Internetanschluss den ganzen Monat defekt. Kann ich die Lastschrift für diesen Monat zurückbuchen?

14. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
schokokuchenmitnuessen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Internetanschluss den ganzen Monat defekt. Kann ich die Lastschrift für diesen Monat zurückbuchen?

Ich habe große Probleme mit Unitymedia. Habe/hatte einen Vertrag für Internet/Telefon. Hatte ordentliche Kündigung zum März 2019 ausgesprochen. Anfang Oktober trat zum wiederholten Male ein Totalausfall des Internet und Telefons auf. Ich habe innerhalb von einer Woche mehrere E-Mails diesbezüglich an Unitymedia geschickt und keine Antwort bekommen. Daraufhin habe ich eine Ankündigung einer außerordentlichen Kündigung geschickt mit einer Fristsetzung von drei Wochen (Schreiben vom 31.10.18, Einschreiben mit Rückschein.). Daraufhin gab es wieder keinerlei Reaktion von Unitymedia. Kurz vor Ablauf der dreiwöchogen Frist habe ich das Modem/Router an Unitymedia zurückgeschickt. Ende November wurde wie gewohnt die monatliche Rechnung eingezogen. Ich habe daraufhin eine E-Mail mit der Bitte um Rückerstattung der November-Rechnung geschrieben, wieder keine Reaktion.

Kann ich diese Lastschrift für den November rückbuchen lassen? Ich konnte weder Internet noch Telefon im gesamten November nutzen.

-- Editiert von schokokuchenmitnuessen am 14.12.2018 15:32

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Ich habe innerhalb von einer Woche mehrere E-Mails diesbezüglich an Unitymedia geschickt und keine Antwort bekommen.

Die sind also offensichtlich nicht angekommen.

Hat man dann nochmals mit Zustellnachweis reklamiert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ist denn die verwendete Email-Adresse die offizielle Störannahme?
Aus gutem Grund wird meist um telefonische Störmeldung gebeten. Das UM auf Emails gar nicht oder erst nach Monaten antwortet gehört zur Kundendisziplinierung. Um die Tricks zu unterlaufen, sollte man daher versch. Wege nutzen
Telefon, Email, Fax und auch Einschreiben. Frist von 14 Tagen reicht.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schokokuchenmitnuessen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Ich habe innerhalb von einer Woche mehrere E-Mails diesbezüglich an Unitymedia geschickt und keine Antwort bekommen.

Die sind also offensichtlich nicht angekommen.

Hat man dann nochmals mit Zustellnachweis reklamiert?


Ich habe sie an kundenservice@unitymedia.de geschickt. Auf ein paar meiner E-Mails habe ich eine automatische Antwort bekommen, dass meine Anfrage angekommen ist und "wir kümmern uns".

In der Ankündigung der außerordentlichen Kündigung habe ich auch nochmal grob die Probleme beschrieben. Und die war ja mit Einschreiben+Rückschein. Den Rückschein habe ich auch bekommen.

Also informiert über meine Probleme sollte Unitymedia sein.

-- Editiert von schokokuchenmitnuessen am 15.12.2018 18:33

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schokokuchenmitnuessen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Was denkt ihr den bezüglich der Rückbuchung der Lastschrift? Kann ich das machen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Was denkt ihr den bezüglich der Rückbuchung der Lastschrift? Kann ich das machen?


Ich kenn Dich zwar nicht, aber ich traue Dir durchaus zu, dass Du deine Bank bittest, die Lastschrift zurückzubuchen.

Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Daraufhin habe ich eine Ankündigung einer außerordentlichen Kündigung geschickt mit einer Fristsetzung von drei Wochen (Schreiben vom 31.10.18, Einschreiben mit Rückschein.).


Was ist eine Ankündigung einer außerordentlichen Kündigung in Deinem Sprachgebrauch.

Eine Ankündigung reicht zur Vertragsbeendigung nicht aus. Es muss schon eine Willenserklärung sein.

Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Kurz vor Ablauf der dreiwöchogen Frist habe ich das Modem/Router an Unitymedia zurückgeschickt.

