Innerhalb Kündigungsfrist keine Arbeit und trotzdem Geld?

10. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Pixelpusher28
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Innerhalb Kündigungsfrist keine Arbeit und trotzdem Geld?

Hallo,
ich bin als externer Mitarbeiter und über einen Dienstleister in einem Projekt bei einem Endkunden. Meine Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Nun schließt der Endkunde meine Stelle BEVOR die einmonatige Kündigungszeit vorüber ist. Das heißt ich kann nicht mehr arbeiten, auch wenn ich gern würde. Muß mir der Dienstleister, also das Unternehmen zwischen Endkunde und mir, trotzdem das vertraglich vereinbarte Gehalt für den Zeitraum bezahlen, auch wenn ich keine Leistung erbringen kann?
Ein Sonderkündigungsrecht bei Beendigung des Projektes ist nicht vorgesehen.
Vielen Dank.

-- Editiert von Moderator am 10.05.2019 13:25

-- Thema wurde verschoben am 10.05.2019 13:25

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Wer hat denn jetzt gekündigt? Du? Der Endkunde dem Dienstleister? Der Dienstleister Dir?
Wie kommst Du darauf, dass das Projektende beim Kunden automatisch ein Ende Deines Arbeitsvertrags bedeutet? Ich hätte erwartet, dass der Dienstleister dich einfach dem nächsten Endkunden zuordnet.

Mit wem hast Du denn einen Arbeitsvertrag?
Ich würde erwarten, dass Du dich an deinen Arbeitgeber, also den Dienstleister wenden musst um dort Deine Arbeitskraft anzubieten.

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#2
 Von 
Pixelpusher28
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe einen Vertrag mit einem Dienstleister. Für diesen Dienstleister arbeite ich bei einem Endkunden, der diese/meine Position angefordert hat. Dieser Endkunde hat nun meine Position ad hoc geschlossen. Der Dienstleister, mit dem ich den Vertrag habe, kündigt mich nun deshalb. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, beim Endkunden arbeiten kann ich aber nur noch eine Woche oder so, danach sind für mich die Türen dort zu. Der Dienstleister wird mir in den restlichen drei Wochen keine andere Arbeit anbieten können (zu spezielle berufliche Anforderungen).

-- Editiert von Pixelpusher28 am 10.05.2019 10:59

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Der Dienstleister mus Dich bis zum Ende des Vertrages bezahlen.

Zitat (von Pixelpusher28):
Der Dienstleister wird mir in den restlichen drei Wochen keine andere Arbeit anbieten können (zu spezielle berufliche Anforderungen).


Ob dass so passt wage ich zu bezweifeln. in der Regel enthalten die Verträge Passagen die auch einen anderen Einsatz vorsehen. Schau mal in Deinen Vertrag.

Berry

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#4
 Von 
Pixelpusher28
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Der Dienstleister mus Dich bis zum Ende des Vertrages bezahlen.

Zitat (von Pixelpusher28):
Der Dienstleister wird mir in den restlichen drei Wochen keine andere Arbeit anbieten können (zu spezielle berufliche Anforderungen).


Ob dass so passt wage ich zu bezweifeln. in der Regel enthalten die Verträge Passagen die auch einen anderen Einsatz vorsehen. Schau mal in Deinen Vertrag.
Berry


Ich sollte dazu sagen das ich Freiberufler bin. EIne solche Passage habe ich nicht gefunden, weil das bei dieser Art von Projekten auch unüblich wäre. Üblicherweise endet die Zusammenarbeit mit dem Dienstleister bei Beendigung des Projektes. Kündigungsfristen sind da auch unüblich, deshalb frage ich nach.
Aber ich habe nochmal geschaut, und ich denke die Passage die dann zutrifft ist diese (ich kürze mal):

"Der Berater ist nicht berechtigt, Honorarzahlungen für Dienstleistungen zu erhalten, wenn Dienstleistungen durch das Unternehmen oder den Kunden
- durch die vorübergehende Schließung eines bestimmten Standortes, in dem das Projekt erbracht wird,
- durch Verzögerungen in der Erteilung oder dem Erhalt von Auftragsnummern durch den Kunden,
- durch Verzögerungen, die die Fortsetzung des Projekts durch das Unternehmen oder den Kunden beeinträchtigen
- oder durch andere Probleme, die die Dienstleistungen betreffen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens oder des Kunden liegen, unterbrochen wurden."


In meinem laienhaften Verständnis hebt die letzte Passage die Kündigungsfrist nicht auf, aber es heißt das ich kein Geld sehe, weil ich "durch andere Probleme" keine Leistung erbringen kann.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Sehe ich auch so.
Der Dienstleister muss bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlen.

Wenn der Dienstleister noch eine andere Arbeit findet, wird man die aber ausführen müssen - auch wenn die Anforderungen nicht so recht passen. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers (= der Dienstleister) hat im deutschen Arbeitsrecht einen hohen Stellenwert. Und selbst wenn der Arbeitgeber sein Direktionsrecht übertreibt und eine unpassende Arbeit findet, dann wird man sich allein vom Zeitablauf nicht realistisch wehren können. Bis man einen Gerichtstermin hat, ist der Monat schon längst vorbei ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Honorarzahlungen, Freiberufler etc. ??? :wipp:

Möglicherweise haben wir hier es mit einer selbständigen Tätigkeit zu tun.

