Internetanbieter kündigt trotz Bezahlung!

2. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
kauzkauz
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)
Internetanbieter kündigt trotz Bezahlung!

Folgendes Problem:

Ich habe einen Vertrag bei einem Anbieter (Telefon- und Internetflatrate).

Anfang Mai wurde mir auf Grund eines relativ kleinen Rückstandes ohne Vorankündigung mündlich oder schriftlich der Dienst meines Festnetz- und Internetanschlusses eingeschränkt. Begründung hierfür war laut Anbieter ein Rückstand von 130 EUR. Eingeschränkter Dienst = man kann angerufen werden aber selbst keine Anrufe mehr tätigen. Dies geschah obwohl ich 2 Tage zuvor meine monatliche Überweisung tätigte. Ich rechnete nicht mit einem solchen Schritt von Seitens des Anbieters.

Ich vereinbarte mit dem Kundenservice bis zum 28.05 den rückständigen Restbetrag zu überweisen. Dies tätigte ich auch am 28.05. per Online-Überweisung und informierte den Kundenservice noch am gleichen Tag hierüber. Zusätzlich sendete ich als Anhang eine Kopie der Überweisung in der Hoffnung, der eingeschränkte Dienst würde dadurch schneller aufgehoben.

Es erfolgte keine Freischaltung von Seitens des Anbieters. Am 01.06 wandte ich mich nochmalig an den Kundenservice, da ich keine Antwort oder Reaktion erhielt, mit der Bitte die Freischaltung jetzt zu tätigen.

Am gleichen Tag erfolgte stattdessen die völlige Stilllegung meines Anschlusses, ohne dass dies der Anbieter je ankündigte oder ein Wort erfolgte.

In einem Telefonat mit dem Kundenservice sagte man mit der Anschluss wäre fristlos gekündigt worden, weil ich nicht bis zum 28.05. bezahlt hätte. Ich erhielt daraufhin eine eMail in dem der Anbieter den Erhalt der rückständigen Summe bestätigte jedoch ohne Angabe von Gründen fristlos kündigte.

Ich widersprach dieser Vorgehensweise und der Kündigung insgesamt und forderte den Anbieter auf dies unverzüglich zu revidieren und den Anschluss frei zu schalten.

Dieses Verhalten ist doch rechtlich äusserst fragwürdig. Ich habe mich an die Vereinbarung gehalten und mich darüber hinaus noch um Kontaktaufnahme bemüht, was von Seiten des Anbieters nicht erfolgte.

Ich drohte dem Anbieter anwaltliche Schritte an, sollte er den Anschluss nicht innerhalb 3 Tagen wieder frei geschaltet haben.

Wie soll ich mich jetzt diesbezüglich verhalten. Es kann doch nicht sein, dass sich der Anbieter an keine vertraglichen Grundlagen zu halten braucht und seine Kunden derartig behandeln kann. Das ist alles andere als seriös! Ich fühle mich jedenfalls im Recht, denn der Anbieter hat sich letztendlich über die Vereinbarung hinweggesetzt und hat darüber hinaus auch eine Informationspflicht!

Über Tipps und Meinungen wäre ich dankbar!




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-- Editiert am 02.06.2010 13:56

-- Editiert am 02.06.2010 13:59

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Lastschrift, dann wird immer pünktlich bezahlt.
- pünktliche Überweisung

Wenn Du Deine monatliche Überweisung zu spät machst, kommst Du in Verzug und der Anbieter muss Dir nicht mehr die komplette Leistung bieten. Wenn Du regelmässig zu spät zahlst, kann u.U. auch eine ausserordentliche Kündigung erfolgen. (incl. Schufaeintrag !).

Wieso lässt Du denn nicht abbuchen ?

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#2
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Das ist alles andere als seriös!


Wieso, du hast es doch verbockt. Erst bist du in Zahlungsrückstand geraten und dann hast du die Rückzahlungsvereinbarung auch nicht eingehalten (mit Banklaufzeiten von mind. 1 Tag mußt du auch bei Online-Überweisung rechnen). Der Schritt des Anbieters war also völlig berechtigt.

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

@kauzkauz: die Nicht-Zahlung ist ein Vertragsbruch und das wird auch lt. AGB ein Kündigungsgrund sein und es ist kein Fehlverhalten des Anbieters.
Es stellt sich nur die Frage in welcher Form der Anbieter die Kündigung mitzuteilen hat. Wenn er dies per Email macht und man keine Emails erhalten kann dank abgeschalteter Leitung, dann ist das natürlich unschön.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#4
 Von 
kauzkauz
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

Das hat doch nichts mit "verbocken" zu tun! Ich hatte selbstverständlich eine verbindliche Abmachung mit dem Anbieter getroffen, den Betrag bis zum 28.05. zur Bezahlung zu bringen. Dies habe ich getan mit der Online-Überweisung und den Anbieter hierüber in Kenntnis gesetzt. Damit war für mich die Bezahlung erledigt. Wollen wir doch mal die Kirche im Dorf lassen mit der Kleinlichkeit!

