Internet Provider hält sich nicht an Rabattierung

27. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.02.2022 19:23:47
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Internet Provider hält sich nicht an Rabattierung

Ich hatte einen DSL-Vertrag 50 Mbit mit einer Rabattierung der mtl. Gebühren (ab 7. Monat Gebühr ohne Rabatt) bei einem kleineren Internet Service Provider abgeschossen. Da es zu permanenten Abbrüchen kam, wurde mit dem Support vereinbart (sogar innerhalb des 14-Tage Widerrufsrechts), dass die Leitung auf 30 Mbit gedrosselt wird, wodurch die Leitung dann stabiler lief. Bei der 30 Mbit Leitung gibt es allerdings eigentlich eine Rabatierung bis einschließlich 12 Monaten (öffentlich auf ihrer Website einsehbar). Der ISP buchte zwar den korrekten Betrag für die 30 Mbit ab, allerdings fiel die Rabattierung nicht ab dem 13., sondern ab dem 7. Monat (wie eig. beim 50 Mbit Vertrag) weg. Beanstanden brachte nichts, da der ISP meint, sie sind von 50 auf 30 Mbit aus Kulanz herunter gegangen. Stimmt natürlich nicht, die hatten mich überredet 30 Mbit zu nehmen, da ich eig. binnen der Widerrufssfrist wegen Nichterfüllung der Dienstleistung kündigen wollte. Natürlich habe ich damit gerechnet, dann auch die längere Rabattierung zu bekommen, so wie jeder Neukunde. Jedenfalls stellt sich der ISP jetzt stur. Wer ist im Recht, was kann ich machen?

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wenn das seinerzeit nicht ausgehandelt wurde, dann wird es jetzt zu spät sein.
Alles andere ergibt sich allein aus den vertraglichen Unterlagen.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Tschack11):
Wer ist im Recht,

Der Schilderung nach der Provider.

Vertrag ist DSL-Vertrag 50 Mbit mit einer Rabattierung der monatlichen Gebühren in den ersten 6 Monaten.
Der Vertrag wurde ja nicht storniert, sondern ist einvernehmlich mit dem Kunden in dem Punkt "Bandbreite" auf 30 MBit geändert worden. Die Preisanpassung erfolgte aufgrund von Gesetz und Rechtsprechung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12307.02.2022 19:23:47
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde halt ausgehandelt, dass ich auf die 30 Mbit runter gehe. Das wäre ja eine lukrative Masche des ISP´s, wenn er das immer so machen würde. Die Kunden mit dem teureren Vertrag locken, der dann technisch nicht umsetzbar ist und dann aber mehr Kohle verlangen, als wenn man gleich den günstigeren Vertrag genommen hätte. Ab gesehen wusste der ISP, nachweislich, dass es in dem Haus mit einem anderen Kunden ebenfalls technische Probleme gab.

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wie sollen wir etwas anderes, möglichst Dir genehmere Meinungen kommentieren?
Du hast vordergründig unbedacht und mit falscher Erwartungshaltung eine Vertragsanpassung vereinbart, ohne Nachverhandlung der Konditionen. Also bleibt es bei den vereinbarten Vertragsbedingungen.
Seinerzeit wäre in Abhängigkeit vom Produktinformationsblatt(PIB) vielleicht eine außerordentliche Kündigung möglich gewesen. Damit hätte sich dann eine andere Verhandlungsposition ergeben. Dafür dürfte es zu spät sein und die Randbedingungen wie PIB etc. sind uns auch unbekannt.



-- Editiert von Mr.Cool am 28.01.2019 13:46

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#5
 Von 
guest-12307.02.2022 19:23:47
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, mir gehts natürlich darum, dass ich aus dieser Sache zu meinen Gunsten heraus komme. Natürlich wusste ich das mit dem neuverhandeln nicht bzw. am Telefon wurde vereinbart, dass die Leitung auf den 30er Tarif gedrosselt wird. Im Vertrag hab ich folgendes gefunden:

"Wenn eine Tarifbandbreite dauerhaft um mehr als 30% unterschritten wird, so kann der Kunde innhalb von 6 Wochen ab Kenntnis den Vertrag kostenfrei auf die nächst kleinere Tarifbandbreite umstellen lassen. Ist die Teilnehmeranschlussleitung des Kunden für DSL nach eingehender Analyse generell ungeeignet (z. B. eine stabile Synchronisation eines geeigneten Modems möglich), kann der Kunde den Vertrag über die DSL Leitung innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis fristlos kündigen."