Und wie konntest Du dann prüfen, ob Dein Vertragspartner nicht doch innert der von Dir eingeräumten Frist reagiert und den Anschluss wieder hergestellt hat?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
schokokuchenmitnuessen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Was denkt ihr den bezüglich der Rückbuchung der Lastschrift? Kann ich das machen?


Ich kenn Dich zwar nicht, aber ich traue Dir durchaus zu, dass Du deine Bank bittest, die Lastschrift zurückzubuchen.

Ich denke, es war klar, dass ich meinte, ob es nach eurer Einschätzung sinnvoll wäre. Es könnte zum Beispiel sein, dass eine Rückbuchung nicht rechtens ist und man den Betrag nur einklagen darf o.ä.

Zitat (von Sir Berry):

Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Daraufhin habe ich eine Ankündigung einer außerordentlichen Kündigung geschickt mit einer Fristsetzung von drei Wochen (Schreiben vom 31.10.18, Einschreiben mit Rückschein.).


Was ist eine Ankündigung einer außerordentlichen Kündigung in Deinem Sprachgebrauch.

Eine Ankündigung reicht zur Vertragsbeendigung nicht aus. Es muss schon eine Willenserklärung sein.


Hier der Brief in Ausschnitten (zum Teil von einer Anwaltsseite übernommen):
Zitat:

Betreff: Außerordentliche Kündigung des Internet- und Telefon Vertrages mit Frist-
setzung


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich schon mehrmals telefonisch und per E-Mail mitgeteilt habe, liegen bei meinem
Internetanschluss an obengenannter Adresse regelmäßig Störungen vor.

[Drei Absätze mit Beschreibung der Probleme]

Ich fordere Sie auf, innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Einschreibens die
oben beschriebenen Probleme zu beheben. Sollte Ihnen das innerhalb dieser Frist nicht
möglich sein, so erkläre ich Ihnen hiermit vorsorglich bereits jetzt die außerordentliche
Kündigung.

Sollte die außerordentliche Kündigung wirksam werden, so besteht ab diesem Zeitpunkt
zwischen Ihnen und mir keine vertragliche Grundlage mehr, auf deren Grundlage Sie
berechtigt wären, weitere Forderungen an mich zu stellen. Rein vorsorglich widerspreche
ich daher bereits jetzt allen weiteren Forderungen, die Sie aus dem dann nicht mehr
bestehenden Vertragsverhältnis noch ableiten werden.

Sollte die Frist ablaufen und die Kündigung eintreten, so widerrufe ich bereits jetzt
die Ihnen erteilte Bankeinzugsermächtigung. Bitte buchen Sie ab dem Zeitpunkt der
Kündigung keine Beträge mehr von meinem Konto ab.

[Mein Name]


Zitat (von Sir Berry):

Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Kurz vor Ablauf der dreiwöchogen Frist habe ich das Modem/Router an Unitymedia zurückgeschickt.

Und wie konntest Du dann prüfen, ob Dein Vertragspartner nicht doch innert der von Dir eingeräumten Frist reagiert und den Anschluss wieder hergestellt hat?

Ja, dieses Problems war ich mir bewusst, wollte dann aber sichergehen, dass ich nach Ablauf der 3 Wochen keinerlei Leistungen von UM nutze, also habe ich es 1-2 Tage vorher weggeschickt. Es kam auch keine Reaktion von Unitymedia, also konnte ich davon ausgehen, dass ich in den letzten 2 von 21 Tagen auch nichts mehr ändern wird.

@Berry: Hilft das weiter bei der Einschätzung der Sachlage?

-- Editiert von schokokuchenmitnuessen am 16.12.2018 23:27

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Hilft das weiter bei der Einschätzung der Sachlage?


ja, ein wenig.

Das Kündigungsschreiben ist unsauber formuliert, dürfte aber so grade noch durchgehen.
Nur - worauf ich auch schon im ersten Beitrag hinwies - wenn UM argumentiert, dass innert der von Dir gesetzten Frist der Fehler behoben wurde, läuft die Kündigung ins Leere.
Sie läuft auch ins Leere, wenn UM den Mangel nicht zu vertreten hat, weil z.B. die Fehlerursache erst nach dem Hausübergabepunkt liegt.

