben billigem Psychoterror via Mahnbescheid auch hohe Kosten riskiert.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#6
 Von 
KlausKlausen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 48x hilfreich)

OK, dann wäre es aber vielleicht doch sinnvoll auich dem jetzigen Rechtsanwaltsbüro nochmal kurz die Lage zu schildern?! Vielleicht wissen die gar nichts von meinen Einwänden ggü. der Telekom und dem Inkasso? Damit sie dann auch richtig abwägen?!

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Bedenke - das ist der GEGNER!
Daher nicht zu viele Infos geben. Eher lapidar auf "nachweisbare Reklamationen" gegenüber Teledings und Drittanbieter verweisen und Abo abstreiten.
Erscheint mir ohnehin nicht korrekt hinsichtlich Button-Vorschrift. Das könnte man sehr schön via fast leerer Prepaid-Karte und Video-Aufnahme belegen, wenn ich richtig vermute.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
KlausKlausen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 48x hilfreich)

OK, danke. Habe alles so gemacht. Was ist mit nicht korrekt hinsichtlich Button-Vorschrift gemeint und dem Belegen via Prepaid?

Was passiert wenn das Mahnverfahren doch eingeleitet wird. Gibt es dann zwangsläufig einen Gerichtstermin oder bekommt man die Möglichkeit sich schriftlich zu äußern? Hääte nur so semi Lust mir dafür freizunehmen :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Für einen Online-Vertragsabschluß ist die sogenannte Button-Lösung mit Angabe der Kosten und Vertragsinhalte zwingend erforderlich. Solche Anbieter mißachten dies meist = Vertrag ist nie zustandegekommen.

Gerichtlicher Mahnbescheid: in allen Punkten widersprechen ohne Begündung

Gerichtsverfahren: erfolgt normalerweise schriftlich. Man kann die Gegenseite quälen, wenn man mündliche Verhandlung beantragt. Hat Vor- und Nachteile.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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