Vor 2 Jahren wurde durch uns ein Vertrag mit einer Düsseldorfer Firma über die Ertstellung und Pflege einer Internetseite geschlossen , zudem auch die bereitstellung eines PC gehörte.
Grundlage dafür war ein Ladenlokal im Bereich Einzelhandel.
Lediglich der Pc wurde uns zur Verfügung gestellt. Laufende Kosten von 150 Euro monatlich von unserem Konto abgebucht . Der Vertag sieht eine "Kündigung aus wichtigem Grund" vor die wir nach schließung unseres Ladenlokals als eintreffend sahen.
Jedoch wurde die Kündigung abgewiesen.
Erwähnt sei noch das niemals eine Internetseite erstellt wurde , keine Fachgerechte Beratung vor Ort stattfand , keine Informationen oder Hilfe angeboten wurde.
Lediglich Mahnungen aufgrund unserer eingestellten Zahlungen kamen pünktlich.Nun droht man mit Klage und Schadensersatz.
Was kann man tun ?
Internet System Vertrag
25. Oktober 2004
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Frage vom 25. Oktober 2004 | 10:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Internet System Vertrag
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2004 | 21:53
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Gegenklage auf Schadenersatz.
Wenn bis heute keine Internetseite eingerichtet wurde, warum habt Ihr nicht schon längst etwas unternommen?
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 26. Oktober 2004 | 14:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tja , wenn ich das mal wüsste. Sowas schiebt man gerne vor sich her.
Ich suche händeringend einen guten Anwalt der sich der Sache annehmen könnte. Aber ich weis nicht was für eine Fachrichtung dieser haben sollte. Komme aus dem Kreisgebiet Recklinghausen. Ist nicht einfach. Anwälte giebt es ja viele , aber welcher ist da der richtige......
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