Hat UM keine Homepage wo du den Stand des Vertrages nachsehen kannst?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
schokokuchenmitnuessen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Was hätte ich besser formulieren können? Also was ist unsauber? Würde gerne für ein eventuelles nächstes Mal lernen.

Es gibt ein Kundenmenü, aber da komme ich schon seit >6 Monaten nicht rein. Habe keinen Login und die Wiederherstellung funktioniert auch nicht, weil das System sagt meine Kundennummer (aus Rechnung kopiert) nicht gültig ist. Unitymedia scheint hier technisch absolut unfähig zu sein.

0x Hilfreiche Antwort



schokokuchenmitnuessen hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von schokokuchenmitnuessen
#12

Sehr geehrter User,

vielen Dank für die Nutzung der Anwalt-Dazubuchen-Funktion.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass hier eine ausführliche Prüfung der Unterlagen bzw.
der entsprechenden Informationen erforderlich wäre, was nicht der hier angebotenen
Dienstleistung entspricht.

Wir können Ihnen hierfür gerne ein Pauschalangebot unterbreiten, gerne können Sie uns hierzu unter info@anwalt-prime.de kontaktieren.

Wir empfehlen Ihnen sonst, die Frage bei frag-einen-anwalt.de unter Generelle Themen einzustellen.

Selbstverständlich erhalten Sie den getätigten Einsatz zurück.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Also ein zwei Details würde ich hier noch anmerken. So oder so: Das Problem wurde reklamiert. Die können sich also nicht rausreden, nichts erhalten zu haben. Soweit so gut.

Ein Knackpunkt ist die Frage, wodran es liegt. Denn theoretisch könnte es ja auch "an dir" liegen. Aber wenn ich dich richtig verstehe, war es ein gemieteter Router, kein von dir gekaufter. richtig?
Das ist wichtig, denn selbst wenn nur der Router defekt gewesen wäre. Der wird von UM verantwortet und ist damit dann auch deren Problem.

Zitat:
Nur - worauf ich auch schon im ersten Beitrag hinwies - wenn UM argumentiert, dass innert der von Dir gesetzten Frist der Fehler behoben wurde, läuft die Kündigung ins Leere.

Das Problem sehe ich nicht als entscheidend an. Denn solange UM gar nichts sagt, können sie sich auch nicht auf dieses Argument zurückziehen.

Nun kommt aber das entscheidende Detail, worauf ich hinaus will.
Selbst wenn die fristlose Kündigung nur so halbgar ausgesprochen wurde. Man hat keine Info erhalten, dass kein Fehler vorliegt. Man hat keine Info erhalten, dass das Problem behoben ist. So oder so: Es gibt also ein Problem und das berechtigt zur Minderung (also wenn es wirklich nicht mehr nutzbar ist). Ja, bei Minderungen muss man immer aufpassen, wenn es so ein On-Off Problem ist (Geht/Geht nicht), ist es schwer, das irgendwie in Geld zu fassen. Wenn es mal zwei Tage geht, dann zwei Tage nicht, kann man ggf. nicht voll auf 0€ mindern.

Dennoch: In solchen Fällen, wo sich der Anbieter tot stellt, würde ich dennoch den Weg des Eskalation suchen. Und der bedeutet: Rückbuchen und stur drauf beharren, dass man mehrfach erfolglos reklamiert hat und es für diese massiven Probleme sowieso kein Geld geben kann.
Im Regelfall hört dann der Anbieter auf, das zu verfolgen.

Mehr kann man nicht dazu sagen denke ich. Da man das entscheidende Detail (Wodran liegt es nun) nicht kennt. Wenn es am heimischen PC lag und Unitymedia das beweisen könnte, macht das Schweigen der Unitymedia die Sache zwar auch nicht viel besser für die, aber dennoch bleibt dann ein Fallstrick für dich.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.907 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen