Internetvertrag von Vormieter

19. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
L3nkrad
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Internetvertrag von Vormieter

Guten Abend! Habe ausversehen den alten Internetvertrag und Router von meinem Vormieter benutzt und meinen alten parallel dazu weiterbezahlt im Glauben ich benutze diesen. Nach 2 Jahren fällt es meinem alten Vermieter auf und möchte die vollständige Summe von 900,-. Wie ist da die Lage? Muss ich für 2 zahlen da ich die Leistung bezogen habe oder wie schaut das juristisch betrachtet aus?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Also die Story musst Du erst noch mal genauer erklären.
Du hast einen eigenen DSL-Vertrag mit Telefon und hast nicht bemerkt, das Du den DSL-Anschluß und Telefonnr. des Vormieters nutzt? Wo ist der Leistungsort DEINES DSL-Vertrages? Warum hat der Vormieter den Anschluß nicht abklemmen oder umziehen lassen?
Hier kommt es sehr genau darauf an wer welche Nachlässigkeit verschuldet hat.

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#2
 Von 
L3nkrad
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@MrCool Den Vertrag der auf mich lief war in meiner alten Wohnung/WG . Alle 3 Parteien haben sich ursprünglich geeinigt den Vertrag vom Vormieter zu übernehmen. Hab zwar das Dokument versendet, bei dem man das ummeldet, aber ist wohl nicht passiert. So liefen die Verträge auf mich und mein Vormieter und niemand hat es bemerkt, bis vor kurzem

-- Editiert von L3nkrad am 20.05.2020 00:52

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von L3nkrad):
Hab zwar das Dokument versendet, bei dem man das ummeldet, aber ist wohl nicht passiert.
Also doch kein 2. Vertrag und keine eigenen Kosten getragen!?
Dann scheint die Sache klar. Du hast eine vertragliche Vereinbarung zur Vertragsübernahme getroffen. Damit wären die Kosten ohnehin bei Dir angefallen. Der Vormieter hat sich darauf verlassen, das der Übertrag funktioniert. Somit ist die Forderung auf den ersten Blick gerechtfertigt.
Man könnte jetzt den Übernahmevertrag prüfen und wie das beim Provider passiert sein kann. Das bringt aber recht wenig bei den bisherigen Infos.

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#4
 Von 
L3nkrad
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja doch, habe einen eigenen Vertrag und eigene Kosten in dem Sinne dass ich ihn bezahlt habe. Nur in einer anderen Wohnung. Ist halt dämlich das ganze. Also steht mir das Geld von meinem Vertrag zu was in der alten Wohnung genutzt wurde und ihm steht das Geld von seinem Vertrag zu den ich genutzt habe? Es gibt eben auch kein schreiben, nur mündliche Absprache

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Deine Schlamperei interessiert den Vormieter nicht. Es gibt nach Deinen Angaben natürlich was schriftliches - nämlich den Übernahmevertrag zwischen Dir, dem Vormieter und dem Provider. Du hast die Leistung auch genutzt - also musst Du zahlen. Man könnte das sogar bei unterstelltem Vorsatz als Leistungserschleichung auslegen. Dann verlagert sich das von BGB zu StGB.
Die andere Sache ist Dein alter Anschluß und warum der nicht ab- bzw. umgemeldet wurde. Hast Du dort auch eine Vertragsübernahme vereinbart? Warum keine Rechnung kontrolliert?

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#6
 Von 
L3nkrad
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich mich Recht erinnere, habe ich da ein Formular ausgefüllt und abgesendet. Aber so ein Vertrag zwischen allen dreien Parteien gibt es nicht , nicht mal mit mir und Vormieter gibt's irgendwas mit Unterschrift. Und wenn Telekom den hätte, hätten die ja das geändert oder es wäre ein Brief zurückgekommen.
Bei meinem alten Anschluss dasselbe Spiel , nur umgekehrt Also da habe ich die Rolle meines Vormieters und möchte gerne das Geld von meinem Nachmieter. Vertragsübernahme auch nur mündlich abgesprochen.

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#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Ich verstehe es immer noch nicht. Alte Wohnung? WG? Neue Wohnung? Alter Vertrag? Neuer Vertrag?

Und wieso will der alte Vermieter Geld?

Und wieso Vertragsübernahme? Seit wann gestattet die Telekom eine Vertragsübernahme durch einen "Nachfolgemieter"?

-- Editiert von user08154711 am 20.05.2020 08:33

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von L3nkrad):
Aber so ein Vertrag zwischen allen dreien Parteien gibt es nicht , nicht mal mit mir und Vormieter gibt's irgendwas mit Unterschrift.
Bei den mir bekannten Vertragsübernahmen wird ein Formular(=Vertragsangebot) jeweils vom altem und neuem Vertragsnehmer ausgefüllt und dann an den Provider gesendet. Dies stellt, im Falle der Annahme durch den Provider, einen dreiseitigen Vertrag dar. Das war wohl das hier:
Zitat:
Hab zwar das Dokument versendet, bei dem man das ummeldet ...
Natürlich kann da was schiefgehen. Oft wird der neue Vertragsnehmer nicht akzeptiert. Oder die Vertragsübernahme wurde zeitweise nicht angeboten. Der Vormieter hat aber womöglich eine Kopie angefertigt oder kann als Noch-Vertragsnehmer beim Provider Auskunft über den damaligen Vorgang erhalten.
Geht es in beiden Fällen um Telekom oder einen anderen Provider?

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#9
 Von 
L3nkrad
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo es geht um NetCologne. Aber alles geregelt jetzt, habe mich mit beiden Seiten auf Ratenzahlung geeinigt. Also nochmal zum Verständnis. Es geht um 3 Parteien A, B, C und 2 Wohnungen 1 & 2. Ich bin B und bin aus Wohnung 1 ausgezogen und in Wohnung 2 eingezogen. A der Wohnung 1 übernimmt sollte eigentlich auch meinen Internetvertrag übernehmen und ich sollte den Internetvertrag übernehmen von C, meinem Vormieter aus Wohnung 2. Und es geht um NetCologne , nicht um Telekom. Wir haben jetzt eine Ratenzahlung vereinbart, aber dennoch würde mich interessieren wie es juristisch aussieht. Angenommen es gebe keinerlei Schreiben an den Provider zwecks Übernahme weder von mir (B) noch von A. Also kein schriftliches Dokument

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von L3nkrad):
Also kein schriftliches Dokument
Ein Schriftstück erleichtert lediglich den Nachweis einer Vereinbarung. Mündlich, per SMS, per Mail, per Brieftaube - auch diese Verträge sind einzuhalten.

Gibt es keine eindeutige Vereinbarung, dann stellt die Nutzung einer Leistung gleichzeitig einen konkludente Vertragsannahme dar. So passiert es tagtäglich z.B. beim Strombezug. Zwischen Privatleuten zwar immer etwas komplizierter und nicht so eindeutig, aber meist nachvollziehbar über Anhaltspunkte bei DSL wie Übergabe von Zugangsdaten zu WLAN und Kundenportal, DSL-Zugangsdaten etc.. Es wäre schon eine abenteuerliche Story zu behaupten der Vormieter hätte die Leitung weiter laufen lassen und wolle kein Geld dafür.

Kann aber auch andersrum ausgehen. Stell Dir vor A hätte sich einen LTE-Vertrag geholt und die DSL-Leitung nicht genutzt, dann hättest Du Probleme gehabt den Vertragsschluß nachzuweisen.

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