Im Endeffekt ist es eine Mischung aus beidem.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich sehe das schon etwas anders als die anderen Antwortgeber.
Und zwar wenn nicht nur die Bandbreite reduziert sondern das ganze Tarifpaket gewechselt wurde, dann ist das halt so (ganz oder gar nicht).

Stefan

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#7
 Von 
guest-12307.02.2022 19:23:47
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau so seh ich das auch. Es ist komplett unfair nicht den ganzen Tarif zu übernehmen, zumal der Dienstleister ja die Vereinbarungen nicht einhalten konnte.

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Du lieferst aber keine Fakten um andere Deutungen zuzulassen!
reckoner will auf den gleichen punkt raus wie ich - wenn das PIB den Zustand bis 30MBit/s einbezieht und das Produkt nicht gewechselt wurde, dann gelten die alten Vereinbarungen.
Selbst wenn das Produkt gewechselt wurde, sehe ich es nicht unbedingt als Rechtsanspruch den Rabatt zu erhalten, denn das sind oftmals Aktionen und nicht über die Preisliste nachvollziehbar. Egal wie -Du bist in der schwächeren Position, da Du nichts konkret ausgehandet hast.
Oder Du bringst mehr Infos zu den Produktstufen und den PIBs.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

kann denn die Gegenseite nachweisen, dass hier nicht ein übliches Paket verkauft wurde, sondern ein individuelles?

Ich stelle mir das Gespräch in etwa so vor: "Tarif 50 läuft bei ihnen leider nicht stabil, wir können es mal mit dem Tarif 30 probieren. Möchten sie das?"
Darin wäre imho das gesamte Paket enthalten (Geschwindigkeit, Preis und Rabatt).

Stefan

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#10
 Von 
guest-12307.02.2022 19:23:47
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

@Mr. Cool
Im PIB steht Bereitstellungsgebühr: xx,xx € ist bei allen gleich.
30 Mbit 33,90 € / Monat (ab 13. Monat 43,90)
50 Mbit 36,90 € / Monat (ab dem 7. Monat 46,90)
Ich bin aber noch weiter unter dem 13. Monat und zahle jetzt 43,90 €.
Gesamtdatenvolumen 500 GB, wenn überschritten wird, dann Verwarnung, wenn nochmal, dann auf 3 Mbit gedrosselt, bis die 500 GB wieder eingehalten werden. Laufzeit jeweils 24 Monate.

@reckoner
Genau so war es. Eben, warum sollte ich mich als Kunde mit Absicht auf ein für mich ungünstigeres Packet, als im öffentlich ersichtlichen PIB ersichtlich ist?! Ich finde, dass es eine arglistige Täuschung war.

Edit:
Die Gegenseite kann nur nachweisen, dass ich ursprünglich einen 50 Mbit Vertrag unterschrieben habe, aber ich kann auch nachweisen, dass nach 10 Tagen auf eine 30 Mbit Leitung gewechselt wurde.

-- Editiert von Tschack11 am 28.01.2019 17:43

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und zwar wenn nicht nur die Bandbreite reduziert sondern das ganze Tarifpaket gewechselt wurde

Korrekt, aber das gibt die Schilderung des TS derzeit nicht her.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Tschack11):
aber ich kann auch nachweisen, dass nach 10 Tagen auf eine 30 Mbit Leitung gewechselt wurde.


Genau, diese Vertragsmodifizierung kannst Du nachweisen dazu noch die unstreitige Anpassung des Preises.

Was jetzt aber noch fehlt ist ein Nachweis, dass auch eine längere Rabbatierung vereinbart wurde
oder gleichwertig,

Ein echter Tarifwechsel in dem Sinne wie er von Stefan beschrieben wurde.

Es ist halt ein Unterschied ob man den vereinbarten Tarif T50 mit vereinbarten Änderungen behält oder den Vertrag komplett auf den Tarif T30 umstellt.

Zitat (von Tschack11):
Ich finde, dass es eine arglistige Täuschung war.
Nee, man hat nur Deine Unkenntnis ausgenutzt, und Dir ein Angebot gemacht, auf das du ohne Überlegung eingegangen bist. Das Versprochene wurde jedoch eingehalten .

Nur verständlich ist das Verhalten auch für mich nicht. Aber es kann natürlich sein, dass der kleine Anbieter auch nur die Konditionen weitergibt, die er selbst erhält.

Berry

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#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
aber das gibt die Schilderung des TS derzeit nicht her.
Was gibt die Schilderung denn her?
Einen individuellen Vertrag mit gesonderten Bedingungen (abweichend von den üblichen - und zwar zum Nachteil des Kunden abweichend)? Lese ich nirgends.