Für mich existiert der Vertrag weiterhin. Ich hatte dem Anbieter gesagt ich werde bis zum 28.05 bezahlen...nicht das der Betrag also bereits am diesem Tag auf dem Konto gut geschrieben sein muss.

Trotzdem hat der Anbieter doch eine Informationspflicht und muss solche Schritte ankündigen. So geht es doch nicht! Er schildert ja nicht einmal etwaige Gründe für die Kündigung, lediglich der Satz "Ihr Anschluss wurde fristlos gekündigt"...blabla, mit freundlichen Grüssen etc.

Im übrigen habe ich regelmässig meine monatlichen Beträge gezahlt. Alleine im Mai gab es eine Verzögerung durch mich. Es geht hier nicht um die Vergangenheit, sondern um die geschilderten Vorfälle! Ebenso berechnet der Anbieter satte 10 EUR pro Mahnung und die Zahlungsfrist ist extrem kurz angesetzt (nicht mal 7 Tage), was auch schon ein Fall für sich ist. Das nur nebenbei.

Ich sehe nach wie vor den Anbieter in der Pflicht, sonst braucht man sich ja an gar keine Verträge mehr halten und kann willkürlich handeln.

Ebenso sollten solche Ankündigungen stets auf dem Postweg erfolgen und nicht per Mail.

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-- Editiert am 02.06.2010 17:30

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Ich vereinbarte mit dem Kundenservice bis zum 28.05 den rückständigen Restbetrag zu überweisen

Das bedeutet ein Zahlungseingang wird spätestens bis zum 28.5. erwartet!

Dein eigenes Empfinden ist uninteressant - ein Vertragsbruch ist eine schwerwiegende Sache und kann von beiden Seiten ausgenutzt werden. Es könnten sogar Nachforderungen kommen für weitere Monate(MVLZ).
Geschützt ist der Verbraucher nur bis 75.-€ nach BNA-Vorgaben oder strittigen Forderungen. Rechnungsbeträge sind in der Zahlungsfrist fällig und kann nicht wegdiskutiert werden. Rechnungsüberweiser sind sowieso bei allen Anbietern auf der Abschußliste.
Sorry für dich - ist dumm gelaufen. Welcher Anbieter ist es denn, der jetzt auch keine neue vertragliche Bindung mit dir will?


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
sonst braucht man sich ja an gar keine Verträge mehr halten


Das hast du doch auch nicht getan. The pot calling the kettle black?

quote:
Ebenso sollten solche Ankündigungen stets auf dem Postweg erfolgen


Es ist ja bekannt, daß ein Schuldner von seinem Gläubiger immer erwartet, er müsse erst wer weiß welche zeitfressenden Schritte unternehmen, bevor er einmal etwas tun darf. Ist man hingegen selbst der Gläubiger, hat der Schuldner schon am besten ab Tag 1 in den Bau zu wandern. Ich denke, darüber muß kein weiteres Wort verloren werden.

Deine Meinung stimmt mit der Rechtslage nicht überein. Du kannst nun beratungsresistent sein, mit dem Fuß aufstampfen und sagen "oh wohl!" - oder du machst das, weswegen du hoffentlich hier aufgeschlagen bist, nämlich Rat von Leuten zu holen, die sich damit auskennen und dir sagen, was Sache ist. Und diesen Rat beherzigen, auch wenn er dir nicht in den Kram paßt.
Ansonsten hättest du gleich sagen können "bitte nur Wortmeldungen, die meiner Ansicht zuneigen".

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#7
 Von 
kauzkauz
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

So, um alle Andersdenkenden einmal den Wind aus den Segeln zu nehmen:

Ich habe mich zwischenzeitlich anwaltlich beraten lassen und siehe da, ich bin DOCH im Recht!

Es ist uninteressant wann der Betrag dem Konto des Gläubigers gut geschrieben worden ist oder wie lange der Bankweg dauert, alleine die rechtzeitige Absendung meiner Überweisung ist ausreichend, dies geschah am 28.05 und somit habe ich unstreitig fristgerecht gehandelt!

Der Vertrag besteht weiterhin und ich kann sogar Zwangsgeld gegenüber dem Anbieter erwirken lassen, sollte er nicht die Leitung frei geben. Der Anbieter ist in Verzug!

Nicht immer gleich den grossen Firmen Recht geben, sondern auch mal die EInzelfälle beurteilen! Mein Anbieter ist eindeutig im Unrecht!
Ich habe also weder etwas "verbockt", noch habe ich mich "vertragswidrig" verhalten!

Das noch als Nachtrag!

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-- Editiert am 04.06.2010 10:27

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

OH - das ist doch mal eine Revolution in der Rechtsprechung.

Die Rechnung wird nicht bezahlt (Verletzung der vertraglichen Pflichten) und der Anbieter darf Zwangsgeld zahlen.

Bitte bedenke - die Diskussionsbeiträge beziehen sich auf deine Informationen. Was du dem Anwalt erzählt hast, was in den AGB steht etc. können wir doch nicht wissen. Würde mich aber interessieren was der RA zur unbezahlten Rechnung gesagt hat. Ist das völlig egal?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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