Ist Honorarvertrag über 250 Euro pro Stunde bei Kenntnis von Zahlungsschwierigkeiten sittenwidrig?

16. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)
Ist Honorarvertrag über 250 Euro pro Stunde bei Kenntnis von Zahlungsschwierigkeiten sittenwidrig?

Eine Mandantin schließt in einem Trennungsverfahren, mit der Anwältin im guten Glauben und aus Unwissenheit über die Auswirkungen, ein Honorarvertrag über 250 Euro pro Stunde mit 5 minütiger Abrechnung ab.

Die Mandantin ist hoch verschuldet und hat massive Zahlungsverpflichtungen. Das Einkommen reicht gerade dazu um über die Runden zu kommen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind der Anwältin bekannt, da sie ja auch Bestandteil in der Familienrechtssache sind.

Wie ist dann aber der Abschluss eines solchen Honorarvertrags zu bewerten? Kann man hier schon von sittenwidrig sprechen?

Ggf. steht der Mandantin sogar Prozesskostenhilfe zu.

Die Mandantin hat bereits 4.000 Euro Vorschusszahlungen, ohne bisherige Vorlage einer Rechnung geleistet und soll zunächst bis April 2022 monatlich 600 Euro weiter zahlen.
Die Mandantin ist juristisch und finanziell vollkommen überfordert und fügt sich dem Ganzen.

Wie ist sowas zu Beurteilung?

Danke vorab.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Wie ist sowas zu Beurteilung?

Überprüfungswürdig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Wie kann man das überprüfen?

0x Hilfreiche Antwort


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