Es fehlt mindestens die einheitliche Willenserklärung, und die wird auch nicht durch die Nutzung und Zahlungen geheilt.

Stefan

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Es fehlt mindestens die einheitliche Willenserklärung,

Da ist sie doch:
Zitat (von Tschack11):
Es wurde halt ausgehandelt, dass ich auf die 30 Mbit runter gehe.



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#15
 Von 
guest-12307.02.2022 19:23:47
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Fakt ist, dass zwar ein 50 Mbit Vertrag zu stande kam, dieser aber nachweislich (E-Mail Postausgang, falls das als Beweis zählt), nicht eingehalten werden konnte. Fakt ist auch, dass der Vertrag auf 30 Mbit umgestellt wurde und soweit ich mich entsinnen kann, der MA auch gesagt hat, dann dass wir zumindest testweise auf 30 drosseln und falls das zum Erfolg führt, wir auch auf den 30er Tarif switchen. Vielleicht etwas schwammig, aber es gibt auch nur diesen einen Tarif mit 30 Mbit als Privatkunde.

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#16
 Von 
guest-12307.02.2022 19:23:47
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es wurde halt ausgehandelt, dass ich auf die 30 Mbit runter gehe.


Ok, das muss ich revidieren. So wie in meinem letztens Post war es. Es war allerdings der wahrscheinlich einzigste Techniker in dem Laden. Der hatte auch erst nicht weiter gegeben, dass ich jetzt nur noch 30 Mbit habe. Im Endeffekt hatte der sicher gar nichts weiter geleitet. Zig Anrufe habe ich getätigt, bis ich das zu viel bezahlte (2 Monate) zurück bekam.

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#17
 Von 
guest-12307.02.2022 19:23:47
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt hab ich nochwas gefunden und zwar im E-Mail Postausgang:

Sehr geehrter Herr xxx,

danke für das Telefonat.

Wie besprochen, bitte ich um Korrektur der beigefügten Rechnungen, da mein Tarif, auf Grund von technischen Problemen, von 50 Mbit auf 30 Mbit umgestellt wurde. Bitte schreiben Sie mir den Betrag bei der nächsten Abrechnung gut.

Danke im Voraus.

Freundliche Grüße

xxxx

-- Editiert von Tschack11 am 28.01.2019 22:02

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Tschack11):
(E-Mail Postausgang, falls das als Beweis zählt)

Da steht erst mal nur eine Behauptung drin, von der ungewiss ist das sie überhaupt versendet wurde, geschweige denn das sie die Gegenseite überhaupt erreicht hat.



Zitat (von Tschack11):
und falls das zum Erfolg führt, wir auch auf den 30er Tarif switchen.

Das scheint ja nicht erfolgt zu sein? Auf der Abrechnung ist ja noch der 50er Tarif enthalten, welcher auf den Preis der gelieferten 30er Bandbreite reduziert wurde.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
guest-12307.02.2022 19:23:47
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das scheint ja nicht erfolgt zu sein? Auf der Abrechnung ist ja noch der 50er Tarif enthalten, welcher auf den Preis der gelieferten 30er Bandbreite reduziert wurde.


Auf der Abrechnung steht 30 Mbit.

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#20
 Von 
guest-12307.02.2022 19:23:47
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ich noch vergessen habe zu erwähnen, der ISP wusste, dass es in diesem Haus Probleme mit der Leitung gab, weil das meinen Nachbarn auch betroffen hatte. Der hätte dann ja von vorne herein schon sagen müssen, dass die 50er evtl. gar nicht funktioniert bei mir.

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Und was genau steht auf der Rechnung?


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#22
 Von 
guest-12307.02.2022 19:23:47
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Einmal DSL 30 Mbit und darunter (eben bis einschließlich 6. Monat) 30 Mbit Rabattiert mit dem negativ Betrag. Sonst steht nichts weiter drauf. Und zuvor bei den ersten beiden Rechnungen das Gleiche, nur mit 50 Mbit eben.

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#23
 Von 
guest-12307.02.2022 19:23:47
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Das seltsame ist auch, im Vertrag wird auf die AGB´s hingewiesen. Ich habe aber weder eine zugesendet bekommen, noch sind die auf der Website ersichtlich.

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#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Tschack11):
Ich habe aber weder eine zugesendet bekommen, noch sind die auf der Website ersichtlich.

Dann sind die gegenüber Verbrauchern auch nicht Vertragsbestandteil geworden.


