Ist Schweigen in diesem Fall eine Zustimmung?

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)
Ist Schweigen in diesem Fall eine Zustimmung?

Hallo,

ich habe bei einem Leasingübernahmeportal ein Angebot gesehen, in welches u.a. folgende stand: Die Übernahmegebühren werden geteilt.
Ich habe mich beim Leasinggeber (Bank) für dieses Fahrzeug beweorben und wurde vom Leasinggeber akzeptiert.
Jedoch wollte der "Abgeber" unbedingt eine schriftliche Bestätigung, dass ich dieses Angebot so akzeptiere.
Was ich nie gemacht habe.
Der Leasinggeber (Leasingbank) hat in der Übernahmevereinbarung stehen, dass der "Abgeber" mit den Kosten für die Übernahme belastet wird und verantwortlich ist.
Dannach habe ich die von mir unterzeichnete Übergabevereinbarung an den Übergeber geschickt.
Zwischenzeitlich fragte ich den Abgeber noch, ob er mir, wegen des langen Prozesses und der kurzen Restlaufzeit, halbes Jahr, noch eintgegen kommen kann.
Was er verneinte.
Dieser wollte dann von mir schriftlich noch mal eine Bestätigung, dass ich auch mich an den Kosten der Übernahme hälftig beteilige, sonst würde er nicht die Unterlagen unterzeichnen und an die Leasingbank weitersenden. Womit er dann seine Zustimmung für den Wechsel verneinte und das "Geschäft" nicht zusatande gekommen wäre.
Ich habe darauf hin nichts mehr geschrieben. Und nahm an, ohne meine Bestätigung kommt das Geschäft nicht zu stande.
Er hat letzlich trotzdem den Vertrag zur Bank geschickt und ich habe die Fahrzeugpapiere zur Anmeldung von der Bank erhalten.

Meine Frage, hat der Abgeber Anspruch von mir, diese hälftigen Übernahmegebühren zu verlangen oder kann ich Sie verweigern oder kürzen.
Ich meine, mit seiner Aussage, die Papiere nur zu unterschrieben, wenn ich ihm die Teilung der Überschreibungskosten zusichere hatte er noch die Wahl.
Da ich auf sein mehrmaliges Anfragen diese Unterzeichung verweigerte, konnte er sehen, dass ich keine Übernahmekosten bezahlen will.
Und das Angebot im Leasingportal ist doch eher als Diskussionsgrundlage für Verhandlungen zu sehen. Oder?

Grüße Tom



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Ich habe mich beim Leasinggeber (Bank) für dieses Fahrzeug beweorben und wurde vom Leasinggeber akzeptiert.


Grundsätzlich ist der Vertrag damit zustande gekommen (Angebot und Annahme).

quote:
Jedoch wollte der "Abgeber" unbedingt eine schriftliche Bestätigung, dass ich dieses Angebot so akzeptiere.


Wenn der "Abgeber" nicht dein Vertragspartner ist, ist das alles irrelevant.

quote:
hat der Abgeber Anspruch von mir, diese hälftigen Übernahmegebühren zu verlangen


Wenn das im Vertrag steht, dann ja.

quote:
Und das Angebot im Leasingportal ist doch eher als Diskussionsgrundlage für Verhandlungen zu sehen.


Wenn du auf Grundlage des "Angebotes" im Leasingportal (rechtlich eine invitatio ad offerendum , also eine Einladung, ein Angebot abzugeben) ein Angebot auf Vertragsschluß abgegeben hast und die Gegenseite das angenommen hat, ist der Vertrag im Zweifel auf Grundlage des "Angebotes" im Leasingportal zustande gekommen.

Hast du nun gesagt "ja, ich will haben" oder "hallo, ich möchte über einen Vertrag verhandeln"?

Das wird man letztlich im Einzelfall prüfen müssen.

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#2
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Ich fragte dem "Abgeber", es ist eine Leasingübernahme, ob er mir noch entgegen kommen könne.

Später schrieb er folgende Mail:
..."ich habe die Umschreibungsunterlagen gestern per Post erhalten.
Bitte bestätigen Sie mir noch kurz per Rückmal, daß die Umschreibegebühr geteilt wird.
Dies war so abgesprochen.

Wenn Sie mir anworten, dann werde ich heute noch die Vereinbarung zur Post bringen" (absenden zur Leasinggesellschaft)

Ich habe ihm darauf nichts bestätigt, geschrieben oder geantwortet.
Er hat die Unterlagen trotzdem zur Post gebracht.Also ohne meiner Zustimmung der Teilung der Umschreibegebühr?

Ich habe somit der hälftigen Zahlung der Umschreibegebühr, meiner Meinung, nicht zugestimmt. Oder?
Er hätte sich bis dahin noch einen anderen Interessenten suchen konnen und mich ablehnen, oder?

Der Wagen ist nun von der Leasinggesellschaft umgeschrieben und ich soll ihn zulassen und abholen. Kann er mir den Zugang zu jetzt "meinem" Wagen verwehren. Er würde in seinem Carport stehen

Das ist jetzt nur ein Gedanke - da möchte ich mich vorbereiten

Grüße Tom



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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Bist du Unternehmer oder normaler Verbraucher?



quote:
Wenn Sie mir anworten,

Das wäre ja eindeutig, das Schweigen als Zustimmunng nicht vereinbart war, sondern eine Antwort.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo,

ich bin zwar selbstständig. habe aber seid monaten keine einnahmen und auch deshalb einen 400 EUR job.
bin ich dann selbstständig? Denke eher nicht?

ok, dann haben wir also keine Teilung der Übernahmekosten vereinbart?

Was heißt denn Teilung? 50/50 oder müsste das auch noch näher bestimmt sein?

Grüße und vielen Dank für die Antworten.

Tom

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Unternehmer bleibt man logischeweise auch wenn man keinen Einnahmen hat oder sogar Verluste macht.


Bei Unternehmern kann Schweigen Zustimmung bedeuten.


Teilung bedeutet nach verständiger Auffaung 50/50 wenn keine Quote vereinbart wurde.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Auch konkludentes Handeln kann Zustimmung bedeuten.

wirdwerden

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
ok, dann haben wir also keine Teilung der Übernahmekosten vereinbart?



Nein, Schweigen bedeutet nie Zustimmung, von Ausnahmen abgesehen, die hier nicht vorliegen.

Dass der "Abgeber" selbst davon ausging, dass keine 50:50 Vereibarung vorliegt, zeigt seine Frage.

Bindend ist, was mit dem Leasinggeber vereinbart wurde.

Ob du Gewerbler bist, ist egal. Wenn du privat gekauft hast, ist das ein Privatkauf. Auch Unternehmer können sich privat ein Auto zulegen.

Die Grundsätze zum kaufm. Bestätigungsschreiben (Schweigen = Zustimmung) kann man sowieso nicht anwenden. Da wäre Voraussetzung, dass auf beiden Seiten Kaufleute stehen und dass der Bestätigende zu Recht davon ausgeht, dass eine entsprechende mündliche Einigung besteht.

Beides ist nicht der Fall.

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