Hallo zusammen,
folgende interessante Rücktritts-Ausschluß-Klausel für ein Zeitungsabo habe ich gerade entdeckt:
'Ich bestelle[...] für mindestens 12 Monate zum jeweiligen Bezugspreis (17,30 EUR mtl.) [...] Eventuelle Erhöhungen des Bezugspreises entbinden nicht von diesem Vertrag, auch dann nicht, wenn sie zwischen Vertragsabschluss und Lieferbeginn liegen.'
Nett, oder? Der Abo-Anbieter kann hier also mal eben den Bezugspreis sogar direkt nach Bestellung und vor der ersten Zustellung(!) 'anpassen', ohne das dem Abo-Inhaber dadurch in irgendeiner Form ein Rücktrittsrecht zusteht.
Darf der das? Kann ich mir ja nicht vorstellen...
Und nur zur Klarstellung: Nein, ich will den Anbieter weder verklagen noch vor Gericht zerren noch auf irgendeinem anderen Weg an der Sache was verdienen...das ist rein aus Interesse, ob so ein Vorgehen überhaupt zulässig ist.
Was sagen die Fachleute dazu?
MfG,
der Ritter
Interessante Rücktrittsklausel
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Hallo!
Die Klausel ist m.E. unwirksam nach § 308 Nr. 4 BGB
:
>In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam
die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist.<
Gruss
Harry
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Die Leistung wird aber doch gerade nicht verändert...
§309 I BGB
ist auch nicht einschlägig, aber hier wird das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen in Dauerschuldverhältnissen ausgeschlossen, das dürfte zumindest gegen Treu und Glauben (§307 I BGB
) verstoßen.
Das mit § 308 Nr. 4 BGB
ist wohl doch nicht einschlägig.
Jedenfalls ist der vorliegende Fall mit dem in § 308 Nr. 4 BGB
geregelten Fall m.E. gut vergleichbar, so dass ich nunmehr auch eher in Richtung § 307 I BGB
argumentieren würde.
Gruss
Harry
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