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#25
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Verlinke doch mal die PIB hier. Preise sind zweitrangig. Primär geht es um die Daten nach Transparenzverordnung um die vertragliche Relevanz beurteilen zu können.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#26
 Von 
guest-12307.02.2022 19:23:47
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich schicke euch den Link sicherheitshalber per PM.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Au Backe! Da ist von Transparenzverordnung und PIB für externe Seitenbesucher nichts zu sehen. :augenroll:

Worauf ich hinauswill: Es gibt Parameter wie Down-/upload, Minimal/üblich, Volumen etc. , die das Produkt beschreiben.
Reicht das Produkt z.B. von 25-50 MBit/s und stimmen die techn. Parameter, dann ist das ein eindeutiges Merkmal für das "höherwertige" Produkt. Eine Überlappung mit 10-30 MBit/s ist kein Indiz für das niedrigere Produkt.
Es könnten auch Merkmale wie 500GB statt vielleicht 300GB im niedrigen Tarif eine Rolle spielen. Ohne PIB eben nicht erkennbar.

Also - entweder sind eindeutige Produktbezeichnungen in der Rechnung oder unzweifelhafte Produktmerkmale(vergl. PIB) erkennbar. Sonst lässt sich keine vernünftige Argumentation aufbauen!
Der Preis ist zweitrangig, da der durch Rabatte oft soweit verfälscht wird, das es zu einer eindeutigen Zuordnung nicht ausreicht.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#28
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Hier mal ein Muster was an Minimalangaben auch vor Vertragsbeginn dem Kunden zur Verfügung stehen muss:
https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/VF_Red-IundP_DSL-50_Okt-16.pdf
Auch wenn der Tarif zufällig gewählt wurde, passt das Beispiel um zu zeigen, das 30MBit/s noch gut zu einem 50MBit/s-Vertrag passen.
Dein Anbieter braucht da bestimmt noch Nachhilfe in Sachen Transparenzverordnung. :grins:

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#29
 Von 
guest-12307.02.2022 19:23:47
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Au Backe! Da ist von Transparenzverordnung und PIB für externe Seitenbesucher nichts zu sehen.

Selbst mit dem Kundenloggin ist da nichts zu sehen. Die unfertige Oberfläche von 2009 (steht dabei) lässt praktisch nur einen Rechnungsdownload zu und die Einstellungen für den Router. Normalerweise sollten dort auch Kundendaten eingepflegt sein, aber gar nichts. Sollte eig. auch Bestandteil des Services sein.

Aber wenn ich diese Transparentverordnung und das PIB nicht einsehen kann bzw. auch vor Vertragsbeginn nicht konnte, kann es mir dann zu meinen Lasten ausgelegt werden? Das ist ja dann normalerweise das Problem des Anbieters oder? Im Übrigen, es steht schon dabei, welches Produkt es ist und zwar xxxgau-DSL 30M (mit Absicht verfremdet) und der Rabatt war anfänglich noch extra ausgewiesen, sodass auch anhand des Betrages das Produkt eindeutig identifizierbar ist.

Habt ihr mal die Bewertungen angeschaut? Das Problem ist, dass der Anbieter eine Monopolstellung hier auf dem Land hat. Der Telekomtechniker hat auch mal durchhören lassen, dass die die niedrigsten Serviceverträge haben. Zocken (schnelle Online-Shooter) funktioniert wegen Peeringproblemen auch nicht und der einzigste Technikmitarbeiter hat keinen Peil von Technik. War eigentlich der Grund, warum ich überhaupt gewechselt bin und das war auch meine Bedingung vor Vertragsabschluss, dass Onlineshooter spielbar sein müssen, was man auch bejahte.

-- Editiert von Tschack11 am 29.01.2019 17:05

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#30
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von Tschack11):
Aber wenn ich diese Transparentverordnung und das PIB nicht einsehen kann bzw. auch vor Vertragsbeginn nicht konnte, kann es mir dann zu meinen Lasten ausgelegt werden?
Das PIB wird in der Transparenzverordnung(Gesetz, nachlesbar im WWW) vorgeschrieben. Was soll da zu Deinen Lasten gehen? Jetzt könnte man dem Anbieter vielleicht etwas Ärger bereiten, wenn man sich an die BNetzA wendet. Oder man schreibt direkt an die Geschäftleitung des Providers und macht die auf solche Schwächen aufmerksam. Wenn die halbwegs anständig sind, werden die dann Dir gegenüber kulant sein, da die BNetzA da sicher unangenehmer wäre.
Das Problem ist nach wie vor - DU willst was und musst eine wasserdichte Argumentation aufbauen. Ohne PIB oder genaue techn. Specs schwierig.

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