Wer übernimmt denn z.B. deine Krankenkassenbeiträge?

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#7
 Von 
Pixelpusher28
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Honorarzahlungen, Freiberufler etc. ??? :wipp:

Möglicherweise haben wir hier es mit einer selbständigen Tätigkeit zu tun.

Wer übernimmt denn z.B. deine Krankenkassenbeiträge?


Na ich selbstverständlich. Ich bin selbstständig. Und es ist das erste Mal das ich, in all den Jahren, eine Kündigungsfrist in einem Vertrag habe. Die mir jetzt lustigerweise mehr Nachteile als Vorteile bringt.

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#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Dann bist du hier beim Arbeitsrecht aber mal ganz verkehrt :forum:

Was du da erfragst, fällt unter Vertragsrecht.

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#9
 Von 
Pixelpusher28
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@quiddje
Tut mir leid, das war mir nicht ganz klar...

Zitat:
"
Der Berater ist nicht berechtigt, Honorarzahlungen für Dienstleistungen zu erhalten, wenn Dienstleistungen durch das Unternehmen oder den Kunden
- durch andere Probleme, die die Dienstleistungen betreffen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens oder des Kunden liegen, unterbrochen wurden."


Ich finde das trotzdem verwirrend. Wenn meine Position gestrichen wird liegt das innerhalb der Kontrolle des (End)Kunden, aber außerhalb der Kontrolle des Unternehmens (des Dienstleisters mit dem ich den Vertrag habe). Der müßte mich aber eigentlich inklusive der 30 Tage Kündigungsfrist an den Endkunden verkauft haben, so das dieser Endkunde diese Kündigungsfrist berücksichtigt wenn er meine Position streicht. Sonst ist die Kündigungsfrist in diesem Konstrukt ja völlig sinnlos und benachteiligt mich noch, weil ich noch 30 Tage an meinen Dienstleister gebunden bin (es gibt für den Fall kein Sonderkündigungsrecht), in der er über mich verfügen kann, und ich keinen anderen Vollzeitauftrag annehmen kann und ggf. einen Verdienstausfall verzeichnen kann.
Hmm....

-- Editiert von Pixelpusher28 am 10.05.2019 15:46

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Pixelpusher28):
Ich finde das trotzdem verwirrend.


Ich auch, wobei ich die Vokabel "unklar" bevorzuge.

Einerseits bist Du selbstständig, andererseits scheint es aber doch ein abhängiges Arbeitsverhältnis im Sinne einer Arbeitnehmerüberlassung zu geben. Ich bin von letzterem ausgegangen.

Ich kann es jetzt nicht wirklich einschätzen und bin daher raus.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Freiberufler? Dienstleister? Endkunde? Total verworren.

Also: Wie genau sieht der Vertrag aus, den Du mit dem Dienstleister hast? Sind darin nicht einfach nur Stunden-/Tagessätze definiert? Und das Projekt, in dem Du eingesetzt bist? Kündigungsfristen beziehen sich in diesen Konstellationen einfach auf die Zusammenarbeit mit dem Dienstleister, haben aber nichts mit Projektlaufzeiten und schon gar nichts mit einem "Arbeitsverhältnis" zu tun.

Wieso vertraglich vereinbartes Gehalt? Ich denke, Du bist Freiberufler?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Also bei so verwirrenden Angaben kann man doch gar nicht seriös beraten. Am Anfang sprach alles für ein Arbeitsverhältnis. Zwar ein befristetes, aber immerhin. Dann folgen so nach und nach Angaben, aus denen sich ergibt, dass alles ganz anders ist. Ein Selbständiger/Freiberufler sollte eigentlich die juristischen Grundlagen seiner freiberuflichen Tätigkeit kennen.

Offensichtlich gibt es in dem Vertrag sozusagen zwei "Stränge." Die eine ist nicht projektbezogen. Man sollte auch kündigen können, auch wenn das Projekt weiter läuft. Wobei das natürlich schon unüblich ist, dass man jemanden nicht frei einsetzt auf Rechnung, wenn er Freiberufler ist. Und typischerweise erstellt ein Freiberufler nur Rechnungen für Leistungen, die er erbracht hat. Schon diese Ausgestaltung ist sehr unüblich und unklar.

Und jetzt zum zweiten Strang: diese die Frist umschiffenden Kündigungsgründe. Letztlich sind die ohne Kenntnis des Projekts, der Funktion des Fragestellers nicht interpretierbar. Widersprechen der Tätigkeit als Freiberufler.

Dieses Durcheinander kann letztlich nur juristisch jemand aufarbeiten, der dieses gesamte Vertragswerk kennt, die genaue Aufgabenstellung, eben alles. Und Unklarheiten (die es hier zu Hauf gibt) dürften zu Lasten des Fragestellers gehen. Ist für mich hier als Einstieg eine Frage der Beweislast.

Man kann natürlich mal ganz dumm eine Rechnung für die verbleibenden Wochen erstellen und schauen, was passiert.

wirdwerden

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